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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die unter der Ziffer I lfd. Nr. 1 bis 27 aufgeführten Kleinspenden gelten im Wege des Offenlegungsverfahrens gem. § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats als angenommen. 

 

 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

 

Für die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für nicht investive Zwecke werden bis zu deren Verwendung passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

 

Als Sonderposten werden die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden, die für investive Zwecke geleistet wurden, in der Bilanz abgebildet.

 

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Anlagen

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