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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/372
Grunddaten
- Betreff:
-
Jagdpachtvertrag Gebersheim
Änderung der Jagdpächter und Verlängerung des Pachtverhältnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst
- Beteiligtes Amt:
- Forstbetrieb; Ortschaftsverwaltung Gebersheim; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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25.11.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag
1. Zum Ablauf des Jagdpachtvertrages zum 31.03.2021 scheidet Herr Manfred Keller aus dem bestehenden Jagdpachtvertrag aus. Als neuer Pächter wird Herr Benjamin Plach in den Vertrag aufgenommen.
2. Der Eigenjagdbezirk und gemeinschaftliche Jagdbezirk Gebersheim wird nach Ablauf des bestehenden Pachtverhältnisses ab dem 1. April 2021 für neun Jahre an die bisherigen Pächter und den neuen Pächter,
Harald Plach, Mörikestr. 31, 71229 Leonberg
Friedrich Fruhstuck, Hainbuchenweg 10, 71229 Leonberg
Benjamin Plach, Mörikestr. 31, 71229 Leonberg
verpachtet.
3. Der Pachtzins beträgt 2.325 Euro zzgl. MwSt. (2.603,16 Euro Brutto) pro Jahr.
4. Die Pachthöhe wird zum 01.04.2025 überprüft und gegebenenfalls angepasst.
5. Für die Verpachtung des Jagdbezirks gelten die üblichen Pachtbedingungen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Pachtvertrag auf dieser Grundlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Sachverhalt/Sachstand
Auf Gemarkung der Stadt Leonberg sind sechs Jagdbögen gebildet, die entsprechend den Vorschriften des Bundes- sowie des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes jeweils für die Dauer von neun Jahren verpachtet sind.
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Jagdbogen |
Pächter |
Dauer |
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Oberer Wald und Leonberg Feld |
Bernd Walz Wolfgang Brenner Eberhard Brenner Rolf Walz |
01.04.2015 – 31.03.2024 |
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Eltingen |
Dr. Matthias Grassmann Ulrich Gress Michael Illig Dr. Rainer Merk |
01.04.2017 – 31.03.2026 |
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Höfingen |
Heiner Felger Gunder Bäuerle Christoph Bäuerle
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01.04.2019 – 31.03.2028 |
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Warmbronn |
Walter Straubinger Annette Miller
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01.04.2017 – 31.03.2026 |
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Gebersheim |
Friedrich Fruhstuck Manfred Keller Harald Plach |
01.04.2012 – 31.03.2021 |
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Zuständig für die Verpachtung des Jagdrechts ist der Finanz- und Verwaltungsausschuss als Vertreter der Stadt Leonberg, die als Eigentümerin das Jagdrecht an den Eigenjagdbezirken und als Verwalterin der Jagdgenossenschaft das Jagdrecht an den gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausüben kann.
In der Vergangenheit waren Gemeinderat und Verwaltung bestrebt, die Jagdbögen nach einheitlichen Kriterien zu vergeben und hierbei von folgenden Grundsätzen auszugehen:
a) Wegen der langen Laufzeit von Jagdpachtverträgen sollen diese mit den bisherigen Pächtern verlängert werden, sofern diese sich nichts zu Schulden kommen ließen.
b) Sobald ein Pächter ausscheidet sollen ortsansässige Bewerber berücksichtigt werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und in die Gemeinschaft der Jäger passen.
c) Der Pachtzins wird nach einheitlichen Kriterien errechnet, die an die jeweiligen Besonderheiten des Reviers angepasst sind.
Der Pachtvertrag über den Eigenjagdbezirk Gebersheim sowie den Jagdbogen Gebersheim als Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Leonberg wurde zum 01.04.2012 um neun Jahre verlängert und endet zum 31.03.2021.
Der Jagdbezirk Gebersheim umfasst eine bejagbare Gesamtfläche von 409 ha. Davon sind 122 ha Wald und 287 ha Feld.
Der Jagdbezirk wurde zuletzt seit dem 01.04.2012 – in Verlängerung des Jagdpachtvertrags vom 01.04.2003 – an die Herren Harald Plach, Manfred Keller und Friedrich Fruhstuck verpachtet.
Mit Schreiben vom 05.03.2020 beantragen die aktuellen Pächter den zum 31.03.2021 auslaufenden Jagdpachtvertrag ab dem 01.04.2021 um weitere neun Jahre zu verlängern. Als Nachfolger von Herrn Manfred Keller soll als neuer Mitpächter Herr Benjamin Plach aufgenommen werden. Herr Benjamin Plach ist der Sohn von Herrn Harald Plach und mit der Gebersheimer Jagd bestens bertraut.
Die bisherige Jagdausübung gab keinerlei Anlass zu Beanstandungen, die Abschusspläne wurden erfüllt. Insbesondere ist auch auf das Engagement der Jäger in der Hege hinzuweisen. Auf ein kooperatives Verhältnis zu den Landwirten, Jagdgenossen, Gartenbesitzern und Naturschützern wurde stets Wert gelegt und durch die Initiierung und Umsetzung gemeinsamer Ökologieprojekte wie z.B. eines freiwilligen Waldwiesenprogramms umgesetzt. Die Antragsteller wollen auch in der neuen Besetzung, wie in den bisherigen Jahren, mit den Gebersheimer Kindern das Projekt Lernort Natur der Kreisjägervereinigung Leonberg durchführen.
Da die Grundsätze für die Vergabe der Jagdpacht erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung den Antrag auf Aufnahme von Herrn Benjamin Plach und Verlängerung des Pachtverhältnisses zuzustimmen.
Bei dem Jagdbezirk Gebersheim handelt es sich um eine Feld-Wald-Jagd, bei der der Feldanteil rund 70 % der bejagbaren Fläche umfasst. Vor allem durch den vermehrten Anbau von Mais und Energiemais ergibt sich bei diesen örtlichen Gegebenheiten ein stark erhöhtes Wildschadensrisiko, welches im Jagdpachtvertrag auf die Jagdpächter übertragen wird, die dadurch derzeit meist beachtliche Beträge an die Landwirte für Schäden an deren landwirtschaftlichen Flächen zu zahlen haben. Insofern ist eine reine Waldjagd, bei der das Wildschadensrisiko berechenbarer ist, als wertvoller anzusehen.
Als zweiter den Wert einer Feldjagd negativ beeinflussender Aspekt ist zu beachten, dass heutzutage deren Ertrag kaum noch nennenswert ist und sich in aller Regel auf den Abschuss von wenigen Hasen und Füchsen beschränkt.
Zu beachten ist bei der Festlegung des Jagdpachtzinses auch, dass die örtlichen Jagden durch zunehmenden Erholungsdruck (Jogger, Radfahrer, Reiter) und vermehrte Aktivitäten der ansässigen Hundesportvereine auch außerhalb derer Vereinsgelände immer stärker belastet sind.
Unter Einbeziehung aller dieser Aspekte und unter Hinweis auf die bisherige gute und problemlose Zusammenarbeit mit den Pächtern schlägt die Verwaltung vor, die Jagdpachtpreise für den Jagdbezirk Gebersheim beim bisherigen Stand zu belassen.
Für die Gebersheimer Jagd werden derzeit 2.325 Euro zzgl. MwSt (2.603,16 Euro Brutto) für den Eigenjagdbezirk entrichtet.
