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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/402
Grunddaten
- Betreff:
-
LEO Energie GmbH & Co. KG und LEO Energie Verwaltungs GmbH
- Wirtschaftsplan 2021
- Einhaltung der regulierungsoptimalen EK/FK-Quote
- Bestellung eines Jahresabschlussprüfers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
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Dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 ff. wird zugestimmt.
- Die Gesellschafterversammlung beschließt eine Einlage auf das gesamthänderisch gebundene Rücklagenkonto der LEO Energie GmbH & Co. KG in Höhe von 1.100 T€ in der Sparte Strom, um die regulierungsoptimal kalkulatorische EK-Quote von ca. 40% in Vorbereitung auf das Basisjahr Strom 2021 zu erzielen.
Die Einlage erfolgt quotal in Höhe der Gesellschafteranteile; Stadt Leonberg mit einer Einlage von 561 T€ und Netze BW mit einer Einlage von 539 T€.
- Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Gesamtpauschalpreis von 4.860,-- EUR zzgl. von Auslagen (Maximalbetrag von 8 % des Nettohonorars) und zzgl. der Umsatzsteuer beauftragt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die folgenden Beschlussvorschläge als Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung behandelt.
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Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 ff. zuzustimmen.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung eine Einlage auf das gesamthänderisch gebundene Rücklagenkonto der LEO Energie GmbH & Co. KG in Höhe von 1.100 T€ in der Sparte Strom, um die regulierungsoptimal kalkulatorische EK-Quote von ca. 40% in Vorbereitung auf das Basisjahr Strom 2021 zu erzielen.
Die Einlage erfolgt quotal in Höhe der Gesellschafteranteile; Stadt Leonberg mit einer Einlage von 561 T€ und Netze BW mit einer Einlage von 539 T€.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Gesamtpauschalpreis von 4.860,-- EUR zzgl. von Auslagen (Maximalbetrag von 8 % des Nettohonorars) und zzgl. der Umsatzsteuer zu beauftragen.
Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Zu Ziff. 1:
Die Geschäftsführung hat die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 ff. für die LEO Energie GmbH & Co. KG und die LEO Energie Verwaltungs GmbH erstellt.
Auf den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2021 ff. wird verwiesen.
Zu Ziff. 2:
Bereits im Wirtschaftsplan 2020ff. und der Aufsichtsratssitzung vom 06.11.2019 wurde auf die Notwendigkeit einer Eigenkapitalerhöhung in der Sparte Strom zur bilanzoptimalen Aufstellung für das Basisjahr Strom 2021 mit Wirkung in der 4. Regulierungsperiode hingewiesen.
Mit der aktuellen Hochrechnung für das Jahr 2020 wurde dieser Finanzbedarf nun weiter konkretisiert. Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2020 ist Bestandteil des Wirtschaftsplans 2021, der als Anlage beigefügt ist.
Danach ergibt sich auf Basis der aufgezeigten Investitionen für das Jahr 2020
- eine Kapitalerhöhung von1.100 T€ für die Sparte Strom
- ein Sondertilgungsbedarf von Gesellschafterdarlehen bei den Stadtwerken Leonberg in Höhe von maximal 500 T€.
Um regulatorisch für das in der Pachtberechnung relevante Basisjahr 2021 im Strom optimal aufgestellt (kalkulatorische EK-Quote i.H.v. 40%) zu sein, sollte bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2020 die Kapitalerhöhung für die Sparte Strom erfolgt sein. Des Weiteren ist bis zu diesem Zeitpunkt die Fremdkapitalausstattung der LEO Energie anzupassen.
Mit der Sondertilgung des Gesellschafterdarlehens bei den Stadtwerken Leonberg geht eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 47 T€ ergebnismindernd für die LEO Energie im Jahr 2020 einher. Die Berechnungsbasis liegt dabei auf der Restlaufzeit des Darlehens bis 2029, dem gültigen Zinssatz von 1,1% und einem Barwert von 1%.
Bei aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen benötigt die LEO Energie bis zum Jahr 2025, um die einmalige Ergebnisverschlechterung aus der Vorfälligkeitsentschädigung aufzufangen. Bereits ab dem Jahr 2021 wirkt diese Maßnahme nachhaltig ergebnisverbessernd.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 in eigener Zuständigkeit die Geschäftsführung zu der dargestellten Sondertilgung eines Gesellschafterdarlehens ermächtigt.
Zu Ziff. 3:
Gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie GmbH & Co. KG und § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie Verwaltungs GmbH ist der jeweilige Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der KG spricht der Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschafterversammlung eine Empfehlung für die Bestellung der Abschlussprüfer aus. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der GmbH wählt die Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer. Abschlussprüfer kann nur ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.
Die angefragte Leistung hat folgende Bestandteile:
- Jahresabschlussprüfung 2020 gemäß § 316 ff. HGB
- Prüfung nach § 53 HGrG inkl. Prüfung der Geschäftsführungstätigkeiten
- Prüfung nach § 6 b Abs. 5 EnWG
- Präsentation der Jahresabschlüsse in den Sitzungen des Aufsichtsrats
- Anzahl der Jahresabschlussexemplare nach den Anforderungen des Auftraggebers
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG hat bereits die Jahresabschlüsse der Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 geprüft. Der angebotene Pauschalpreis wurde gegenüber dem Preis für das vorangegangene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung einer Honoraranpassung von 2% erhöht.
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Partner und Wirtschaftsprüfer wird weiterhin Herr WP/StB Daniel Deutsch sein. Die Prüfungsdurchführung erfolgt im April/Mai 2021.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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