Ratsinformationssystem
Anfrage in einer Sitzung - 2020/405
Grunddaten
- Betreff:
-
Hybridsitzungen von städtischen Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeinderat
|
Beantwortung Anfrage
|
|
|
|
15.12.2020
|
Frage
Anfrage aus dem Gemeinderat vom 19.11.2020
Herr Prof. Ziegler warnt, steigende Infektionszahlen erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen, viele Gemeinderatsmitglieder würden der Risikogruppe angehören. Er berichtet, dass die Stadt Leonberg bereits bei der ersten Welle Videositzungen einiger Ausschüsse durchgeführt hat, die Erfahrungen seien durchaus positiv. Der Gesetzgeber habe zwischenzeitlich Videositzungen des Gemeinderats rechtlich abgesichert. Man könne dies auch in der Leonberger Kreiszeitung vom 16.11.2020 nachlesen.
Er möchte wissen, ob die Stadtverwaltung in den Zeiten einer Pandemie alle Sitzungen der Kommunalparlamente als Hybridsitzung oder Videokonferenz durchführen würde. Die Möglichkeit eines Videostreams sei ebenfalls zu prüfen.
Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Seit 30.11.2020 werden alle Sitzungen der städtischen Gremien in hybrider Form durchgeführt. Videostreams, d.h. die Übertragung von Bild und Ton der Sitzungsteilnehmer in einen öffentlichen Raum, sind bei reinen Videokonferenzen vorgesehen, um dem Grundsatz der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen. Generelle Videoübertragungen von Gremiensitzungen auf einer Homepage werden aus datenschutzrechtlichen Gründen durch das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit kritisch gesehen.
Update vom 11.12.2020
Mittlerweile äußert sich der Städtetag kritisch hinsichtlich der Durchführung von Videositzungen, insbesondere Hybridsitzungen.
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, welches mit dem Innenministerium Baden-Württemberg Kontakt aufgenommen hat, wird weiterhin die Meinung vertreten, dass Hybridsitzungen grundsätzlich unter den § 37 a GemO fallen und an Stelle von reinen Präsenzsitzungen mit Abstimmungen in der aktuellen Situation durchführbar sind.
Vor dem Hintergrund zweifelsfrei rechtssicherer Beschlüsse und dem Umstand, dass bislang noch keine diesbezügliche Rechtsprechung vorliegt, wird die Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 nicht in hybrider Form, sondern als reine Präsenzsitzung durchgeführt.
