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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung Jugendplatz Stadtpark - Genehmigung der Gesamtmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendausschuss
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Vorberatung
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10.12.2020
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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27.01.2021
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Beschlussvorschlag
- Das durch das Büro LUZ Landschaftsarchitektur in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen erarbeitete Gesamtkonzept Jugendplatz Stadtpark wird zur Kenntnis genommen und die voraussichtlichen Gesamtkosten nach derzeitigem Stand i. H. v. 780.000 € (Gestaltung Jugendplatz, Hochbaumaßnahmen für die Mobile Jugendarbeit und Erweiterung der Skater-Anlage) genehmigt.
- Der Beauftragung des Büros LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH, Dinkelstr. 40, 70599 Stuttgart, auf Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Freianlagen“) für das Projekt wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Jugendausschuss setzt sich seit einigen Jahren für die Gestaltung eines Jugendplatzes im Stadtpark ein. Dieser Jugendplatz soll mit mehreren attraktiven Aufenthaltsstationen ein neuer Treffpunkt für die Jugendlichen werden.
Da der Stadtpark seit 2018 als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz steht, wurde frühzeitig das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg in die Planungen involviert. Im Juli 2019 fand ein Vororttermin mit Vertretern des Landesdenkmalamtes statt, bei dem ein geeigneter Standort für den zukünftigen Jugendplatz im oberen Bereich des Stadtparkes (südlich des Parksees, Fläche zwischen Friedens-Mahnmal und Ostertagrealschule) festgelegt wurde.
Zudem besteht beim Stadtpark ein Urheberrecht. Der Urheber ist der Landschaftsarchitekt Christof Luz (Nachfolger seines Vaters Prof. Hans Luz, Inhaber des Büros LUZ Landschaftsarchitekur, Dinkelstr. 40, 70599 Stuttgart), zu welchem in 2019 hierzu Kontakt aufgenommen wurde. Die Ergänzung des Stadtparks um den geplanten Jugendplatz ist im Sinne des Urhebers. Denn „das ursprüngliche Vorhaben des Stadtparks, einen Park für die öffentliche Nutzung aller Leonberger und Besucher zu schaffen, wird durch den nun geplanten Jugendplatz bereichert.“[1]
Das Büro Luz konnte daraufhin für die Planung des Jugendplatzes gewonnen werden. Das Honorarangebot vom Büro Luz für die LP 1-8 liegt bei ca. 52.000 €.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.
Die erforderlichen Architektenleistungen (Freianlagenplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) wurde daher durch die Verwaltung ausschließlich das Architekturbüro LUZ zur Abgabe eines Angebots angefragt (Ausnahmetatbestand: Urheberrecht).
Im Januar 2020 fand bereits ein Workshop mit anschließender Ortsbegehung mit dem Büro Luz und den Jugendlichen, sowie den beteiligten Stadträten und Verwaltungsmitarbeitern statt. Dabei wurde ein Konzept für die geplanten „Stationen“ des Jugendplatzes erarbeitet, welche die Grundlage für die Planungen des Büros Luz bildeten.
Folgende Stationen sollen auf der festgelegten Parkfläche errichtet werden und gemeinsam den Jugendplatz bilden:
- Himmelsschaukel (Hochschaukel)
- Calisthenics-Anlage (Sportgeräte im Freien für Eigengewichtsübungen)
- 2 Aufenthaltsstationen mit Sitzmöbeln, davon eine mit Grillstelle und Überdachung
- Station in Modularbauweise („Container“) als Büro der Mobilen Jugendarbeit der Stadt Leonberg (außerhalb des Denkmalbereichs)
Da vom Jugendausschuss eine möglichst schnelle Umsetzung noch im Laufe des Jahres 2020 gefordert wurde, wurde von allen Beteiligten entschieden, den Jugendplatz in Teilschritten umzusetzen und mit der Himmelsschaukel als erste Station zu beginnen.
Zunächst wurde von der Verwaltung im April 2020 für die Errichtung der Himmelsschaukel ein separater Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht. Nach Erteilung der Genehmigung im Juni 2020 wurde im Juli 2020 eine beschränkte Ausschreibung für die Errichtung der Himmelsschaukel durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der Auftrag an die Fa. Sommer-Eisele erteilt wurde. Aufgrund der langen Lieferzeit dieses Hochschaukelmodells konnte erst Mitte November mit der Errichtung der Schaukel begonnen werden. Die Inbetriebnahme der Schaukel kann somit in Kürze erfolgen.
Ursprünglich sollte die erste Station bereits zu den Kinder- und Jugendtagen im Juli 2020 aufgebaut worden sein. Doch aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte sich das Ausschreibungsverfahren und die Kinder- und Jugendtage fanden in 2020 nicht statt.
Parallel wurde der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die weiteren Stationen des Jugendplatzes (Calisthenics Anlage und die beiden Aufenthaltsstationen mit Sitzmöbeln) eingereicht. Diese Genehmigung wurde inzwischen vom Landesamt für Denkmalpflege (RP Stuttgart) erteilt. Somit kann nun die Ausführungsplanung und Vergabe der weiteren Stationen erfolgen.
Folgende Zeitschiene ist für die Umsetzung des Jugendplatzes aktuell vorgesehen:
- Errichtung der Himmelsschaukeln: Ende 2020
- Errichtung einer Calisthenics-Anlage: 2021
- Errichtung einer Aufenthaltsstation mit Sitzmöbeln, Grillstelle und Überdachung:
2021/2022
- Errichtung einer zweiten Sation mit Sitzmöbeln: 2021/2022
- Errichtung einer Station in Modularbauweise („Container“) als Büro der Mobilen Jugendarbeit: 2022/2023
Förderprogramm
Da der Jugendplatz im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Stadtpark/ Reiterstation“ liegt, kann voraussichtlich mit einem Zuschuss gerechnet werden. Die Fördermöglichkeiten werden rechtzeitig von der Verwaltung geprüft.
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Beauftragung des Büros LUZ Landschaftsarchitekur wird unverzüglich mit der weiteren Planung des Jugendplatzes begonnen. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt.
[1] Formulierung des Büro Luz im Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung vom 13.08.2020
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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736200067001 Jugendplatz |
2020 |
200.000 |
80.000 |
Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen in 2020 |
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736200067001 Jugendplatz |
2021 |
0 |
200.000 |
Der Finanzbedarf wird im HHPlan im Planjahr 2021 veranschlagt |
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736200067001 Jugendplatz |
2022 |
0 |
200.000 |
Der Finanzbedarf wird im HHPlan im Planjahr 2022 veranschlagt |
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Weitere Investitionaufträge: |
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736200037001 Mobile Jugendarbeit Hochbaumaßnahmen |
2023 |
0 |
200.000 |
Der Finanzbedarf wird im HHPlan im Planjahr 2023 veranschlagt |
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755100057001 Stadtpark Erweiterung Inlineskate-Anlage |
2021 |
0 |
100.000 |
Der Finanzbedarf wird im HHPlan im Planjahr 2021 veranschlagt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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