Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/397
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Monatliche Abrechnung
Mit Einführung des Ratsinformationssystemes „Allris“ eröffnete sich die Möglichkeit, auch die Entschädigung für die ehrenamtliche Gemeinde- und Ortschaftsratstätigkeit über dieses System abzurechnen. Die Arbeitsvorgänge für die Erfassung der Anwesenheit und die Abrechnung und Auszahlung der Entschädigung haben sich dadurch erheblich vereinfacht. Deshalb ist es nun ohne großen Mehraufwand möglich, die Entschädigung monatlich abzurechnen. Die Regelung in § 3 Abs. 5 der Satzung ist dazu entsprechend anzupassen.
Fahrtkostenerstattung
Außerdem hat sich in der Vergangenheit eine Regelungslücke gezeigt: Gelegentlich nehmen Gemeinde- oder Ortschafträte Tätigkeiten wahr, die eng mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängen. Beispielhaft genannt seien hier die Schulungen für neue Gemeinde- und Ortschaftsräte zu Beginn der Legislaturperiode. Zu diesen Veranstaltungen werden die Gremienmitglieder von der Stadtverwaltung Leonberg angemeldet; auch die Veranstaltungskosten werden von der Stadtverwaltung getragen. Die Kosten für die teilweise weiten Anreisen werden aber nicht übernommen.
Solche eng mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängende Reisekosten sollen künftig auf Antrag erstattet werden. Sie werden der Reisekostenvergütung, die für die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit gewährt wird, gleich gestellt. Dazu wurde der Satzung in § 4 ein Absatz 2 eingefügt. Gleichzeitig wurden die bisherigen Absätze 1 und 2 zusammengefasst, weil sie den gleichen Sachverhalt regeln.
Nochmaliger Beschluss
Weil der Text der Satzung in der Vorlage 2020/306 nicht vollständig war (§ 3 Abs. 5 war nicht enthalten), musste die Satzung korrigiert und muss nun nochmals beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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