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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/356
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring", mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2 in Leonberg
- Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
- Billigung des Planentwurfs
- Auslegungsbeschluss und Beschluss Behördenbeteiligung
- Eckpunkte städtebaulicher Vertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt (Anlage 2).
- Der Bebauungsplanentwurf „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2 in Leonberg wird gebilligt.
Maßgebend ist der Entwurf vom 02.11.2020 mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom jeweils 02.11.2020 (Anlagen 3-7)
- Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom jeweils 02.11.2020 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ADAC nach Maßgabe der im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte einen Grundstücksübertragungsvertrag / Städtebaulichen Vertrag (Stufe 2) zur Sicherung der städtebaulichen Ziele abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die bestehende Verkehrsübungsanlage des ADAC am Standort Mahdental / Solitude-Ring
ist bereits mehr als 50 Jahre alt und ist aus dem ehemaligen Fahrerlager der Solitude
Rennstrecke entstanden. Zuerst als Verkehrsübungsplatz, später dann auch als
Fahrsicherheitstrainingsplatz. Insgesamt trainieren in Leonberg jährlich ca. 10.000
Teilnehmer beim Fahrsicherheitstraining und es üben knapp 20.000 Fahranfänger.
Die bestehende Infrastruktur ist stark erneuerungsbedürftig und Reparaturen werden
zunehmend schwieriger und aufwendiger. Gleichzeitig entwickeln sich die Fahrzeugtechnik
und die Fahrerassistenzsysteme in den Fahrzeugen sehr schnell und die Anforderungen an
Verkehrsübungsplätze und deren Infrastruktur steigen stetig. Vor diesem Hintergrund
bestehen seit Jahren planerische Überlegungen zur Weiterentwicklung der Verkehrsübungsanlage im Zuge einer langfristigen Sicherung der bestehenden Infrastruktur.
Um die geplanten baulichen Maßnahmen des ADAC verwirklichen zu können, ist die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplanes einschließlich einer Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
Das zugehörige Bebauungskonzept war aus einem Planungswettbewerb (Dez. 2018 bis Juni 2019) hervorgegangen und wurde per Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2019 dem Bebauungsplan zugrunde gelegt (vgl. SV 2019/176).
Das Vorhaben wurde Mitte Juli 2019 den übergeordneten Planungsträgern und Fachbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) - Referat 21 Raumordnung, RPS Abt. 4- Straßenwesen und Verkehr, RPS Abt. 5 Umwelt, Verband Region Stuttgart, Landratsamt Böblingen (Naturschutz) vorgestellt und im Ergebnis als grundsätzlich genehmigungsfähig angesehen. Die Befreiung des Vorhabens von den Bestimmungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde in Aussicht gestellt. Das Erfordernis eines Zielabweichungsverfahrens (Regionalplan) wurde unter dem Vorbehalt verneint, dass der Bebauungsplan dementsprechend enge Festsetzungen trifft.
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hatte in der Folge am 03.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. (Vgl. SV 2020/021 und SV 2020/022).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 06.04.2020 bis 08.05.2020 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden tabellarisch zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen (Anlage 2- Abwägungstabelle).
Auf Grundlage der Abwägungsvorschläge wurden die Vorentwürfe der Bauleitpläne (Bebauungsplan, 13. Änderung des Flächennutzungsplans) weiter ausgearbeitet und ergänzt.
Die aus dieser Weiterentwicklung hervorgegangenen Planentwürfe sind nun erneut von den beschlussfassenden Gremien zu beschließen um alsdann, im nächsten Verfahrensschritt, die Öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.
Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung
Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:
- Der Notwendigkeit zur Behebung der vorhandenen betrieblichen und strukturellen Mängel der Infrastruktur der bestehenden Verkehrsübungsanlage.
- Dem Erfordernis, die Anlage an die aktuellen betrieblichen Anforderungen anzupassen und so den Standort für die Zukunft zu qualifizieren und langfristig zu sichern.
- Der hierfür notwendigen räumlichen und funktionalen Neustrukturierung der betrieblichen Einrichtungen am bestehenden Standort als gesamtstädtisch und regional bedeutsame Infrastruktureinrichtung.
- Dem Fehlen angemessener Alternativstandorte für eine grundsätzliche Verlagerung der gesamten Verkehrsübungsanlage.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:
- Die langfristige Sicherung der bestehenden, regional bedeutsamen Infrastruktur der Verkehrsübungsanlage.
- Die funktionale Anpassung des Standortes an die aktuellen Erfordernisse im Hinblick auf die Einrichtungen der Verkehrsübungsanlage und die zugeordneten baulichen Anlagen / Schulungseinrichtungen und technischen Anlagen, deren baulicher Bestand noch in die Nachkriegszeit zurück reicht.
- Die Neuanbindung des Gesamtstandortes an die Mahdentalstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der L 1187.
- Die überwiegende räumliche Konzentration der baulichen Anlagen der Verkehrsübungsanlage auf die Bereiche südlich der Mahdentalstraße.
- Der weitreichende Rückbau der baulichen Anlagen nördlich der Mahdentalstraße zur Verbesserung der ökologischen Belange und des Landschaftsbildes in diesem Teilbereich.
- Die Bewahrung und Würdigung der baulichen Zeugnisse der ehemaligen Solitude Rennstrecke (Start- und Zielturm, Boxengebäude und Boxengasse) durch deren Einbindung in das Neuordnungskonzept.
- Der behutsame Umgang mit dem sensiblen Landschaftsraum im Landschaftsschutzgebiet Glemswald.
- Die planerische Berücksichtigung eines Korridors für die Entwicklung eines teilregionalen Radschnellweges nördlich der Mahdentalstraße.
- Die Sicherung temporär stattfindender, eingeführter und über die Stadtgrenzen der Stadt Leonberg hinaus renommierter Motorsportveranstaltungen im Kontext der ehemaligen Solitude-Rennstrecke (insbesondere Glemseck 101 - jährlich im September / Solitude Revival - alle zwei Jahre im Juli).
- Die Sicherung einer wichtigen Trinkwasserleitungstrasse der Stadtwerke Leonberg auf dem Vereinsgelände des ADAC.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB im Bereich des
einstigen Fahrerlagers und des Start- und Zielturms der ehemaligen Solitude-Rennstrecke am südöstlichen Rand der Leonberger Gemarkung. Westlich des Plangebietes befinden sich das Seehaus, und das Hotel Glemseck. Im Osten grenzen das Kriesten-Gartencenter und im Anschluss daran die Mahdentalsiedlung an.
Das Plangebiet selbst bezieht sich zum einen auf die bestehende ADAC-Verkehrs-
übungsanlage mit den zugehörigen Verkehrsflächen für den Übungsbetrieb und das
Fahrsicherheitstraining, die in der Aue der Glems bzw. des Krummbachs südlich der
Mahdentalstraße (L 1187) gelegen ist. Darüber hinaus werden ein Abschnitt der L 1187
sowie die Vereinsflächen nördlich der Mahdentalstraße im Bereich des ehemaligen Boxengebäudes und der Boxengasse sowie im Bereich der vorhandenen Zufahrt auf die Verkehrsübungsanlage überplant.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird standörtlich in etwa wie folgt
begrenzt:
- im Norden: durch die angrenzenden Waldflächen in der Hanglage des Glemstales
- im Osten: durch die Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Leonberg und der Stadt Gerlingen
- im Süden: durch den Verlauf der Glems und des Krummbachs
- im Westen: durch Grünlandflächen in der Talaue der Glems und durch das Gelände des Seehaus e.V.
Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 8,72 ha und umfasst folgende Flurstücke:
1838 (Teilfläche), 1843/2, 1843/3, 1843/4, 1843/5, 1843/6, 1843/7, 1843/10 und 1844/1
auf Gemarkung Leonberg.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Planteil des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 02.11.2020 (Anlage 3).
Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit „sonstigen Bauten im Außenbereich“ dargestellt. Hinzu kommen nachrichtliche Übernahmen für Teilflächen südlich der L 1187 als „Suchraum für Ausgleichsflächen“, der im Plangeltungsbereich liegenden geschützten Biotope als „Flächen für den Biotopschutz“ und die Lage im Landschaftsschutzgebiet.
Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert (vgl. SV 2020/357)
Städtebauliche Konzeption/Bebauungs- und Erschließungskonzept
Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Planungskonzeption sieht eine zweigeteilte Weiterentwicklung des heutigen Betriebsgeländes des ADAC Württemberg e.V.
vor.
Nördlich der Mahdentalstraße (L1187) sollen die vorhandenen Betriebsflächen weitestgehend zurückgebaut und zugunsten des Natur- und Artenschutzes renaturiert werden. Dort verbleiben lediglich das historische Boxengebäude, ein Teil der ehemaligen Boxengasse als Vorfläche sowie eine notwendige Zufahrt von Westen (Teilstück der ehemaligen sogenannten „Boschlichtstraße“), welche vom ADAC für untergeordnete und zeitlich begrenzte Nutzungen für Schulungen und Veranstaltungen im Kontext der Verkehrsübungsanlage zur Verfügung stehen sollen.
Die heute bestehende Einfahrtsituation wird aufgegeben. Die vorhandene Unterführung unter der Mahdentalstraße wird verfüllt.
Die Betriebsflächen der Verkehrsübungsanlage werden zukünftig auf den Flächen im Teilbereich südlich der Mahdentalstraße (L 1187) gebündelt. Ein neuer Direktanschluss am Südrand der Mahdentalstraße ersetzt die bisherige, umwegige Zufahrt über die nördliche Teilfläche. Die Mahdentalstraße wird im Bereich des Neuanschlusses an die Erfordernisse des neuen Knotenpunktes, z.B. zur Unterbringung der Abbiegespuren, angepasst.
Innerhalb der sog. Infrastruktur- und Hochbauzone unmittelbar südlich der Mahdentalstraße wird der Start- und Zielturm in seinem Bestand erhalten und bleibt als dominantes, prägendes Gebäude und historische Landmarke freigestellt.
Westlich und östlich des Turms sind, in dessen axialer Verlängerung, schmale, langestreckte und eingeschossige Nebengebäude mit Carports, Werkstatteinrichtungen sowie Technik- und Lagerräumen vorgesehen. Diese Anlagen werden in die Hangkante unterhalb der Mahdentalstraße eingeschoben, die zur Straße hin abfallenden Dachflächen werden begrünt. Der Geländestreifen zwischen diesen Gebäuderiegeln und der Mahdentalstraße wird angeböscht, ebenfalls begrünt und mit einer durchlaufenden, geschnittenen Hecke versehen, um einen landschaftsrechten gestalterischen Übergang zur Verkehrsübungsanlage zu schaffen, der den historischen Start- und Zielturm in seiner Solitärwirkung nicht beeinträchtigt und den Verlauf der ehemaligen Solitude Rennstrecke in Anlehnung an den historischen Zustand akzentuiert.
Die Oberflächenentwässerung der Gebäuderiegel erfolgt nach Norden in eine gemeinsame Mulde mit der Straßenentwässerung.
Südlich des Start und Zielturmes ist in einem Abstand von 9m ein neues, lineares, eingeschossiges Schulungsgebäude vorgesehen, in dem auch der Platzwart, eine den Zwecken der Verkehrsübungsanlage dienende kleine Gastronomie sowie Büro-, Sanitär- und Technikräume untergebracht werden sollen. Die Dachfläche wird mit Photovoltaikelementen versehen und zu 30% begrünt.
Östlich des Schulungsgebäudes ist in dessen axialer Verlängerung eine ebenfalls lineare, langgestreckte, mit 12 Bäumen überstellte Stellplatzfläche als Hauptparkierungsfläche vorgesehen.
Die Freifläche zwischen Turm und Schulungsgebäude soll aufgewertet werden und die angrenzenden Gebäudenutzungen um entsprechende Aussenflächen ergänzen.
Ein bestehender Entwässerungsgraben wird leicht in südliche Richtung verlegt, naturnah gestaltet und weiterhin zur Ableitung von unbelastetem Regenwasser herangezogen.
Der Graben trennt die Infrastruktur- und Hochbauzone von den bestehenden, südlichen Übungsflächen, die neu geordnet und aktuellen Erfordernisse des Fahrsicherheitstrainings und des Verkehrsübungsbetriebes angepasst werden sollen. Der heutige Charakter der Übungsfläche ändert sich durch diese funktionale Ertüchtigung nur unwesentlich.
Zukünftig sind insgesamt vier freistehende, wettergeschützte Unterstände für Aufsicht und Teilnehmer der Fahrsicherheitstrainings vorgesehen. Ein vorhandenes Technik- und Sanitärgebäude am Ostrand des Übungsgeländes wird in leicht vergrößerter Form neu errichtet. Die technische Ausstattung, wie z.B. Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung, elektronische Anzeigetafeln, E-Ladestationen und dergl. wird erneuert und ergänzt. Gleiches gilt für Zaun- und Toranlagen.
Die innerhalb der Übungsflächen liegenden Freiflächen werden als extensiv
gepflegte Wiesenflächen entwickelt. Der Gewässerrandstreifen entlang der Glems bzw. des
Krummbachs wird in seiner heutigen Ausdehnung erhalten, Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbestand entlang der Glems und des Krummbachs sind nicht vorgesehen.
Eine Nasswiese westlich der neuen Zufahrt wird überwiegend erhalten. Der mit der neuen Zufahrt einhergehende Eingriff in die Nasswiese wird innerhalb des Plangebietes, westlich der Übungsfläche, sowie ausserhalb des Plangebietes, im Rahmen einer externen Ausgleichsmaßnahme im Bereich „Unter Laiern“ kompensiert.
Als Ausgleich für entfallende Zauneidechsenhabitate werden planexterne Habitatstrukturen am Schopflochberg neu entwickelt.
Nördlich der Mahdentalstraße wird ein Freihaltestreifen für eine Radschnellwegeverbindung zwischen Leonberg und der Landeshauptstadt Stuttgart parallel zur L 1187 dahingehend gesichert, dass auf dieser Fläche keine, wesentlichen, die Grundzüge der Planung tangierenden Festsetzungen getroffen werden.
Für die unabhängig vom Betrieb der Verkehrsübungsanlage traditionell stattfindenden Großveranstaltungen (Glemseck 101 – 1x jährlich, Solitude-Revival – alle zwei Jahre) werden die für den Aufbau Tribünenanlagen erforderlichen Vorhalteflächen im Bebauungsplan berücksichtigt.
Eine bestehende Wasserversorgungsleitung ist zu verlegen, die Flächen für die neue Leitungstrasse werden gesichert.
Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen und Auswirkungen auf die Bebauungsplanung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 06.04.2020 bis 08.05.2020 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Planunterlagen auf der städtischen Homepage, mit der Möglichkeit, sich online am Verfahren zu beteiligen, veröffentlicht.
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gingen 19 Stellungnahmen zu folgenden Themenschwerpunkten ein (siehe Anlage 2):
Raumordnung und Regionalplanung (Regionaler Grünzug, Vorhaltegebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Zielabweichungsverfahren), Landschaftsschutzgebiet (Befreiung Schutzgebietsverordnung), Natur- und Artenschutz (Zauneidechsen und Ausnahmeantrag Verbotstatbestände, Eingriffsvermeidung, - minimierung und – ausgleich, Biotopschutz und Ausnahmeantrag Biotopeingriffe, ökologische Baubegleitung), Landesstraße L1147- Straßenbau (Neuanschluss Mahdentalstraße, Entwässerung), Forst (Waldflächen innerhalb und ausserhalb des Plangebiets, Waldschutzgebiet, Waldabstand, bauliche Anlagen im Waldabstand, Waldinanspruchnahme), Wasserwirtschaft (Entwässerung- Schmutz- und Oberflächenwasser, Entwässerungsgraben, Bodenverunreinigungen, Altlasten, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, Gewässerrandstreifen, Einfriedungen), Immissionsschutz (Schall), Bodenschutz (Bodenbewertung, Eingriffsminimierung, Dachbegrünung, Aushubmaterial, Bodenkundliche Baubegleitung, Bodenverunreinigungen, wassergefährdende Stoffe), technische Infrastruktur (Strom, Gas, Erdgashochdruckeitung, Trinkwasserversorgungsleitung), Geologie (Baugrund, Geotechnik, Oberflächenwasserversickerung).
Auswirkungen auf den Bebauungsplanentwurf
Die Anregungen wurden im Rahmen der Erstellung der Abwägungstabelle (Anlage 2) behandelt und sind entsprechend im Bebauungsplanentwurf vom 02.11.2020 berücksichtigt. (Grundsätzliche Themen waren bereits im Zuge der Vorentwurfsplanung mit den wichtigsten Fachbehörden vorabgestimmt worden). Die Abwägungsvorschläge der Verwaltung (Anlage 2 - Abwägungstabelle) werden mit dem Beschluss gem. Ziffer 1 des Beschlussvorschlags zum Bestandteil der Begründung:
Ergänzung von Festsetzungen
(Gebäudehöhen, Entwässerung, Dachbegrünung, Nutzung solarer Strahlungsenergie, Waldflächen, Pflegemaßnahmen, Schallschutz, Ökologische Baubegleitung, Einfriedungen, Verkehrsflächen mit Aufschüttungen, Maßnahmen zum Bodenschutz, wassergefährdende Stoffe, Werbeanlagen)
Ergänzung von Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen
(Forstrecht, Bodenverunreinigungen, Heilquellenschutzgebiet, Umweltüberwachung, Waldschutzgebiet, Forstrecht und Waldabstand, Bodenschutz, Bodenkundliche Baubegleitung, Altstandort, Bodenverunreinigungen, Hochwasserschutz, Gewässerrandstreifen, Starkregen, Waldabstand, bauliche Anlagen im Waldabstand, Stromversorgung, Erdgashochdruckleitung, Geotechnik
Ergänzungen in Begründung und Umweltbericht
(Klimaatlas, Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege, Waldschutzgebiet, Waldabstand, Schallschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanz, Biotopschutz, Entwässerung, Bodenschutz, Trinkwasserversorgungsleitung
Gutachten
Schallgutachten, Bodengutachten, Luftbildauswertung Kampfmittelbelastung
Ausnahme- und Befreiungsanträge, Erlaubnisse, Vereinbarungen
Artenschutz, Biotopschutz, Landschaftsschutzgebiet, Grabenverlegung, Einleitung von Oberflächenwasser in Gewässer, Grundwassereingriffe, Einleitung von Oberflächenwasser in Straßenentwässerung
Wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind Bestandteil der Beteiligung der Öffentlichkeit (vgl. Anlage 2):
- Nr. 1 07.05.2020, Verband Region Stuttgart
- Nr. 2 05.05.2020, Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. Wirtschaft und Infrastruktur
- Nr. 2b 13.05.2020, Regierungspräsidium Stuttgart, Straßenwesen und Verkehr
- Nr. 3a 27.04.2020, Landratsamt Böblingen (Stellungnahme zum Flächennutzungsplan)
- Nr. 3b 27.04.2020, Landratsamt Böblingen (Stellungnahme zum Bebauungsplan)
- Nr. 4 08.05.2020, Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Wald
- Nr. 31 28.04.2020, Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau.
Eckpunkte des Grundstücksübertragungsvertrages / Städtebaulichen Vertrages (Stufe2)
Zur Übertragung der entstehenden Verfahrenskosten (städtebauliche Planung, erforderliche
Fachgutachten und Fachplanungen) wurde mit dem ADAC am 30.10.2020 ein städtebaulicher Vertrag (Stufe 1) geschlossen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele ist vor Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit dem ADAC der Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertages / Städtebaulichen Vertrages (Stufe 2) mit folgenden Eckpunkten zu vereinbaren:
- Unentgeltliche Übertragung und Regelungen zum Unterhalt einer im Bebauungsplanentwurf als Verkehrsbegleitgrünfläche ausgewiesenen Teilfläche des Grundstücks Flst. 1843/2 mit ca. 660 m², als Vorhaltefläche für die Durchführung von Sonderveranstaltungen (Glemseck 102, Solitude Revival)
- grundbuchrechtliche Sicherung eines Leitungsrechts zugunsten der Stadt auf den Grundstücken Flste. 1843/4, 1843/6 und 1843/7 zur Sicherung einer bestehenden Wasserversorgungsleitung
- Verpflichtung zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans
- Sicherung von Gestaltungs- und Qualitätsstandards (Materialität und Gestaltung Fassaden, Gestaltung Unterstände, Dachbegrünung, Freiflächengestaltung, Pflanzmaßnahmen, Werbeanlagen etc.)
- Technische Einrichtungen und Ausstattungen im Bereich der Freiflächen und Aussenanlagen
- Regelung zu Durchführung, Unterhalt und Überwachung (Monitoring) von planinternen und -externen Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Erkundung von und Umgang mit potentiellen Altlasten (Altstandort)
- Regelungen zur Schmutzwasserbeseitigung, Oberflächenwasserrückhaltung und-Ableitung, Verlegung eines bestehenden Wassergrabens
- Verpflichtung zur Durchführung der Umbaumaßnahmen im Bereich der L 1187
- Nutzungskonzept für das historische Boxengebäude
- Verkehrslärmschutz
- Energetische Standards
- Forstliche Belange gem. Abstimmung mit den zuständigen Forstbehörden
- Kostentragung
- Projektverantwortliche der Stadt
Weiteres Vorgehen
Die eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsschritten wurden von der Verwaltung geprüft und mit Abwägungsvorschlägen versehen (siehe Anlage 3, Abwägungstabelle). Soweit erforderlich wurden die Abwägungsergebnisse in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet auf dessen Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden kann.
Ein wichtiger Grund für eine angemessene Fristverlängerung gem.
§3 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 4 Abs.2 Satz 2 BauGB, über die Monatsfrist hinaus, liegt
nicht vor. Auf eine spezielle Bürgerinformationsveranstaltung, innerhalb der Auslegungsfrist, wird deshalb verzichtet. Da der Auslegungszeitraum die Urlaubszeit um den Jahreswechsel 2020/2021 herum tangiert, wird die gesetzlich erforderliche Auslegungsfrist jedoch im eine Woche verlängert
Vor Beginn der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist der Abschluss des Grundstücksübertragungsvertrages / Städtebaulichen Vertrages (Stufe 2) mit dem ADAC zur Sicherung der städtebaulichen Ziele erforderlich.
Nach Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt als nächster Verfahrensschritt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat. Werden hierdurch keine Grundzüge der Planung berührt, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
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