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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Dem Stellenplan 2021 und den voraussichtlichen Personalkosten wird zugestimmt.
    Die Stellenübersichten (Teile A bis D) werden Bestandteil des Haushaltsplans 2021.
  2. Die im Stellenplan 2021 enthaltene Stelle einer/eines Systemadministrators (EG 10) wird bewilligt.
  3. Eine im Stellenplan 2021 enthaltene Beamtenstelle (A11) für Behördliches Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz wird bewilligt.
  4. Die für Zensus befristet bis 31.12.2021 geschaffene Stelle wird bis 31.12.2022 verlängert.
  5. Die Befristung der Teilzeitstelle in der Personalabteilung wird aufgehoben.
  6. Die vier Stellen für Integrationsbeauftragte werden jeweils entsprechend der Zuschussgewährung durch das Land verlängert.
  7. Die Strukturdaten des Personalbestandes Stand 30.06.2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Drucksache gibt einen Überblick über

  • die voraussichtlichen Personalausgaben im Haushaltsjahr 2021,
  • die Zahl der erforderlichen Stellen im Haushaltsjahr 2021 und
  • die Strukturdaten des Personalbestandes.

 

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und damit Grundlage für die Personalplanung und den Personaleinsatz des Haushaltsjahres 2021.

 

Teil A stellt dar, wie viele Beamtenstellen vorhanden sind. Hierbei ist zu beachten, dass aus rechtlichen Gründen für alle voll- und teilbeurlaubten Beamt*innen, deren Beurlaubung befristet gewährt wurde, sogenannte Leerstellen ausgewiesen werden müssen. Dies resultiert aus dem Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.

 

Teil A des vorliegenden Stellenplans enthält 7,1 solcher Leerstellen, die nicht besetzt sind. Für Leerstellen sind keine Personalkosten im Budget eingeplant.

 

Am Stichtag 30.06.2020 sind mit den drei Bürgermeistern 63 Beamt*innen in Voll- oder Teilzeit im aktiven Dienst. 4 Beamtinnen sind in Elternzeit bzw. voll beurlaubt. 16,5 Beamtenstellen sind am Stichtag mit Beschäftigten besetzt.

 

Teil B stellt die Beschäftigtenstellen untergliedert nach Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie Stellen im übrigen Bereich der Stadtverwaltung dar.

 

Für Beschäftigte, die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind, müssen im Stellenplan Stellen ausgewiesen werden. Diese Stellen entfallen mit Beginn des Ruhestands.

Während der Freistellungsphase ist die eigentliche Stelle bereits wieder besetzt. Für Altersteilzeiten entstehen auch während der Freistellungsphase noch Personalkosten.

 

Tarifbeschäftigte, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, haben einen Anspruch auf Altersteilzeit, sofern der Arbeitgeber nicht bereits mehr als 2,5 % aller Beschäftigten Altersteilzeit gewährt hat. Die Nachfrage nach Altersteilzeit steigt derzeit an.

Am Stichtag war mit 16 Personen Altersteilzeit vereinbart. Der Beschäftigungsumfang der Altersteilzeiten umfasste 13,56 Stellen. Im Stellenplan 2021 sind 5,1 Stellen für Freistellungen enthalten.

 

Entwicklung der Personalkosten:

 

Grundlage der Hochrechnung der Personalkosten für das Jahr 2021 ist der Personalbestand zum Stichtag 30.06.2020 und die bereits absehbaren Veränderungen (z.B. Erfahrungs-aufstiege).

 

Obwohl derzeit Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst stattfinden, ist für 2021 keine Tariferhöhung eingeplant. Es wird davon ausgegangen, dass durch die wirtschaftlichen Auswirkungen durch Corona keine Einkommenssteigerungen für die Beschäftigten der Kommunen durchgesetzt werden.

 

Bei der Berechnung ist auch berücksichtigt, dass die Zahl der über einen längeren Zeitraum nicht besetzten Stellen, leider steigt. Es wurde ein Abschlag in Höhe von 1,5 Millionen € hierfür eingerechnet. Diese Tendenz wirkt sich zwar auf das Querbudget Personal positiv aus, stellt jedoch für die Aufgabenerfüllung ein großes Problem dar.

 

Dass die voraussichtlichen Personalkosten unter dem Planansatz des Jahres 2020 liegen kommt auch daher, dass die Bäder ab 01. Januar 2021 aus dem städtischen Haushalt in die Stadtwerke eingegliedert werden. Sowohl die für die Bäder erforderlichen Stellen als auch das erforderliche Personalbudget werden ab 2021 im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt.

 

Der hochgerechnete und im Ansatz des städtischen Haushalts für 2021 nicht mehr enthaltene Aufwand für die Personalkosten der Bäder beträgt 1.523.969 €.

 

Jahr

Personalkosten

Rechnungsergebnis 2018

36.132.007,92 €

Rechnungsergebnis 2019

38.658.274,41 €

HHPlan 2020

42.681.419 €

HHplan 2021

40.840.031 €

 

Kostenerstattung Dritter:

 

 

Aufgabenbereich

 

Zuschussgeber

Planwert

2021/EUR

Hort/Hort an der Schule

Land BW

61.900

Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule

Land BW

65.800

Flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen

Land BW

9.100

VwV KOLIBRI (ehem. SPATZ und ISK, Sprachförderung von Kiga-Kindern)

Land BW

22.000

Projekt Sprachkita (Halden-Kinderhaus, MJH, Kinderhaus Spitalhof)

Bund

75.000

Integrationsmittel für Kinder mit Behinderung

Kreis BB

Abhängig  vom Bedarf, Fallzahlen steigen

ca. 150.000

TAKKI-Verwaltung

Kreis BB

47.100

Verwaltung des Bildung u.Teilhabe

Kreis BB

                     37.600

 

Integrationsbeauftragte/VwV Integration

Land BW

20.000

Integrationsmanagement für 4 Stellen

voller Kostenersatz

Land BW

237.500

Personalkostenerstattung Zuweisung

Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH

34.800

Fachkräfteoffensive Erzieher 2 PIA Stellen

* es sind Zuschüsse für weitere 4 PIA-Stellen beantragt

Bund

*Land

22.400

*5.400

 

Zuschuss für Jugendmusikschule

Land BW

135.000

Zuschuss für Volkshochschule

Land BW

150.000

Luftreinhaltung

Land

31.000

Stauwärtervergütung

Verbund

35.000

Beteiligung Qualitätsmanagement

Katholische Kirche

8.500

Kostenerstattung Inklusion

KVJS

11.660

Kostenerstattung Hausmeisterdienste

Eigentümerge-meinschaft

7.900

Beschäftigungsverbote/Mutterschutz

Krankenkassen

Erstattungsbeträge ergeben sich erst rückwirkend.

Die Anzahl der Beschäftigungsverbote und Mutterschaften steigt.

 

 

Die Kostenerstattungen und Zuschüsse steigen kontinuierlich an. Für die Geltendmachung steigt jedoch auch der Verwaltungsaufwand.

 
Im Querbudget Personal werden alle Personalaufwendungen geplant und verbucht. Erst im nach hinein können Zuschüsse und Erstattungen abgerechnet und vereinnahmt werden. Diese Erträge werden produktplanbezogen verbucht.

 

 

Personalmanagement:

 

Seit mehreren Jahren nehmen die Aufgaben stetig zu, die die Stadt mit ihren Beschäftigten zu erbringen hat. Dadurch steigt der Bedarf an Fachkräften. Dies betrifft alle Bereiche der Stadt.

 

Um diesen hohen Personalbedarf zu decken, wird durch verschiedene Leistungen für Mitarbeiter*innen wie ÖPNV-Zuschuss, Bikeleasing, Cafeteria, flexible Arbeitszeitmodelle, Förderung der Weiterbildung usw.  die Stadt als Arbeitgeberin attraktiv gemacht.

 

Dennoch wird es von Jahr zu Jahr schwieriger neue oder freie Stellen ohne längere Vakanzen zu besetzen. In aller Regel ist es erforderlich freie Stellen mehrfach auszuschreiben. Die erforderliche Vertretung über einen längeren Zeitraum belastet die vorhandenen Beschäftigten teilweise bis an die Grenze des Zumutbaren.

 

In der Vorlage 2019/214 Seite 5 bis 9 wurde bereits auf die bisherigen Maßnahmen der Stadt  zur Personalrekrutierung eingegangen. Es ist vorgesehen in einer Vorlage Ende 2020 / Anfang 2021 vertiefte Ausführungen zu diesem Thema vorzulegen und weitere Maßnahmen vorzuschlagen.

 

Neue in den Stellenplan aufgenommene Stellen:

 

Im Stellenplan 2021 sind lediglich zwei neue Stellen, die zur Aufgabenerfüllung unverzichtbar sind. Die erforderlichen Mittel sind veranschlagt.

 

Es handelt sich um eine Stelle für eine/einen Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration im Bereich der Abteilung Informations- und Kommunikationstechniken.

Serveradministration, Benutzerservice und Projektarbeit erfordern deutlich mehr Personalkapazität, um die Anwender angemessen zu unterstützen und Störungen schnell zu beheben. Es sind Personalkosten in Höhe von 68.000 € veranschlagt.

 

Durch die Pandemie wurde deutlich, dass es unumgänglich ist, eine Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst zur Erfüllung der Pflichtaufgabe des Behördlichen Krisenmanagements und Bevölkerungsschutzes zu schaffen. Es ist daher eine Beamtenstelle A 11 ausgewiesen und Mittel in Höhe von 70.000 € veranschlagt.

 

Aufhebung bzw. Verlängerung von Befristungen:

 

Durch Corona wurde die Erhebung des Zensus verschoben. Daher ist es erforderlich, dass auch die hierfür befristet geschaffene Teilzeitstelle (50 %) bis 31. Dezember 2022 verlängert wird.

 

Die Schwierigkeit qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und die hohe Personalfluktuation führt dazu, dass die Personalabteilung einen erheblichen Mehraufwand hat. Die im Stellenplan 2019 bis 31. Dezember 2021 befristet gewährte Teilzeitstelle für eine Personalsachbearbeiterin, die auch für den Einsatz von XING verantwortlich ist, wird weiterhin dringend benötigt.

Der Übergang der Bäder zu den Stadtwerken bringt keine Entlastung, da der Personal-abteilung der Stadtverwaltung auch die Personalsachbearbeitung für die Eigenbetriebe obliegt. Da nicht abzusehen ist, dass die Aufgaben in absehbarer Zeit abnehmen werden, wird beantragt, die Befristung der Stelle aufzuheben.

 

Die Stellen für vier Integrationsmanager wurden befristet geschaffen. Die Personalkosten werden in vollem Umfang vom Land erstattet. Die Bewilligungsbescheide sind befristet. Es wird vorgeschlagen, dass die Befristung der Stellen künftig an die Zuschussgewährung gekoppelt wird.


 

Strukturdaten des Personalbestandes zum Stichtag 30. Juni 2020

 

 

 

831 Beschäftigte, davon 234 Männer und 597 Frauen – Frauenquote 71,8 %

448 Personen arbeiten Vollzeit und 383 Teilzeit – Teilzeitquote – Teilzeitquote 46,1 %

(ohne Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten)

 

 

 

369 Beschäftigte sind 51 Jahre alt und älter, dies entspricht 44 % aller Beschäftigten (831)

216 Personen werden altersbedingt in den nächsten 10 Jahren die Stadt verlassen.

Dies entspricht 26 % aller Beschäftigten.

(ohne Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten)

 

 

270 Personen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) – Frauenquote 93,7%

148 Personen sind Beschäftigte des einfachen Dienstes – Frauenquote 48,6%

224 Personen Beschäftigte und Beamte des mittleren Dienstes – Frauenquote 75,4 %

173 Personen Beschäftigte und Beamte des gehobenen Dienstes – Frauenquote 57,2 %

13 Personen Beschäftigte und Beamte des höheren Dienstes – Frauenquote 30,8 %

3 Wahlbeamte – Frauenquote 0 %

 

 

 

 

 

 

 

Da der Ausbildungs- und Praktikumsbeginn am 1. September bzw. 1. Oktober ist, wurde diese Darstellung zum Stichtag 1. Oktober erstellt.

 

 


 

Stellenplan 2021

 

 

 

 

 

 

Übersicht Teile A bis D

 

 

Teil A : Beamte

 

Teil B : Beschäftigte

 

Teil C : Aufteilung der Stellen nach Gliederung des Haushaltsplanes

 

Teil D : Beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit

 

Anlage : Aufwandentschädigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Querbudget Personal

2021

 

40.840.031 €

 

 

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