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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/219-002-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung - Kläranlage Mittleres Glemstal - Errichtung einer Blitzschutz- und Erdungsanlage
Vergabe der Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit Vorlage 2018/219-002 wurde der Baubeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt,
die Bauleistungen noch im Spätjahr 2020 auszuschreiben.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.09.2020 diesen Beschluss mit der Ergänzung „ ...vorbehaltlich des Nachweises, dass die komplette Infrastruktur inkl. Klärbecken im Sinne der Rechtsgrundlagen geschützt ist“ gefaßt.
Ausweislich, der o. g. Vorlage als Anlage beigelegten Erläuterungsbericht, lagen der Entwurfsplanung sämtliche, betreffenden, aktuellen VDE- Vorschriften und Normen wie Blitzschutznorm (DIN 62305-3 etc.) zugrunde. Sämtliche Gebäude, Bauwerke und Anlagenbereiche sind danach berücksichtigt. Die Vorgaben und Auflagen dieser Normen und Vorschriften stellen einen fachtechnisch erforderlichen, mit den auszuführenden Leistungen zu erbringenden Mindeststandard der zukünftigen Blitzschutz- und Erdungsanlage dar. Über diesen Standard hinausgehende Leistungen werden nicht erbracht.
Den Nachweis des Schutzes und der Sicherheit dieser dann mit den Blitzschutzmaßnahmen versehenen Anlagen, führt das ausführende Unternehmen im Rahmen der ihr beauftragten Dokumentation und Bestandsunterlagenerstellung (Pos 1.6) mittels verschiedener Messungen und sonstiger Prüfungen.
Angebotswertung
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden diese Leistungen ausgeschrieben.
6 Firmen haben die Unterlagen angefordert.
Zur Angebotseröffnung am 11.11.2020, 10:00 Uhr wurden 2 Angebote vorgelegt.
Durch das Ingenieurbüro Redlich u. Partner GmbH – Beratende Ingenieure für Elektrotechnik -, das Tiefbauamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde daraufhin die Prüfung (§§16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung – Ausschlüsse von der Wertung):
Es mußte keines der 2 Angebote nach§ 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachliche Prüfung):
Das Angebot eines Bieters wurde auf der Grundlage der VOB Teil A § 13 (1) 3 in
Verbindung mit § 16 a wegen fehlender Preisangaben aus der Wertung aus-
geschlossen.
Nach § 16c VOB/A musste das Angebot des anderen Bieters aufgrund rechnerischer,
technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung nicht aus der weiteren Wertung aus-
geschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebotes):
In der engeren Wahl verbleibt somit nur ein 1 Angebot.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage aufgeführte Bieterrangfolge.
Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs.1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. pb.plan elektrotechnik GmbH, Am Stellwerk 5, 64404 Bickenbach unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. pb.plan elektrotechnik GmbH, mit einer Angebotssumme i. H. v. 460.676,92 €/brutto zu vergeben.
Die Angebotssumme dieses Bieters, Fa. pb.plan elektrotechnik GmbH, liegt mit ca 25 % unterhalb der Kostenberechnung welche zu einem Zeitpunkt erstellt wurde in dem die Angebotspreise konjunkturbedingt sehr hoch waren. Bedingt durch die Pandemie (Corona)
und der damit zusammenhängenden derzeitig abschwächenden Auftragslage bieten die Firmen mit geringeren Preisen an.
Weiteres Vorgehen
Vor Beginn der Arbeiten erstellt das Unternehmen eine aussagefähige Werk- und Montageplanung mit Bauzeitenplan. Darin wird die bauabschnittsweise Ausführung der Maßnahme dargestellt.
Die Gesamtmaßnahme mit der Vergabesumme von 460.676,92 €/brutto wird in zwei Bauabschnitten – BA 2021 und BA 2022 - durchgeführt.
Inhalte und Durchführungsgegebenheiten dieser Bauabschnitte sind eng mit der Erfordernis der Aufrechterhaltung des Kläranlagenbetriebes verknüpft und bedürfen einer ausgeklügelten Arbeitsplanung des beauftragten Unternehmens in Zusammenarbeit mit der Bauüberwachung.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027006 Kläranlage Erdung u. Blitzschutz |
2020 |
300.000 |
40.000 |
Planung mit Entwurf u. Vorbereitung der Vergabe |
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2021 |
350.000 |
226.000 |
Bauleistungen und Bauüberwachung BA 1 Dies ist der Finanzbedarf für diese Vergabe. Der gesamte Bedarf (350.000) ist im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. |
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VE 2021 |
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235.000 |
Verpflichtungsermächtig. für Bauleistung BA 2 (wird nicht mehr benötigt) |
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2022 |
235.000 |
235.000 |
Bauleistungen und Bauüberwachung BA 2 Der Bedarf (235.000) ist im Haushaltplanentwurf berücksichtigt und ist der Finanzbedarf für diese Vergabe. |
Der Finanzbedarf ist in den Haushaltplanentwurf 2021 aufzunehmen.
