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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/171-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung - Ertüchtigung der Phosphorelimination auf der Kläranlage Mittleres Glemstal
Vergabe der maschinentechnischen Ausrüstung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der mit der Vorlage 2020/171 gefasste Beschluss des Gemeinderats – Durchführungen der Ausschreibungen - wurde von der Verwaltung umgesetzt:
Die zur Gesamtmaßnahme gehörende Teilbauleistung Maschinentechnik besteht im Wesentlichen aus den
- Chemikalien-Lagertanks
- Dosierleitungen
- Anlagen zur Nachfällung mit Statischen Mischern, Pumpen und Flockungsaggregaten
In der Kostenberechnung (Anlage in der Vorgangsvorlage 2020/171) sind diese Leistungen in den Pos.1 – P - Fällmittellager und Dosieranlage - und Pos.5 – Gerinnemischer für Nachfällung – beinhaltet.
Es ist ersichtlich, dass die Ansätze der Kostenberechnung durch das Ausschreibungsergebnis unterschritten werden.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden diese Leistungen ausgeschrieben.
Die Unterlagen wurden von 10 Bietern abgeholt.
Zur Angebotseröffnung am 10.11.2020, 10:00 Uhr wurden 4 Angebote vorgelegt.
Durch das Ingenieurbüro für Wasser- und Abwassertechnik PW-Plan, das Tiefbauamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde daraufhin die Prüfung (§§16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung – Ausschlüsse von der Wertung):
Es mußte keines der 4 Angebote nach§ 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen
Oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachliche Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebotes):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 4 Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage aufgeführte Bieterrangfolge.
Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs.1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. ELIQUO KGN GmbH & Co.KG, Amstetter Str. 20, 89191 Nellingen unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. ELIQUO KGN GmbH & Co.KG, Amstetter Straße 20, 89191 Nellingen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 191.838,66 €/brutto zu vergeben.
Weiteres Vorgehen
Diese zur Gesamtbaumaßnahme gehörende Vergabe der Teilbauleistung Maschinentechnik
Es folgen noch die Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Bautechnik, und die Dosierstationen.
Wie diese Ausschreibung, so werden sämtliche noch folgenden Bauleistungen in einem auf Basis der VOB/A durchgeführten Verfahren ausgeschrieben. Damit sind die einschlägigen Vergabe- und Förderrichtlinien eingehalten.
Sämtliche o. g. – Anfang 2021 erfolgenden weiteren Auftragsvergaben werden – entsprechend der Zuständigkeiten – durch die Verwaltung bzw. das zuständige Gremium (Ausschuss bzw. Gemeinderat) getätigt. Hier können die Gemeinderäte anhand einer vergleichenden Darstellung durch die Verwaltung die Kostenberechnungen mit den Ausschreibungsergebnissen vergleichen und so eine Kostenkontrolle zum Projekt erhalten.
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Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027010 Ertüchtigung Phosphorelim. |
2020 |
115.000 |
50.000 |
Entwurfs u. Ausführungsplanung |
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2021 |
885.000 |
200.000 |
Dies ist der Finanzbedarf für diese Vergabe. Der gesamte Finanzbedarf (950.000) wird im Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt. Im HH 2020 steht eine VE i. H. v. 885.000 zur Verfügung |
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753800023002 Investitionszuschuss v. Land |
2021 |
200.000 |
160.000 |
Zuwendungsbescheid des RPS v.4.5.2020 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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24,3 kB
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