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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/377
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Fischereipachtverträge
- Glems und unterer Teil des Wasserbachs
- Tiefenbachsee
- Unterer Hedersbachsee
- Oberer Hedersbachsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst
- Beteiligtes Amt:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
1. Das Fischereirecht in der Glems sowie den unteren Teil des Wasserbachs (ab Brücke BAB 8 bis zum Einlauf in die Glems) wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an die Interessengemeinschaft Glems (IGG) verpachtet. Der Pachtzins beträgt 853,86 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 51,13 Euro erhöht.
2. Das Fischereirecht im Tiefenbachsee auf dem Flst.Nr. 8739, Gewann Tiefenbach, Flur Eltingen, wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an den 1. Sportfischerverein Leonberg e.V. verpachtet. Der Pachtzins beträgt 674,93 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 46,02 Euro erhöht.
3. Das Fischereirecht im Unteren Hedersbachsee im Stadtwald „Oberer Wald“, Flur Eltingen, wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an den 1. Sportfischerverein Leonberg e.V. verpachtet. Der Pachtzins beträgt 444,80 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 30,67 Euro erhöht.
4. Das Fischereirecht im Oberen Hedersbachsee im Stadtwald „Oberer Wald“, Flur Eltingen, wird ab dem 01.04.2021 für die Dauer von 12 Jahren an die Herren Gerhard Albrecht, Engelbergstr. 10, 71229 Leonberg, Günter Wagner, Dobelstr. 27, 71229 Leonberg und Rolf Walz, Lehenbühlstr. 42, 71272 Renningen, verpachtet. Der Pachtzins beträgt 324,64 Euro zzgl. des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und wird jeweils im Abstand von 4 Jahren um 23 Euro erhöht.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Sachverhalt/Sachstand
Neben den Fischereirechten in anderen Gewässern innerhalb des Stadtgebiets ist die Stadt Leonberg auch Inhaberin der Fischereirechte für die Glems und den unteren Teil des Wasserbachs, den Tiefenbachsse sowie den Oberen und Unteren Hedersbachsee.
1. Glems und unterer Teil des Wasserbachs
Die auf die Interessengemeinschaft Glems (IGG) übertragene Ausübung des Fischereirechts in der Glems und dem unteren Teil des Wasserbachs wurde zuletzt zum 01.04.2009 um weitere 12 Jahre verlängert und endet damit zum 31.03.2021.
Die bisherigen Mitglieder der Interessengemeinschaft Glems (IGG), die Herren Klaus-Jürgen Dußling, Werner Jüngling, und Hansjörk Schneck bewerben sich wieder um eine erneute Anpachtung des gesamten Gewässers. Die Mitglieder Dr. Dieter Ortlieb, Werner Schweizer und Edwin Nowak scheiden aus dem Fischereipachtvertrag aus. Als Ersatz für diese Mitglieder bewerben sich die Herren Sigward Weigold, Finn Dominik Schneck und Felix Jäger.
Gleichzeitig hat sich der 1. Sportfischerverein Leonberg e.V., derzeitiger Pächter des Tiefenbachsees und des Unteren Hedersbachsees, um eine zusätzliche Anpachtung der oberen Glems und unterer Teil des Wasserbachs beworben.
Die Interessengemeinschaft Glems (IGG) sieht ihre Aufgaben aus dem Pachtvertrag weniger in der wirtschaftlichen, anglerischen Nutzung als vorrangig in der ökologischen Pflege und Erhaltung des Gewässers. So hat sie seit dem Jahr 1976 durch vielerlei Maßnahmen und intensive Arbeit von der Müllbeseitigung und Reinhaltung bis zum Besatz mit verschiedenen Fisch- und Tierarten zur stetigen Verbesserung der Qualität der Glems beigetragen. Eine Chronik, aus der der Verlauf und Inhalt der Arbeiten seit dem Jahr 1976 hervorgeht, ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
Da die Fortsetzung der bisherigen Arbeit auch weiterhin ermöglicht und unterstützt werden sollte und eine einheitliche Pflege und Bewirtschaftung des Gewässers am besten dann gewährleistet ist, wenn die Zuständigkeit einem Pächter bzw. einer Pachtgemeinschaft übertragen wird, schlägt die Verwaltung vor, die Glems und den unteren Teil des Wasserbachs weiter an die Interessengemeinschaft Glems (IGG) zu verpachten.
Aufgrund dieser Überlegungen wurde bereits im Jahr 1978 die Glems auf Markung Eltingen an die Pächter verpachtet, aus deren Gruppe die derzeitige Interessengemeinschaft Glems (IGG) hervorging, und die zu diesem Zeitpunkt bereits die Glems auf Leonberger Markung gepachtet hatte. Im Gegenzug dazu konnte dem 1. Sportfischerverein der Tiefenbachsee überlassen werden.
Der Pachtzins beträgt derzeit 802,73 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Seit dem Jahr 1997 wurde der Pachtzins im Abstand von 4 Jahren um 100,-- DM (51,13 Euro) erhöht. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung beizubehalten und im Pachtvertrag als Pachtzins
ab 01.04.2021 853,86 Euro p.a. zzgl. MwSt.
ab 01.04.2025 904,99 Euro p.a. zzgl. MwSt.
ab 01.04.2029 956,12 Euro p.a. zzgl. MwSt.
zu vereinbaren.
2. Tiefenbachsee und Unterer Hedersbachsee
Die Pachtverträge mit dem 1. Sportfischerverein Leonberg e.V. betreffend den Tiefenbachsee und den Unteren Hedersbachsee wurden zuletzt zum 01.04.2009 um 12 Jahre verlängert und laufen nun zum 31.03.2021 aus.
Der 1. Sportfischerverein Leonberg e.V. hat die Verlängerung beider Verträge um weitere
12 Jahre beantragt und sich gleichzeitig um den Pachtvertrag für die Glems und den unteren Teil des Wasserbachs und den Oberen Hedersbachsee beworben. Auf die Ausführungen im Abschnitt „Glems und unterer Teil des Wasserbachs“ und „Oberer Hedersbachsee“ wird verwiesen.
Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, weiterhin den Tiefenbachsee sowie den Unteren Hedersbachsee an den 1. Sportfischerverein Leonberg zu verpachten und im Übrigen das Interesse des 1.Sportfischereivereins Leonberg e.V. an einer Pacht der Glems und den unteren Teil des Wasserbachs sowie des Oberen Hedersbachsees zur Kenntnis zu nehmen.
Der Pachtzins beträgt derzeit für den Tiefenbachsee 628,91 Euro und für den Unteren Hedersbachsee 414,13 Euro jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für den Tiefenbachsee wurde der Pachtzins seit dem Jahr 1997 im 4-jährigen Abstand um 90,-- DM (46,02 Euro) erhöht, für den Unteren Hedersbachsee um 60,--DM (30,67 Euro). Die Verwaltung schlägt hier ebenfalls vor, diese Regelung weiterzuführen und
im Pachtvertrag für den Tiefenbachsee als Pachtzins
ab 01.04.2021 674,93 Euro zzgl. MwSt.
ab 01.04.2025 720,95 Euro zzgl. MwSt.
ab 01.04.2029 766,97 Euro zzgl. MwSt.
sowie als Pachtzins im Pachtvertrag für den Unteren Hedersbachsee
ab 01.04.2021 444,80 Euro zzgl. MwSt.
ab 01.04.2025 475,47 Euro zzgl. MwSt.
ab 01.04.2029 506,14 Euro zzgl. MwSt.
zu vereinbaren.
3. Oberer Hedersbachsee
Der Pachtvertrag für den Oberen Hedersbachsee mit den Herren Werner Stonus, Gerhard Albrecht und Stefan Krämer wurde zuletzt zum 01.04.2009 verlängert und läuft zum 31.03.2021 aus. Herr Stefan Krämer ist bereits 2015 aus dem Pachtvertrag ausgeschieden. Herr Günter Wagner wurde zum 01.04.2016 als Mitpächter in den Vertrag aufgenommen.
Die Herren Albrecht und Wagner haben sich um die Verlängerung des Pachtvertrages um weitere zwölf Jahre beworben und betonen Ihr großes Interesse an einer Fortführung des Vertrages.
Ihr Mitpächter, Herr Werner Stonus, ist am 30.01.2019 verstorben. Als neuen Mitpächter bitten sie um Aufnahme von Herrn Rolf Walz.
Gleichzeitig hat sich der 1. Sportfischerverein Leonberg e.V., derzeitiger Pächter des Tiefenbachsees und des Unteren Hedersbachsee, um eine zusätzliche Anpachtung des Oberen Hedersbachsee beworben.
Da die Fortsetzung der bisherigen Arbeit auch weiterhin ermöglicht und unterstützt werden sollte und eine einheitliche Pflege und Bewirtschaftung des Gewässers am besten dann gewährleistet ist, wenn die Zuständigkeit einem Pächter bzw. einer Pachtgemeinschaft übertragen wird, schlägt die Verwaltung vor, den Oberen Hedersbachsee auch weiterhin an die Herrn Gerhard Albrecht, Günter Wagner und den neuen Mitpächter, Herrn Rolf Walz, zu verpachten.
Der Pachtzins beträgt derzeit 301,64 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er wurde seit dem Jahr 1997 alle vier Jahre um einen Betrag von 45,-- DM (23 Euro) erhöht. Die Verwaltung schlägt wie in den vorgenannten Fällen vor, diese Regelung beizubehalten. Damit wären im Pachtvertrag als Pachtzins
ab 01.04.2021 324,64 Euro zzgl. MwSt.
ab 01.04.2025 347,64 Euro zzgl. MwSt.
ab 01.04.2029 370,64 Euro zzgl. MwSt.
zu vereinbaren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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