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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leonberg über die Festsetzung der Parkgebühren

 

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.10.2020 (GBl. S. 910, 911), § 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg vom 17.3.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7.11.2017 (GBl. S. 592, 593) und § 6a Straßenverkehrsgesetz vom 5.3.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.7. 2020 (BGBl. I S. 1653) wird die Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 5 wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

 

Satz 3 wird gestrichen.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zur Förderung der E-Mobilität hat der Gemeinderat am 31.01.2017 beschlossen, Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen zu befreien, jedoch -zunächst- nur befristet bis 31.12.2020.

 

Der Sachverhalt hat sich nicht geändert. Derzeit sind in Leonberg ca. 500 Elektrofahrzeuge zugelassen. Das entspricht ca. 1,5 % des gesamten Fahrzeugbestands.


Durch die Streichung von § 5 Satz 3 (§ 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft) wird die Gebührenbefreiung dauerhaft und ohne weitere Befristung in der Satzung verankert.

 

 

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Anlagen

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