Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/363
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Parkgebühren-Befreiung von E-Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen: Neufassung der Parkgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.12.2020
| |||
|
●
Geplant
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2020
|
Beschlussvorschlag
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leonberg über die Festsetzung der Parkgebühren
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.10.2020 (GBl. S. 910, 911), § 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg vom 17.3.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7.11.2017 (GBl. S. 592, 593) und § 6a Straßenverkehrsgesetz vom 5.3.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.7. 2020 (BGBl. I S. 1653) wird die Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren wie folgt geändert:
§ 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
§ 5 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Satz 3 wird gestrichen.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zur Förderung der E-Mobilität hat der Gemeinderat am 31.01.2017 beschlossen, Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen zu befreien, jedoch -zunächst- nur befristet bis 31.12.2020.
Der Sachverhalt hat sich nicht geändert. Derzeit sind in Leonberg ca. 500 Elektrofahrzeuge zugelassen. Das entspricht ca. 1,5 % des gesamten Fahrzeugbestands.
Durch die Streichung von § 5 Satz 3 (§ 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft) wird die Gebührenbefreiung dauerhaft und ohne weitere Befristung in der Satzung verankert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
94,6 kB
|
