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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/105-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Entgeltordnungen Hallenbad im Sportzentrum und Leobad
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2020
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Beschlussvorschlag
Unter der Maßgabe, dass die Saisonkarte für Erwachsene 85 Euro und für ein Kind 40 Euro kostet wird Folgendes beschlossen:
- Den Änderungen der Entgeltordnungen Hallenbad im Sportzentrum (5721) und Leobad (5710) wird zugestimmt (s. Anlage). Die geänderten Entgeltordnungen treten zum 01.06.2020 in Kraft.
- Die Parkscheinregelung für Jahreskartenbesitzer (5721, Anmerkungen, 10.)
2.1 wird beibehalten.
Sachverhalt
1. Sachverhalt
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2019 und 2020 wurden Anträge hinsichtlich Überprüfung der Entgeltordnungen des Hallenbads und des Leobads gestellt. Die Neufassung sollte zur Wiedereröffnung des Leobads erfolgen. Im Lenkungsausschuss Eingliederung der Bäder in die Stadtwerke wurden Anpassungen der Entgeltordnungen für die Leonberger Bäder am 27.01.2020 beraten.
Durch die Anpassungen der Entgeltordnungen sollen diese übersichtlicher und kürzer gestaltet werden.
Die Änderung beim Abendtarif soll diesen für die Besucher attraktiver machen.
Auf Grund der hohen Rabattierungen werden die Geldwertkarten für 150 Euro (25 % - Rabatt) und 200 Euro (30 % - Rabatt) nicht mehr angeboten. Die gleichzeitige Gewährung von Parkberechtigungen erfolgt nicht mehr.
Mit den Erhöhungen der Gebühren für beispielsweise Schlüsselverlust oder Abnahme von Schwimmabzeichen soll die Kostendeckung verbessert werden.
Eine Entscheidung bezüglich der Parkscheinregelung soll Klarheit für Kunden und Gemeindevollzugsdienst schaffen.
Die Anpassung der Gebühren – beispielsweise für Schlüsselverlust – soll dazu dienen, die Kosten der Bäder für Ersatzteile oder Ähnliches zu decken. Des Weiteren werden im Zuge der Anpassung auch veraltete Begrifflichkeiten in den Entgeltordnungen geändert sowie die Benutzungsentgelte der Vereine gestrichen. Die Abrechnungsmodalitäten mit den Vereinen sind neu zu regeln. Dies wurde im Lenkungsausschuss vorberaten und soll im Rahmen der Beschlussfassung im Mai neu festgelegt werden.
Im Rahmen der aktuellen Parkscheinregelung am Hallenbad / Sportzentrum erhalten Jahreskartenbesitzer einen kostenlosen Parkausweis. Dies stellt einen besonderen Kundenservice dar, gleichzeitig fehlen Einnahmen für den Parkraum am Sportzentrum und ein Missbrauch ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Gleichwohl könnte eine Abschaffung der Parkscheinregelung von Kundenseite als versteckte Preiserhöhung gesehen werden. Ob es zu einem Rückgang der verkauften Jahreskarten durch Abschaffung der Parkscheinregelung kommen wird, lässt sich derzeit nicht einschätzen. Die Regelung soll deshalb bei behalten werden.
2. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung der Entgeltordnungen zum beschlossenen Zeitpunkt umzusetzen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
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NEIN |
X |
Im Haushalt 2020 sind insgesamt 700.000 EUR für die Eintrittsgelder Leobad und Hallenbad (inkl. Sauna) veranschlagt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Änderung der Entgelte zu keiner wesentlichen Abweichung beim Haushaltsansatz führt. Jedoch ist damit zu rechnen, dass auf Grund längerer Schließzeiten im Rahmen der Schließung auf Grund Corona-Verordnung mit geringeren Erträgen zu rechnen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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95,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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