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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wahl eines Technischen Beigeordneten

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Grundlagen

In § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung ist festgelegt, dass die Stadt Leonberg zwei hauptamtliche Beigeordnete als Stellvertreter des Oberbürgermeisters bestellt. Einer der Beigeordneten führt die Bezeichnung „Erster Bürgermeister“, der andere „Bürgermeister“.

 

Am 13.01.2021 endet die Amtszeit des Bürgermeisters Klaus Brenner. Die Stelle ist somit ab dem 14.01.2021 neu zu besetzen.

 

Nach § 50 Abs 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) muss die Wahl innerhalb des Zeitraumes frühesten drei Monate vor und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Spätester Zeitpunkt wäre somit der 13.12.2020, frühester Zeitpunkt der 13.10.2020.

 

Bei der Besetzung der Stellen sollen entsprechend § 50 Abs. 2 GemO die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um ein Vorschlagsrecht. Damit verbunden ist aber nicht ein Anspruch darauf, dass der Gemeinderat den/die vorgeschlagenen Bewerber/in wählt.

 

Ausschreibung

Die Stelle des Technischen Beigeordneten wurde am 07.08.2020 (Staatsanzeiger) und 08.08.2020 (Stuttgarter Zeitung), sowie in den Online-Portalen Stepstone, Interamt und Xing ausgeschrieben. Als Bewerbungsschluss wurde der 30.09.2020 festgelegt. Später eingehende Bewerbungen können unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt werden. Insgesamt gingen sieben Bewerbungen ein.

 

Vorauswahl

In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.10.2020 anhand der eingegangenen Bewerbungsunterlagen aus den Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen.

 

In einem zweiten Schritt haben sich die ausgewählten Bewerber je einzeln in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.11.2020 den Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt; anschließend konnten Fragen an den Bewerber gestellt werden. Aufgrund dieser Vorstellungsgespräche wurde eine weitere Vorauswahl getroffen.

 

Nach dieser zweistufigen Vorauswahl stellen sich folgende Bewerber am 17.11.2020 dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zur Wahl des technischen Beigeordneten vor (Reihenfolge nach Eingang der Bewerbung):

 

  • Sárközy, Levente
  • Frey, Michael
  • Millauer, Ulf
  • Brenner, Klaus
  • Velte, Karl

 

Wahl

Die Reihenfolge der Wahl der Beigeordneten ist nicht vorgeschrieben. Die Beigeordneten werden je in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Beigeordneten können nicht gemeinsam gewählt werden.

 

Gemäß § 37 Abs. 7 GemO sind Wahlen grundsätzlich geheim. Nur für den Fall, dass kein Gemeinderatsmitglied einer offenen Wahl widerspricht, kann auch offen gewählt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

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