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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/340
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Nord Leonberg - Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit 5 Wohnungen - Vergabe der Gewerke Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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11.11.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2020
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Beschlussvorschlag
1.) Die Vergabe des Gewerks Wärmeversorgungsanlagen an die Fa. Konzmann-Welte (umfirmiert von Heima-Welte GmbH), Jurastraße 15, 72336 Balingen, auf der Grundlage
ihres Angebots in Höhe von 148.784,65 € (inkl. 19% Mwst.) wird genehmigt.
2.) Die Vergabe des Gewerks Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen an die Fa. Detlef Bich Elektro u. Haustechnik GmbH & Co.KG, Gleiwitzer Straße 47, 71229 Leonberg, auf der Grundlage ihres Angebots in Höhe von 206.541,83 € (inkl. 19% Mwst.) wird genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
An der nördlichen Kernstadt von Leonberg, „Obere Burghalde 69+71“, wird beabsichtigt, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen zu erstellen. Der Neubau bietet in Summe Plätze für ca. 75 Kinder, ca. 65 Plätze für 3-6 Jährige und 10 Plätze für die u3-Betreuung (Krippenkinder bis zu 3 Jahren).
Weiterhin ist geplant, den Bedarf von 5 Wohneinheiten mit dem Neubau abzudecken. Dabei soll eine Wohnung als TapiR-Wohnung ausgebaut und genutzt werden. (TapiR: Tagespflege in anderen geeigneten Räumen).
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist, die Deckung der Bedarfslagen für Kinderbetreuung der nördlichen Kernstadt von Leonberg sowie der nördlichen Wohnlagen des Ramtel.
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Wohnraum.
Sachverhalt/Sachstand
Mit der Vorlage 2018/082 und durch Beschlussfassung des Gemeinderates vom 19.06.2018 für eine 4-gruppige-Kindertageseinrichtung mit Wohnen wurde der Beauftragung des Architekturbüros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, auf der vorliegenden Planung aus dem VgV-Verfahren, zugestimmt.
Mit der Vorlage 2018/164 und Beschlussfassung vom 19.09.2018 und 25.09.2018 wurde der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an verschiedene Ing.-Büros auf Basis der HOAI zugestimmt.
Mit der Vorlage 2019/081 und Beschlussfassung des Gemeinderates vom 21.05.2019 wurde der Variante 1, 4-gruppige Kita mit 5 Wohnungen, zugestimmt. Des Weiteren wurde mit dieser Entscheidung die Genehmigung der Gesamtkosten auf Basis der Grobkosten-schätzung (Stand 04/2019) nach DIN 276, KGR 300-700 erteilt.
Vergaben
1.) Vergabevorschlag Wärmeversorgungsanlagen
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 10 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 06.10.2020, 13:00 Uhr, lagen 8 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro bunse GmbH, Beratende Ingenieure, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 8 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 8 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Konzmann-Welte (umfirmiert von Heima-Welte GmbH), Jurastraße 15, 72336 Balingen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Konzmann-Welte (umfirmiert von Heima-Welte GmbH), Jurastraße 15, 72336 Balingen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 148.784,65 € (inkl. 19% Mwst.) zu vergeben.
2.) Vergabevorschlag Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 6 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 06.10.2020, 14:00 Uhr, lagen 4 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro bunse GmbH, Beratende Ingenieure, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 4 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 4 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Detlef Bich Elektro u. Haustechnik GmbH & Co.KG, Gleiwitzer Straße 47, 71229 Leonberg, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Detlef Bich Elektro u. Haustechnik GmbH & Co.KG, Gleiwitzer Straße 47, 71229 Leonberg, mit einer Angebotssumme i. H. v. 206.541,83 € (inkl. 19% Mwst.) zu vergeben.
Neben den hier vorliegenden Vergaben für die Gewerke Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser-/Wasser-/Gasanlagen wurden im ersten Ausschreibungspaket für die Kita Nord weitere umfangreiche Gewerke öffentlich ausgeschrieben. Dies sind die Gewerke Elektro und Rohbau (siehe Vorlage 2020/338), Raumlufttechnik und Aufzug (Zuständigkeit Verwaltung). Ausgehend von der Kostenberechnung bilden alle Gewerke des ersten Ausschreibungspaketes in der Summe ca. 40% der Kostenberechnung ab.
Die Vergabesumme des ersten Ausschreibungspaketes (Elektro, Rohbau, Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser-/Wasser-/Gasanlagen, Raumlufttechnik und Aufzug) liegt ca. 64.500,00 EURO unter den berechneten Kosten.
Mehrkosten Abwasser-/Wasser-/Gasanlagen
Die Kostenberechnung basiert auf Einheitspreisen von vergleichbaren Objekten. Die geringfügige (ca. 2%) Überschreitung des Kostenrahmens der Kostenberechnung kann aus anderen Gewerken gedeckt werden.
Weiteres Vorgehen
Nach Genehmigung der Vergabe an die vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistungen getätigt werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kindergarten Nord Neubau 7 3650 040 7001 |
2020 |
1.650.000,--€ |
280.000,--€ |
Der geänderte Finanz-bedarf resultiert aus der Verschiebung des Bauab-laufes und wird im Haus-haltsplanentwurf 2021 neu veranschlagt. |
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4.400.000,--€ |
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Verpflichtungsermächti-gung |
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2021 |
3.800.000,--€ |
2.600.000,--€ |
Der Finanzbedarf in 2021 resultiert aus der Ver-schiebung des Bauab-laufes und wird im Haushaltsplanentwurf 2021 neu veranschlagt. |
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2022 |
600.000,--€ |
2.300.000,--€ |
Der Finanzbedarf in 2022 resultiert aus der Ver-schiebung des Bauab-laufes und wird im Haushaltsplanentwurf 2021 neu veranschlagt. |
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2023 |
0,--€ |
300.000,--€ |
Der Finanzbedarf in 2023 resultiert aus der Ver-schiebung des Bauab-laufes und wird im Haushaltsplanentwurf 2021 neu veranschlagt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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441,6 kB
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