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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/304
Grunddaten
- Betreff:
-
Deponie Rübenloch in Leonberg - Antrag auf geänderte Plangenehmigung gem. § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung inkl. Rekultivierung und Entgasung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Abteilung Stadtentwicklung, Umweltplanung und Geoinformation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.11.2020
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.11.2020
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2020
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Beschlussvorschlag
Den ergänzenden Stellungnahmen der Fachabteilungen zum Antrag auf geänderte abfallrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung u.a. (hier Änderungsgenehmigung) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 23.10.2020 (Verlängerung bis 23.11.2020 telefonisch in Aussicht gestellt) eine Gesamtstellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Am 21.12.2018 wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart der Antrag gem. § 35 Abs 3 Nr. 2 KrWG des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen (AWB) auf abfallrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung an der ehemaligen Deponie Rübenloch in Leonberg gestellt.
Die Deponie wurde im Jahr 1999 nach über 20 Jahren Verfüllung stillgelegt und bepflanzt.
Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.02.2019 wurden der Stadt Leonberg die Antragsunterlagen zur Stellungnahme übersandt. Die von den Fachstellen hierzu abgegebenen Stellungnahmen wurden im Planungsausschuss sowie im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorberaten und am 07.05.2019 vom Gemeinderat (2019/061-1) beschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart wurde im Mai 2019 fristgerecht über die Stellungnahme informiert.
Aufgrund der Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen das geplante Vorhaben, insbesondere bezüglich der Rekultivierungsplanung, überarbeitet und beim RP Stuttgart eine Änderungsgenehmigung beantragt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet um eine erneute Stellungnahme zur angepassten Planung bis 23.10.2020. Die betroffenen Stellen Forst und Umweltplanung wurden beteiligt und gaben nachfolgende Stellungnahmen ab:
Stadtplanungsamt - Abtl. Stadtentwicklung und Umweltplanung
Nach Überprüfung der überlassenen Unterlagen bleibt festzustellen, dass die in der städtischen Stellungnahme (Teil Naturschutz) vom Frühjahr 2019 aufgeführten Punkte (Gültigkeit Artenschutzgutachten, Pflege CEF-Flächen, Artenschutzrechtlicher Umgang mit Zauneidechsen) in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (LRA BB) aktualisiert bzw. überarbeitet wurden. Auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Vergrämung und Umsiedlung der vorhandenen Zauneidechsenpopulation wurde in der Zwischenzeit eingeholt ( 16.04.2020 Regierungspräsidium Stuttgart - Höhere Naturschutzbehörde).
Ebenso wurde der zeitliche Ablauf der Rekultivierungsplanung aufgrund des verzögerten Planungsfortschritts und des damit einhergehenden späteren Maßnahmenbeginns entsprechend angepasst.
Insofern gibt es zu diesen Punkten keine weiteren Anregungen oder Bedenken.
Ob wie in unserer ersten Stellungnahme erläutert, für das Vorhaben anstatt einer Plangenehmigung ein Planfeststellungsbeschluss notwendig wäre, liegt in der Entscheidung der Genehmigungsbehörden. Unseres Erachtens hat das Vorhaben zumindest in Teilen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genanntes Schutzgut.
Kämmerei - Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst
Nach Einsicht der Unterlagen bestehen von meiner Seite her weiterhin keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.
Weiteres Vorgehen
Nach erfolgter Beschlussfassung wird bis zum 23.10.2020 dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Gesamtstellungnahme übersandt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Es werden keine Stellungnahmen abgegeben.
