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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/292
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beteiligtes Amt:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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11.11.2020
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
- Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg in Anlage 1 wird beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.01.2021 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg vom 01.04.2020 tritt am 31.12.2020 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der vorliegende Beschlussvorschlag übernimmt die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände für die neuen Gebühren in den Kindertageseinrichtungen Regelbetreuung und/oder verlängerten Öffnungszeiten ab 01.01.2021 sowie die Anpassung der Gebühren für die Betreuungsformen Krippe und Ganztagsbetreuung.
Die Gebühren der verschiedenen Betreuungsformen für Schulkinder werden für eine bessere Übersichtlichkeit künftig in einer eigenständigen Satzung erfasst.
Ziele der Vorlage sind:
Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen.
Regelmäßige Anpassung der Gebühren für die Krippen- und Ganztagsbetreuung.
Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen.
Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).
Die Vertreterinnen und Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg haben am 01.07.2020 die gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für das Kindergartenjahr 2020/2021 veröffentlicht. Angesichts der zwischenzeitlich sehr weitreichenden Einschränkungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen war die Erarbeitung einer Empfehlung dieses Jahr erst mit dem in Baden-Württemberg zum 29. Juni 2020 gestarteten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen als belastbare Grundlage möglich. Es wird davon ausgegangen, dass es den Kindertageseinrichtungen zunehmend gelingt, den teilnehmenden Kindern den zeitlichen Betreuungsrahmen anzubieten, der auch vor Beginn der pandemiebedingten Einschränkung möglich war. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen können, kann von den Trägern erwogen werden, den zu erhebenden Elternbeitrag im Verhältnis zum angebotenen Betreuungsumfang anzupassen. Die Sicherstellung des Angebots beansprucht die Träger in hohem Maß organisatorisch, was sich in steigenden Personal- und Sachkosten, besonders zur Umsetzung der Hygieneanforderungen, niederschlägt.
Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Wie bisher sind die empfohlenen Beiträge der vier Kirchen, der Fachverbände und der Kommunalen Landesverbände für die Kommunen als Träger von Kindertageseinrichtungen jedoch nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere Elternbeiträge festzulegen.
Die diesjährige Empfehlung beträgt pauschal 1,9 Prozent. Die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg streben nach wie vor grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge an.
Die Berechnung der Elternbeiträge bei Regelkindergarten- und VÖ-Plätzen (verlängerte Öffnungszeiten) erfolgt in Leonberg einheitlich nach der so genannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, werden die Betreuungsgebühren auf Antrag beim Amt für Jugend des Landkreises Böblingen übernommen. Je nach Leistungsträger werden von diesem im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets - ebenfalls auf Antrag - auch die Kosten für das Mittagessen übernommen.
Gebührenübersicht
- Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung),
Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in den späten Nachmittag mit Verpflegung.
a) Monatliche Benutzungsgebühr mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
1. Kind |
542,00 EUR |
551,00 EUR |
|
2. Kind |
492,00 EUR |
501,00 EUR |
|
3. Kind |
442,00 EUR |
451,00 EUR |
|
4. Kind |
392,00 EUR |
401,00 EUR |
b) Monatliche Benutzungsgebühr für die verkürzte Kinderkrippe mit einem Zeitfenster
von 8 Stunden 30 Minuten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
1. Kind |
430,00 EUR |
437,00 EUR |
|
2. Kind |
380,00 EUR |
387,00 EUR |
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ab dem 3. Kind |
330,00 EUR |
337,00 EUR (Mindestgebühr) |
2. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder bis zum vollendeten
3. Lebensjahr (bis zu 5 ½ Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren
Nachmittagen)
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
bei 1 Kind |
234,00 EUR |
238,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
180,00 EUR |
184,00 EUR |
|
bei 3 Kindern |
120,00 EUR |
122,00 EUR |
|
ab 4 Kindern |
40,00 EUR |
40,00 EUR |
-
Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres
bis zum Schuleintritt (so genannter „Regelkindergarten“; bis zu 5 ½ Stunden am
Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2019 |
01.01.2021 |
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bei 1 Kind |
117,00 EUR |
119,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
90,00 EUR |
92,00 EUR |
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bei 3 Kindern |
60,00 EUR |
61,00 EUR |
|
ab 4 Kindern |
20,00 EUR |
20,00 EUR |
-
Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
(durchgehend 6 Stunden am Vormittag)
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
bei 1 Kind |
292,50 EUR |
297,50 EUR |
|
bei 2 Kindern |
225,00 EUR |
230,00 EUR |
|
bei 3 Kindern |
150,00 EUR |
152,50 EUR |
|
ab 4 Kindern |
50,00 EUR |
50,00 EUR |
- Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt
a) VÖ 6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
bei 1 Kind |
146,25 EUR |
148,75 EUR |
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bei 2 Kindern |
112,50 EUR |
115,00 EUR |
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bei 3 Kindern |
75,00 EUR |
76,25 EUR |
|
ab 4 Kindern |
25,00 EUR |
25,00 EUR |
b) VÖ Plus, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag plus einzelne Nachmittage
Je nach Einrichtung ist es möglich, bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens oder die Ausweitung der Randzeiten in Anspruch zu nehmen. Die zusammenhängende Betreuungszeit von 6 Stunden soll dabei nicht überschritten werden.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
bei 1 Kind |
170,70 EUR |
174,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
131,45 EUR |
134,00 EUR |
|
bei 3 Kindern |
88,10 EUR |
89,80 EUR |
|
ab 4 Kindern |
28,95 EUR |
29,50 EUR |
c) VÖ 7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
bei 1 Kind |
187,10 EUR |
190,65 EUR |
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bei 2 Kindern |
143,90 EUR |
146,60 EUR |
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bei 3 Kindern |
95,95 EUR |
97,80 EUR |
|
ab 4 Kindern |
32,00 EUR |
32,60 EUR |
- Gebühren für die Ganztagsbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres
a) Betreuungsangebot mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 inkl. Verpflegung.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
1. Kind |
411,00 EUR |
417,00 EUR |
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2. Kind |
361,00 EUR |
367,00 EUR |
|
3. Kind |
311,00 EUR |
317,00 EUR |
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4. Kind |
261,00 EUR |
267,00 EUR |
b) Verkürzte Ganztagsbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2019 |
01.01.2021 |
|
1. Kind |
328,00 EUR |
333,00 EUR |
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2. Kind |
278,00 EUR |
283,00 EUR |
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ab dem 3. Kind |
228,00 EUR |
233,00 EUR (Mindestgebühr) |
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Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in der Anlage 2a-2j dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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178,6 kB
|
||
|
2
|
(wie Dokument)
|
235,7 kB
|
||
|
3
|
(wie Dokument)
|
463,3 kB
|
