Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht zum 30.09.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.11.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.11.2020
|
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat stimmt der Abplanung der in Anlage 6 von den Fachämtern dargestellten Maßnahmen zu.
- Der Gemeinderat nimmt von den coronabedingten Auswirkungen auf die Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 Kenntnis.
- Von der Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 zum Stichtag 30.09.2020 und der Hochrechnung zum 31.12.2020 mit einem prognostizierten ordentlichen Ergebnis von 252.458 EUR wird Kenntnis genommen.
- Von der prognostizierten Verschuldung zum 31.12.2020 auf 86,7 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
- Von der prognostizierten Reduzierung der Liquiden Mittel zum 31.12.2020 auf 18,2 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
- Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum Stichtag 30.09.2020 wird sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis von 3.004 TEUR in der Hochrechnung zum 31.12.2020 um 2.751 TEUR auf ein positives ordentliches Ergebnis von rund 253 TEUR verschlechtern, das Gesamtergebnis reduziert sich um 8.481 TEUR auf rund 1.491 TEUR.
Im Berichtszeitraum (01.01.2020 bis 30.09.2020) verringert sich die Verschuldung um 3,5 Mio. EUR von 78,5 Mio. EUR auf 75 Mio. EUR.
Die Gesamtverschuldung im Kernhaushalt wird – sofern keine weiteren Projekte abgeplant werden (vgl. Anlage 6) - zum 31.12.2020 auf rund 86,7 Mio. EUR prognostiziert und damit um 5,5 Mio. EUR weniger als im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.
- Ziele der Maßnahme
Zeitnahe Information der Gremien über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres.
- Sachverhalt/Sachstand
Mit dem vorliegenden Finanzbericht zum 30.09.2020 informiert die Verwaltung zum einen über die bisherige Entwicklung des Haushaltsjahres 2020. Zum anderen erfolgt unter Berücksichtigung der bereits bekannten wesentlichen Veränderungen eine Hochrechnung zum 31.12.2020 und damit eine vorläufige Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2020.
Insgesamt ist in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der derzeit bekannten und zu erwartenden Veränderungen von einer Ergebnisverschlechterung beim ordentlichen Ergebnis zum Jahresende um rund -2.752 TEUR auszugehen. Im Haushaltsplan ist ein positives ordentliches Ergebnis von 3.004 TEUR veranschlagt, dieses verringert sich auf Grund der Ergebnisverschlechterung auf 252 TEUR.
Beim Gesamtergebnis (ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis) ist auf Grund der Verschlechterung im Sonderergebnis (-5.729 TEUR) insgesamt ein Ergebnis von 1.491 TEUR zu erwarten.
Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverschlechterung sind:
- Erträge aus der Gewerbesteuer (-1.572 TEUR): Zwischen Anfang März und Ende Mai wurden vermehrt Herabsetzungsanträge bezüglich der Vorauszahlungen der Jahre 2020 ff beim Finanzamt gestellt, die zu Neufestsetzungen für die Jahre 2020 ff geführt haben. Jedoch ist der Gesamtertrag 2020 seit Wochen stabil, so dass gegenüber dem Finanzbericht zum 31.03.2020 keine Anpassung erfolgen musste. Die weitere Reduzierung ist nicht coranabedingt, sondern beruht auf Korrekturen vorangegangener Wirtschaftsjahre. Insgesamt wird mit einem Rückgang bei der Gewerbesteuer von 8.000 TEUR gerechnet. Die Gewerbesteuerkompensation beträgt voraussichtlich 6.428 TEUR.
- Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-3.201 TEUR): Auf Grundlage der September-Steuerschätzung wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer neu berechnet.
- Erträge aus der Vergnügungssteuer (-300 TEUR): Auf Grund der Betriebsschließungen ist im Haushaltsjahr 2020 mit einem Rückgang bei der Vergnügungssteuer zu rechnen. In den ersten beiden Finanzberichten des Jahres 2020 war von einem Rückgang von ¼ der veranschlagten Erträge ausgegangen worden. Aus den bisher vorliegenden Abrechnungen ist mit einem Rückgang von 50 TEUR für das erste Quartal und 250 TEUR für das zweite Quartal zu rechnen.
- Erträge aus Gebühren und Entgelten für öffentliche Einrichtungen (-1.736 TEUR): wie z.B. Bäder, Kindertageseinrichtungen, Volkshochschule und Jugendmusikschule, vgl. Anlage 5.
Auch wenn viele öffentliche Einrichtungen im zweiten Quartal des Jahres 2020 geschlossen waren, mussten die Fixkosten (z.B. Personalaufwendungen, Mieten und Pachten) weiter-bezahlt werden. Nennenswerte Einsparungen bei den Betriebskosten wurden bislang nicht gemeldet.
Die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag und Landreistag) mit dem Land in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) hatten Ende Mai begonnen. Die kommunalen Spitzenverbände haben als Verhandlungsgrundlage bei den Kommunen die coronabedingten Mindererträge und Mehraufwendungen zum Stichtag 15.05.2020 abgefragt. Ende Juli haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land in der GFK geeinigt. Nach Abschluss der Vereinbarung über die Binnenverteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Spitzenverbände hat dies für die Stadt Leonberg bedeutet:
- Neben den beiden ersten beiden Abschlagszahlungen aus der Soforthilfe des Landes wurde noch eine dritte Zahlung in Höhe von 189.741,75 EUR überwiesen. Die drei Zahlungen betragen insgesamt 880.239,58 EUR.
- Als pauschaler Ersatz von Pandemiekosten wurde eine Zahlung in Höhe von 70.696,50 EUR geleistet.
- Für die Volkshochschule ist über den VHS-Verband eine Zahlung in Höhe von 64.577,88 EUR eingegangen.
Insgesamt hat die Stadt Leonberg 1.015.513,96 EUR erhalten (vgl. Anlage 5, lfd. Nr. 9).
Die Kompensation der Ausfälle bei der Gewerbesteuer ist noch nicht erfolgt. Laut Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 24.09.2020 (Landtags-Drucksache 16/8858) soll die Zahlung bis spätestens zum 31.12.2020 über die Landkreise an die Kommunen erfolgen. Es ist mit einem Kompensationsbetrag in Höhe von 6.427.527 TEUR zu rechnen (vgl. Anlage 5, lfd. Nr. 2). Die vorliegende Hochrechnung geht davon aus, dass auf diesen Betrag auch eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 652.068 TEUR (vgl. Anlage 5, lfd. Nr. 102) zu leisten ist. Des Weiteren wird die Gewerbesteuerkompensation im Finanzausgleich 2022 berücksichtigt.
Die Veränderung der Ergebnisrechnung wirkt sich in voller Höhe auf die Finanzrechnung aus.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung fällt um rund 3.161 TEUR geringer aus und sinkt von geplant 12.817 TEUR auf fast 9.657 TEUR. Damit reicht der Zahlungsmittelüberschuss aus, um die mit 5.320 TEUR veranschlagten Auszahlungen zur Tilgung der Kreditverpflichtungen zu leisten.
Die Verschlechterung in der Hochrechnung ist überwiegend bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus und der Schließung der öffentlichen Einrichtungen.
Auf Grund der Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 hat der Gemeinderat am 26.05.2020 beschlossen, eine Haushaltskommission, identisch mit den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses einzurichten. Die Haushaltskommission hat am 23.06.2020 und am 16.07.2020 getagt.
3.1.1 Gesamtergebnisrechnung zum 30.09.2020 und Hochrechnung zum 31.12.2020
|
In Tausend Euro* |
Plan anteilig 01.01.-30.09.2020 |
Ergebnis zum 30.09.2020 |
Hochrechnung zum 31.12.2020 |
|
Ordentliche Erträge |
112.081 |
97.379 |
144.404 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
-109.351 |
-98.089 |
-144.152 |
|
Ordentliches Ergebnis |
2.730 |
-709 |
252 |
|
Sonderergebnis |
5.226 |
-320 |
1.239 |
|
Gesamtergebnis |
7.956 |
-1.029 |
1.491 |
*Rundungsdifferenzen bei Rundung auf Tausend Euro sind in den Tabellen möglich.
Die Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum Stichtag 30.09.2020 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung zum 30.09.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 1). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2019 und 2020, jeweils zum Stichtag 30.09., enthalten.
Die ordentlichen Erträge verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 30.09.2020 um rund 14.701 TEUR, die ordentlichen Aufwendungen fallen um rund 11.262 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich das anteilige ordentliche Ergebnis um 3.439 TEUR auf -709 TEUR.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2020 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 3). Die detaillierte Aufstellung der einzelnen voraussichtlichen Änderungen zum Jahresende ist der Anlage 5 „Ergebnisrechnung, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2020“ zu entnehmen.
In der Prognose ist von einer Verschlechterung der ordentlichen Erträge um rund 5.036 TEUR und geringeren ordentlichen Aufwendungen um rund 2.285 TEUR auszugehen. Das ordentliche Ergebnis sinkt um 2.751 TEUR auf 252 TEUR, das Gesamtergebnis um 8.480 TEUR auf 1.491 TEUR.
3.1.2 Gesamtfinanzrechnung zum 30.09.2020 und Hochrechnung zum 31.12.2020
|
|
In Tausend Euro |
Plan anteilig 01.01.-30.09.2020 |
Ergebnis zum 30.09.2020 |
Hochrechnung zum 31.12.2020 |
|
|
||||
|
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
73.766 |
95.764 |
142.497 |
|
|
|||||
|
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
-67.358 |
-92.726 |
-132.840 |
|
|
|||||
|
Zahlungsmittel- Überschuss/-bedarf |
6.409 |
3.037 |
9.657 |
|
|
|||||
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
11.982 |
9.423 |
12.193 |
|
|
|||||
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-25.298 |
-20.404 |
-33.310 |
|
|
|||||
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-13.316 |
-10.981 |
-21.117 |
|
|
|||||
|
Einzahlungen aus Kreditaufnahme |
9.550 |
0 |
13.585 |
|
|
|||||
|
Einzahlungen aus kurzfristigen Darlehen |
0 |
1.000 |
1.000 |
|
|
|||||
|
Auszahlungen für Kredittilgung |
-2.660 |
-3.434 |
-5.320 |
|
|
|||||
|
Auszahlungen für kurzfristige Darlehen |
0 |
-1.000 |
-1.000 |
|
|
|||||
|
Saldo aus Finan- zierungstätigkeit |
6.890 |
-3.434 |
8.265 |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Die Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum Stichtag 30.09.2020 ist in der Übersicht „Finanzrechnung zum 30.09.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 2). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2019 und 2020, jeweils zum Stichtag 30.09., enthalten.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 30.09.2020 um rund 14.886 TEUR, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit fallen um rund 8.310 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich der Zahlungsmittelüberschuss um 6.576 TEUR auf 3.037 TEUR.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum 31.12.2020 ist in der Übersicht „Finanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 4).
In der Finanzrechnung wirken sich zum einen die Änderungen der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung aus. Die Veränderungen führen zu einem höheren oder geringeren Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung. Die vorliegende Hochrechnung geht von einer Reduzierung des Zahlungsmittelüberschusses um 3.161 TEUR von 12.817 TEUR auf fast 9.657 TEUR aus.
Zum anderen wirken sich Änderungen bei den veranschlagten Ein- und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf die Finanzrechnung aus. Die Verwaltung geht bei den Investitionsmaßnahmen davon aus, dass die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 11.771 TEUR sinken und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um rund 17.286 TEUR geringer ausfallen werden (vgl. Anlage 6 „Investitionen, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2020“).
Die Ein- und Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an die Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt werden zum Jahresende unter der lfd. Nr. 33 „Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbare Vorgängen für Investitionen“ und lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ geführt.
Die Änderung des Saldo aus Investitionstätigkeit wirkt sich auf die Höhe der Kreditaufnahme in Höhe von 5.515 TEUR aus. Die Liquidität reduziert sich zum Jahresende um 3.195 TEUR. Auf Grund der Ergebnisverschlechterung ist davon auszugehen, dass eine Kreditaufnahme in 2020 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erstmals seit 2016 wieder erforderlich sein wird. Hinsichtlich der Schwierigkeiten den für den Haushaltsausgleich erforderlichen Finanzbedarf der Jahre 2021 ff zu decken, ist eine weitere Reduzierung der Liquidität zu Gunsten einer weiteren Senkung der Kreditaufnahme nicht sinnvoll.
3.1.3 Entwicklung der Liquidität
Stand der Liquiden Mittel zum 01.01.2020 21.371.043 EUR
Stand der Liquiden Mittel zum 30.09.2020 10.518.207 EUR
Voraussichtlicher Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2020 18.176.008 EUR
Der Stand der Liquidität war zum Jahresanfang 2020 um rund 2,4 Mio. EUR höher als geplant. Auf Grund der prognostizierten Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 entfällt die Entnahme aus der Liquidität in der Hochrechnung mit 3.195 TEUR um 3.161 TEUR höher aus als geplant.
3.1.4 Entwicklung des Schuldenstandes
Stand der Schulden zum 01.01.2020 78.480.197 EUR
Einzahlungen aus Kreditaufnahme 0 EUR
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten (IST) 3.434.466 EUR
Schuldenstand zum 30.09.2020 75.045.731 EUR
Die Auszahlungen für Kredite sind Teil der Finanzrechnung und in Anlage 2, lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ dargestellt.
Für Kreditzinsen wurden bis 30.09. insgesamt 1.090 TEUR aufgewendet. Die Zinsen für Darlehen sind Teil der Ergebnisrechnung und in Anlage 1, lfd. Nr. 16 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Stand der Schulden zum 01.01.2020 78.480.197 EUR
voraussichtliche Einzahlungen aus Kreditaufnahme 13.584.828 EUR
voraussichtliche Auszahlungen zur Tilgung von Krediten -5.320.000 EUR
Voraussichtlicher Stand der Schulden zum 31.12.2020 86.745.025 EUR
Voraussichtliche Veränderung (Nettoneuverschuldung) 8.264.828 EUR
4. Fazit
Die Corona-Krise bedeutet für den städtischen Haushalt eine außergewöhnliche Sondersituation, deren Gesamtvolumen im Laufe des Jahres schwer einzuschätzen war und auch für die kommenden Jahre noch schwer einzuschätzen ist. Entsprechend schwierig gestaltet sich in diesem Jahr der Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2021. Der Gemeinderat hat deshalb am 23.07.2020 beschlossen, in die Haushaltskonsolidierung einzusteigen. Am 26.09.2020 und 14.10.2020 haben Klausurtagungen zur Haushaltskonsolidierung stattgefunden. Haushaltskonsolidierung ist jedoch eine Daueraufgabe, weshalb der begonnene Prozess auch weiter fortzuführen ist.
Feststellbar ist auch im dritten Finanzbericht des Jahres, dass sich die Corona-Krise nach wie vor im Wesentlichen auf den Ergebnishaushalt auswirkt:
- Ausfälle bei den Erträgen aus Steuern, Finanzzuweisungen, Gebühren und Entgelten.
- Nahezu unveränderte Aufwandssituation (z.B. Personalkosten, Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtungen).
Für den Finanzhaushalt hat das folgende Konsequenzen:
- reduzierte Liquiditätszufuhr aus dem Ergebnishaushalt.
- Investitionsmaßnahmen können nicht wie geplant umgesetzt werden und der zeitliche Ablauf verzögert sich.
In den ersten beiden Finanzberichten des Jahres 2020 waren Fehlbeträge für das Jahr 2020 prognostiziert worden, da noch keine Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land über den Ausgleich der Ertragsverluste und Mehraufwendungen, die im Zusammengang mit der Corona-Pandemie stehen, erzielt worden war.
Die geleisteten Zahlungen aus der Soforthilfe des Landes und der pauschale Ausgleich der Pandemiekosten mit insgesamt 1.016 TEUR sowie die in Aussicht gestellte Gewerbesteuerkompensation mit rund 6.428 TEUR führen dazu, dass die Ertragsausfälle im ordentlichen Ergebnis (-5.036 TEUR, vgl. Anlage 3) mit rund 3,4 % der veranschlagten ordentlichen Erträge (149.441 TEUR) doch noch gering ausfallen. Dank des mit 3.004 TEUR geplanten ordentlichen Ergebnisses führen die Abweichungen im Ergebnishaushalt zum Stichtag 30.09.2020 zu einem ordentlichen Ergebnis von rund 253 TEUR.
Dass das Haushaltsjahr 2020 nun doch positiver als zunächst befürchtet verläuft, verbessert auch die Ausgangslage für die Haushaltsplanung 2021 ff. Zum einen muss nicht bereits im laufenden Haushaltsjahr auf die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zurückgegriffen werden, zum anderen ist der Stand der Liquidität zum Jahresende wie unter 3.1.3 dargestellt auch höher. Deshalb kann eine höhere Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und eine höhere Liquidität in die Haushaltsplanung einbezogen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
175,2 kB
|
||
|
2
|
(wie Dokument)
|
217,4 kB
|
||
|
3
|
(wie Dokument)
|
41,4 kB
|
||
|
4
|
(wie Dokument)
|
70,2 kB
|
||
|
5
|
(wie Dokument)
|
378,6 kB
|
||
|
6
|
(wie Dokument)
|
304,9 kB
|
||
|
7
|
(wie Dokument)
|
41,5 kB
|
||
|
8
|
(wie Dokument)
|
70,2 kB
|
