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Anfrage in einer Sitzung - 2020/335

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 29.09.2020

Frau Staubach verdeutlicht, es käme an Standorten wie vor Schulen, Kindergärten oder Zebrastreifen oft zu „Beinahe-Unfällen“. Sie interessiert, ob man diese erfasst oder inwieweit solche Situationen geprüft werden.

Sie gibt die Anregung, dass dies ein interessantes Thema für die Verkehrsschau wäre, um Brennpunkte zu erkennen.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung 2017/2018 ist es den Verkehrsbehörden ermöglicht worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor so­zia­len Ein­rich­tun­gen wie Kin­der­gär­ten, Schu­len, Kran­ken­häu­sern und Se­nio­ren­hei­men generell auf 30 km/h abzusenken. Die Verkehrsbehörde hat daraufhin die betroffenen Einrichtungen in Leonberg überprüft und, wo rechtlich möglich, bereits Ende 2018 die entsprechenden Anordnungen zur Reduzierung der Geschwindigkeit getroffen.

 

Beinnahe-Unfälle können nicht erfasst werden. Die Polizei informiert jedoch regelmäßig die Verkehrsbehörde über das Unfallgeschehen im Stadtgebiet. Darin enthalten sind auch Unfallhäufungsstellen. Diese werden regelmäßig in der Verkehrsschau besprochen. Das Ordnungsamt befindet sich in einem regelmäßigen Austausch mit der Polizei über das gesamte Jahr.

 

 

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