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Anfrage in einer Sitzung - 2020/333
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Anzahl von Reinigungskräften in Schulen durch die Corona-Situation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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19.11.2020
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Die Unterhaltsreinigung in den Schulen wird nach der DIN 77 400 und der derzeit zu beachtenden Corona-Verordnung (Corona-VO) durchgeführt.
Aufgrund der Pandemie (Corona-VO) sind daher zusätzlich zur laufenden Unterhaltsreinigung (DIN 77 400) die Reinigung der Touchflächen an Schulen täglich anstatt bisher einmal wöchentlich sowie zusätzlich bei Nutzerwechsel die Touchflächen von Klassenzimmern zu reinigen.(Touchflächen sind die Türgriffe, Lichtschalter, Armaturen am Waschbecken, Fenstergriffe, Oberfläche Pult, Tischoberfläche, Stuhloberfläche , Treppengeländerläufe, Griffe an Eingangstüren, usw.).
Mit den Schulen wurde gemeinsam vereinbart, dass bei Nutzerwechsel während der Unterrichtszeiten die Schüler und Lehrer in den Klassenzimmern die Reinigung der Touchflächen selbst vornehmen. Hierzu stehen den Schülern und Lehrern in allen Klassenzimmern Vliestüchereimer mit Einweg-Vliestüchern zur Verfügung.
Die Hausmeister reinigen zusätzlich im laufenden Schulbetrieb die Treppenläufe und Türgriffe an sonstigen Türen im Allgemeinbereich.
Abends bei Nutzungsende der Schule wird viermal wöchentlich von Fremdreinigungsfirmen und einmal pro Woche vom städtischen Reinigungspersonal die Touchflächenreinigung in den Schulen durchgeführt.
Die aktuell geforderten zusätzlichen Leistungen werden daher gemeinschaftlich über zusätzlich beauftragte Fremdreinigungsfirmen, durch die Unterstützung der Lehrer und Schüler sowie über die städtischen Hausmeister und eigene Reinigungskräfte abgedeckt.
