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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/294
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Agnes-Miegel-Straße" mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Planbereich 02.08-11 in Leonberg
- Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB für das Bauvorhaben auf dem Baugrundstück 1427/7, Stuttgarter Straße 11/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.11.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 sowohl den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Bebauungsplans "Agnes-Miegel-Straße" als auch eine Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre für denselben Planbereich erlassen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leonberg am 20. März 2019 wurde die Veränderungssperre rechtsverbindlich.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung für den zukünftigen Planbereich. Entsprechend dürfen u.a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.
Das vorliegende Bauvorhaben beabsichtigt die Nutzungsänderung und den Umbau einer bestehenden Scheune in ein Wohnhaus. Zur Bewältigung der bestehenden Belichtungs- und Belüftungsprobleme wurde eine Umplanung der vorhandenen nicht genehmigten Wohnnutzung vorgenommen. Nach der vorliegenden Umplanung vom 09.09.2020 (siehe Anlage 1), sind im Erdgeschoss keine Aufenthaltsräumen mehr vorhanden sind und die Verglasung der Lichthöfe im Norden wurde vergrößert. Unter dem Aspekt der Erhaltung und Umnutzung von vorhandenen Gebäuden und der Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum kann das Bauvorhaben auf dieser Grundlage befürwortet werden.
Die vom Bauherrn geplanten Baumaßnahmen unterfallen der Veränderungssperre, für die zur Genehmigung eine Ausnahme von der Veränderungssperre erforderlich wird.
Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Laut Hauptsatzung der Stadt Leonberg ist zur Herstellung des Einvernehmens der Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Ziele der Veränderungssperre
Im Bereich der Veränderungssperre sind durch die bestehende Gemengelage zahlreiche Nutzungskonflikte vorhanden. Weitere Missstände sind durch die fehlende Struktur der Bebauung, durch die in die Jahre gekommene Bausubstanz, durch Haupt- und Nebengebäude mit mangelhafter Belichtung und Belüftung sowie durch ungünstige Grundstückszuschnitte gegeben. Zudem fehlen im Plangebiet Freiraumqualitäten und Spielflächen für Kinder.
Durch die Lage an zwei Hauptverkehrsadern der Stadt, stellt außerdem die Straßenverkehrsbelastung mit den einhergehenden Immissionen ein großes Problem dar. Doch auch das Viertel selbst weist eine defizitäre Erschließungssituation auf und es fehlt eine Durchwegung und Vernetzung des Quartiers.
Das Hauptproblem beim Thema Verkehr im Plangebiet ist jedoch die Sonnenkreuzung, deren Ausbau den Anforderungen des heutigen Verkehrs keineswegs gerecht wird. Insoweit sind hier Lösungsansätze aufzuzeigen.
Um Fehlentwicklungen während der Aufstellung des Bebauungsplans zu vermeiden, wurde deshalb eine Veränderungssperre erlassen.
Bauvorhaben Stuttgarter Straße 11/1
Die Bauherrschaft beabsichtigt folgende Änderungen mit dem Bauvorhaben Stuttgarter Straße 11/1 (BGV 2020/0156)
- Die Kubatur des Gebäudes bleibt erhalten, lediglich Fensterelemente werden z.T. entfernt, durch verglaste Lichthöfe ersetzt und im Süden erneuert
- Im Erdgeschoss entstehen neue Kellerräume für die Umnutzung als Wohnhaus sowie eine 3-Zimmer Wohnung mit einem Lichthof nach Norden und einem Balkon nach Süden
- Im Obergeschoss entstehen zwei 3-Zimmer Wohnungen mit je einem Balkon/Lichthof nach Norden und je einer Terrasse bzw. Balkon nach Süden
- Im Dachgeschoss entsteht eine 3-Zimmer Wohnung mit zwei Lichthöfen nach Norden und zwei Loggien nach Süden. Außerdem erhält das östlich angebaute Wohnhaus im DG zusätzlichen Wohnraum
Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Agnes-Miegel-Straße“ die geplante Nutzung/ Baumaßnahme bauplanungsrechtlich verträglich sein wird.
Überwiegend öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Insoweit liegen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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