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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der aktualisierten Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird zugestimmt. Sie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Benutzungsordnung für Leonberger Kindertageseinrichtungen wurde zuletzt zum 1. Juli 2016 aktualisiert. Inzwischen sind aufgrund von Gesetzesänderungen, neuen Richtlinien u. a.  inhaltliche und redaktionelle Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen erforderlich.

 

Dies insbesondere durch die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sowie des Datenschutzgesetzes.

 

Der Abgleich erfolgt in Absprache mit den kirchlichen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Leonberg, die die Benutzungsordnung für ihre Einrichtungen analog anwenden.

 

Abgestimmt mit der überarbeiteten Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg tritt die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg ebenfalls zum 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Die Aktualisierte Benutzungsordnung für die (städtischen/kirchlichen) Kindertageseinrichtungen sowie die Synopse von alter und  neuer Benutzungsordnung sind als Anlagen beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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