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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. In Auslegung der Gebührensatzung wird bei kurzfristigen, aufgrund von COVID-19 positiv getesteten Personen, die zu quarantänebedingten Schließungen von Betreuungsangeboten an Leonberger Kindertageseinrichtungen, Krippen und Leonberger Grundschulen führen, die Benutzungsgebühr ab dem 6. bis zum max. 10. nicht geleisteten Betriebstag nicht erhoben. Bereits von den Sorgeberechtigten bezahlte Benutzungsgebühren werden anteilig tageweise zurückbezahlt. Bei mehr als 10 nicht geleisteten Betriebstagen in Folge entscheidet der Gemeinderat über Art und Umfang der Gebührenerhebung.

 

  1. Die kirchlichen und freien Träger der Kindertagesbetreuung in Leonberg erhalten den Gebührenausfall auf Nachweis erstattet, sofern sie ihrerseits Benutzungsgebühren bzw. Kostenbeiträge wie unter Punkt 1 aufgeführt an die Sorgeberechtigten zurückerstatten.
     
  2. Die Regelungen zu 1. und 2. sind befristet bis 31.12.2021.
     
  3. An der Grundschule Schellingschule war die Schulkindbetreuung vom 14.09. bis einschließlich 24.09.2020 geschlossen. Den Sorgeberechtigten werden die Gebühren für die Schließtage vom 21.09. bis 24.09.2020 (4 Tage) zurückbezahlt.
     
  4. Der Kindergarten Regenbogen in Betriebsträgerschaft der Ev. Gesamtkirchengemeinde Leonberg war quarantänebedingt vom 18.09. bis 28.09.2020 geschlossen. Die Gebühren für die Schließtage 25. und 28.09.2020 (2 Tage) dürfen auf Nachweis erstattet werden.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Kindergarten- und Schuljahr 2020/21 stehen unter dem Vorbehalt des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.

 

Es ist zunächst weiterhin damit zu rechnen, dass aufgrund von COVID-19 positiv getesteten Personen einzelne Betreuungsgruppen oder -einrichtungen für die Zeit der Quarantäne in Leonberg kurzfristig schließen müssen. Von einer solchen Schließung betroffen waren bisher die Betreuungsangebote der Grundschulkinder an der Schellingschule und der Kindergarten Regenbogen in Höfingen in Betriebsträgerschaft der Ev. Gesamtkirchengemeinde Leonberg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, bei kurzfristigen, quarantänebedingten Schließungen von Betreuungsangeboten an Leonberger Kindertageseinrichtungen, Krippen und Leonberger Grundschulen die Benutzungsgebühr ab dem 6. bis zum max. 10. nicht geleisteten Betriebstag nicht zu erheben und diese den Sorgeberechtigten anteilig tageweise zurückzuzahlen.

 

Bei mehr als 10 nicht geleisteten Betriebstagen in Folge entscheidet der Gemeinderat über Art und Umfang der Gebührenerhebung.

 

Analog zum Vorgehen der Stadt Leonberg in Bezug auf die Erstattung der Benutzungsgebühr erhalten die kirchlichen und freien Träger der Kindertagesbetreuung die Einnahmeausfälle auf Nachweis erstattet, sofern sie sich dem beschriebenen Verfahren gem. Punkt 1 der Beschlussvorlage anschließen und den Sorgeberechtigten die Elternbeiträge erstatten.

 

Die Regelungen sind zunächst befristet bis 31.12.2021.

 

Die Schließung führt im Haushaltsjahr 2020 zu einer Rückzahlung an die Sorgeberechtigten bzw. Erstattung an die kirchlichen und freien Träger in Höhe von ca. 1.750 Euro für eine Kindergartengruppe. Das entspricht dem Stundensatz an 5 Tagen einer verkürzten Ganztagsbetreuung bei durchschnittlich 20 Kindern in einer Gruppe. Im Haushaltsjahr 2021 wurde der neue Stundensatz bei Erhöhung zum 01.01.2021 herangezogen.

 

Bei der Schulkindbetreuung führt die Schließung zu einer Reduzierung der Erträge um ca. 1.320 Euro. Dies entspricht dem durchschnittlichen Stundensatz an 5 Tagen der verlässlichen Grundschule an Ferien- und Schultagen mit durchschnittlich 60 Kindern.

Im Haushaltsjahr 2021 wurde der neue Stundensatz bei Erhöhung zum 01.01.2021 herangezogen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

36500004 bis 36500303

Städtische Kindertageseinrichtungen

 

Sachkonten: 33210000 und 33220000

(Benutzungsgebühren)

 

 

2020

2.634.000

-1.750

Die Erträge verringern sich pro Kindergartengruppe bei 5 Schließtagen um ca. 1.750 Euro.

36500004 bis 36500303

Kirchliche u. freie Träger

 

Sachkonto: 43180000

(Zuschüsse an übrige Bereiche)

2020

-7.998.000

-1.750

Die Aufwendungen erhöhen sich pro Kindergartengruppe bei

5 Schließtagen um ca. 1.750 Euro.

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316

Grund- und Ganztagsschulen

 

Sachkonto: 33210000

(Benutzungsgebühren)

2020

561.500

-1.320

Die Erträge verringern sich bei 5 Schließtagen um ca. 1.320 Euro.

36500004 bis 36500303

Städtische Kindertageseinrichtungen

 

Sachkonten: 33210000 und 33220000

(Benutzungsgebühren)

2021

2.641.700

-1.780

Die Erträge verringern sich pro Kindergartengruppe bei 5 Schließtagen um ca. 1.780 Euro.

36500004 bis 36500303

Kirchliche u. freie Träger

 

Sachkonto: 43180000

(Zuschüsse an übrige Bereiche)

2021

-8.812.500

-1.780

Die Aufwendungen erhöhen sich pro Kindergartengruppe bei 5 Schließtagen um ca. 1.780 Euro.

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316

Grund- und Ganztagsschulen

 

Sachkonto: 33210000,

(Benutzungsgebühren)

2021

558.200

-1.470

Die Erträge verringern sich bei 5 Schließtagen um ca. 1.470 Euro.

Der Gemeinderat wird im Rahmen der Quartalsberichte zur Entwicklung des Haushaltsjahres über die Entwicklung der Erstattungen informiert.

 

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