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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die überarbeiteten und aktualisierten Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (Anlage 1) für Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg werden genehmigt.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit Stellungnahme der Verwaltung

Der Anlass für diese Vorlage ist die Aufgabe der Verwaltung, die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg fortzuschreiben und zu aktualisieren.

Die bisherigen Vorgaben der Stadt Leonberg für die Planungen von Kindertagesstätten sind im Jahre 2012 durch den Gemeinderat verabschiedet worden. Anpassungen und Aktualisierungen sind nunmehr notwendig. Die Ergänzungen und Änderungen der Verwaltung sind in dieser Vorlage zusammengefasst.

Das Ziel ist es eine allgemeingültige Beschreibung der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards zu erarbeiten, die Grundlage für die weiteren Kitaneubauten der Stadt Leonberg wird.

 

 

Die ersten Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards bei Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wurden im Jahre 2012 mit dem Ziel aufgestellt, einen stadteinheitlichen Standard zu gewährleisten und mit einem kosten- und flächensparenden Bauen von Kindertageseinrichtungen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Ein weiteres Ziel war die dauerhafte Senkung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten sowie die Sicherung der Verfügbarkeit der technischen Anlagen und den langfristigen Werterhalt der Gebäude.

Diese Ziele sind auch heute weiterhin beim Neubau von Kindertageseinrichtungen zu verfolgen und waren Leitaufgabe bei der Überarbeitung der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungstandards, wie sie mit dieser Vorlage vorgestellt werden.

 


 

Vorgehen

 

Basierend auf der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung von 2012 wurden die Überarbeitungen und die Aktualisierung der Anforderungen vorgenommen und als Ergebnis in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt.

 

Um die Langfristigkeit und Allgemeingültigkeit der überarbeiteten Baubeschreibung zu gewährleisten, wurden sämtliche Kostenvorgaben aus dem Jahr 2012 gestrichen, da es sich hierbei immer nur um eine Momentaufnahme handeln kann. Der Hinweis auf die Notwendigkeit des kostenbewussten Planens war und bleibt Bestandteil der Baubeschreibung unter Punkt 1.2.

Vorangestellt und damit grundlegender Bestandteil aller Planungen ist der nachfolgende Satz:

„Im Zuge der Planung hat die stetige Abwägung zwischen Nutzungsqualität und Kosten, auch im Hinblick auf die Betriebskosten, zu erfolgen.“

 

Des Weiteren sind die Maßvorgaben aus der überarbeiteten Version der Baubeschreibung herausgenommen worden, um die Gefahr von Widersprüchen zu geltenden gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden.

 

Zudem wird in der aktualisierten Baubeschreibung die Benennung der DIN-Normen dahingehend geändert, dass die jeweils aktuell gültige Norm oder Vorschrift zu berücksichtigen ist. Die Nummern der DIN-Normen verändern sich ggfs. im Laufe der Jahre oder ein Ersatz durch europäische Normen erfolgt. Um hier die Allgemeingültigkeit und Dauerhaftigkeit der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg zu erreichen, ist diese Anpassung vorgenommen worden.

 

Bei den vorliegenden Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandard für Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg sind alle Änderungen und Anpassungen nachvollziehbar dargestellt. Textpassagen, die entfallen sollen, sind durchgestrichen worden. Ergänzungen sind mit rot eingetragen und gelb hinterlegt.

 

Nach der Zustimmung der Gremien zur aktualisierten Baubeschreibung können die Streichungen entfernt und die Roteinträge übernommen werden. Damit wird abschließend die Allgemeingültigkeit der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards gewährleistet.

 

In Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt können Abweichungen zu den Baustandards erforderlich sein, deren Details und Lösungen dann vorher und rechtzeitig zwischen den fachlich Beteiligten abzustimmen und von diesen zu genehmigen sind.

 

Bestehende bauordnungsrechtliche, bautechnische und sicherheitstechnische Bestimmungen sind der vorliegenden Baubeschreibung übergeordnet und in der jeweils aktuell gültigen Fassung in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

 

Das vornehmliche Ziel ist eine allgemeingültige Beschreibung der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards zu verabschieden, die Grundlage für die weiteren Kitaneubauten der Stadt Leonberg wird.

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Anlagen

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