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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/275-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung des Zweckverbandes Klärschlammverwertung Böblingen (kbb) sowie dem Beitritt in den Zweckverband durch der Vereinbarung der Verbandssatzung (Anlage 1) zu. Diese Zustimmung gilt ausdrücklich unabhängig von einer etwaigen späteren Veränderung des Mitgliederbestandes des Zweckverbandes.
  2. Der Vertreter der Stadt Leonberg in der  Verbandsversammlung  des Zweckverbandes kbb und dessen Verhinderungsstellvertreters werden ermächtigt, in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands kbb allen für die Aufnahme der satzungsmäßigen Aufgaben des Zweckverbands erforderlichen Entscheidungen zuzustimmen. Hierzu zählen insbesondere:

a)      Zum Vollzug aller zum Beitritt des Zweckverbands zum Zweckverband RBB erforderlichen Schritte.

b)      Die Zustimmung zu der Übertragung der Aufgaben nach § 3 Abs. 1 der Verbandssatzung (Anlage 1) an den Zweckverband RBB.

c)      Die Zustimmung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes kbb für das Jahr 2020 einschließlich Ermächtigungen zur Kreditaufnahme.

d)      Die Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband kbb und dem Zweckverband RBB nach §3 Abs. 3 der Verbandssatzung (Anlage 1).

  1. Der Vorsitzende wird beauftragt, regelmäßig über den Gründungsfortgang des Zweckverbands zu berichten und die notwendigen Beschlüsse in den Gemeinderat und seine Auschüsse zu tragen.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 08.10.2020 wurde die obige Beschlussempfehlung um Punkt 3 erweitert und einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

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