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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/209-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Wohnungen unter der Bezeichnung „bezahlbarer Wohnraum“ werden - soweit durch in Anspruch genommenen öffentliche Förderprogramme nichts anderes festgelegt ist - mit einem Abschlag an der Nettokaltmiete in Höhe von 20 % der ortsüblichen Miete definiert. Das Delta zwischen ortsüblicher Miete und der Miete im Rahmen des bezahlbaren Wohnraums wird über Mittel der gesondert auszuweisenden Kostenstelle „Förderung bezahlbarer Wohnraum“ ausgeglichen. Mittel in Höhe von 100.000 Euro werden im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt.

 

  1. Die Zielgruppe der so genannten „Schwellenhaushalte“ für die Inanspruchnahme „bezahlbaren Mietwohnraums“ wird mit einem Aufschlag auf die Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins je Haushalt in Höhe von 500 Euro pro Erwachsenem und 250 Euro pro Kind festgelegt.

 

  1. Die Vergabe von Wohnungen im städtischen Modell „bezahlbarer Wohnraum“ unter Punkt 1 an so genannte „Schwellenhaushalte“ wird zunächst auf Grundlage der Vergabekriterien für öffentlich geförderten Sozialen Mietwohnungsbau priorisiert. Vorschläge des Gemeinderats zur Erweiterung des Personenkreises werden in der Vergabekommission geprüft, auf ihre Konsequenzen  hin bewertet und wenn möglich berücksichtigt.

 

  1. Über die Vergabe entscheidet künftig Vergabekommission bestehend aus dem Oberbürgermeister, der Abteilungsleitung Familie und Senioren/Sozialer Dienst (Amt für Jugend, Familie und Schule) und der kaufmännischen Leitung des Amts Gebäudemanagement.

 

  1. Der Gemeinderat wird einmal jährlich über die Wohnungsvergaben informiert.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einer weiteren vertieften Beschlussvorlage darzustellen, wie junge Familien beim Erwerb von bezahlbarem Wohnraum zum Zwecke der Selbstnutzung von der Stadt unterstützt werden können – idealerweise anhand der Projekte an der Berliner Straße und Unterer Schützenrain. Im Rahmen dieser Drucksache sollen auch die Möglichkeiten der Vergabe von Baugrundstücken an diese Zielgruppe dargestellt werden.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 24.09.2020 wurde die obige Beschlussempfehlung einstimmig bei 3 Enthaltungen beschlossen.

 

Die Beschlussempfehlung aus dem Planungsausschuss vom 24.09.2020 wurde unter Punkt 6 dahingehend geändert, dass für den Unteren Schützenrain die Einschränkung („ggf.“) entfiel.

 

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