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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/297
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr - Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)
Vergabe der Fahrzeuglieferung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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08.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 23.7.2020 die Verwaltung beauftragt, für die Freiwillige Feuerwehr einen Mannschaftstransportwagen (MTW) zu beschaffen und hierzu eine Ausschreibung im Nationalen Vergabeverfahren (Unterschwellenvergabe) durchzuführen.
Angeboten wurde ein VW Crafter mit Automatikgetriebe, 130 KW Frontantrieb, Abgasnorm Euro 6 mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t und feuerwehrtechnischer Normbeladung.
Vergabevorschlag
Die Lieferung eines MTW wurde im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung in der Zeit vom 11.8.2020 bis 1.9.2020 ausgeschrieben. Es wurden daraufhin von 2 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 1.9.20250, 10:00 Uhr lag der Vergabestelle kein Angebot vor.
Daraufhin erfolgte unverzüglich eine Beschränkte Ausschreibung (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 Unterschwellenvergabeordnung -UVgO-) in der Zeit von 1.9.2020 bis 22.9.2020. Zum Submissionstermin am 22.9.2020, 10:00 Uhr, wurde von einem Bieter form- und fristgerecht ein Angebot eingereicht.
Durch die Freiwillige Feuerwehr und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung des Angebots (§§ 41 - 44 UVgO unter Beachtung von § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- und den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) vorgenommen.
Wertungsstufe 1 (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe 1 (§ 41 UVgO, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen) musste kein Angebot ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe 2 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Im Rahmen der Wertungsstufe 2 (§ 31 UVgO, Eignungsprüfung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste der Bieter ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Somit verbleibt das Angebot in der Wertung und kommt im Rahmen der Wertungsstufe 3 in die engere Wahl.
Das Angebot wird aus Gründen des Bieterschutzes nicht beigefügt und kann bei der Verwaltung eingesehen werden.
Wertungsstufe 3 (Angemessener Preis)
Das Angebot enthält auskömmliche Preise. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.
Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag nach verschiedenen, durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigten Kriterien (Preis, Werkstatt, Verfügbarkeit vor Ort, Ersatzteilgarantie, Gewährleistung, Beurteilung Fahrzeugausschuss) zu entscheiden (§ 43 Abs. 2 und 6 UVgO).
Das für den Zuschlag in Frage kommende wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Punktsumme, dies ist das Angebot der Firma Martin Schäfer GmbH, Robert-Bosch-Ring 4, 75038 Oberderdingen-Flehingen, zum Preis von € 81.794,17 (incl. 19% MwSt.).
Liefertermin: 15 Monate nach Bestellung.
Der Feuerwehrausschuss hat die Beschaffung befürwortet.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Finanzierung erfolgt mit Lieferung im Jahr 2022. Die Mittel werden im HHPlanentwurf 2021 für das Finanzplanungsjahr 2022 veranschlagt.
Das Landratsamt Böblingen hat für die Beschaffung eine Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen in Höhe von € 13.000 bewilligt. Für das auszumusternde Fahrzeug wird mit einem Verkaufserlös von € 3.000 gerechnet.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600016005 |
2020 |
70.000 |
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Die Lieferung wird erst 2022 erfolgen. Daher wird der Betrag im HHPlanentwurf 2021 für das Finanzplanungsjahr 2022 berücksichtigt. |
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712600016005 |
2022 |
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82.000 |
Der Betrag wird im HHPlanentwurf 2022 berücksichtigt. |
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712600011001 |
2022 |
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3.000 |
Verkaufserlös MTW, der Betrag wird im HHPlanentwurf 2022 berücksichtigt. |
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712600013001 |
2022 |
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13.000 |
Landeszuschuss, der Betrag wird im HHPlanentwurf 2022 berücksichtigt. |
