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Anfrage in einer Sitzung - 2020/301
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellplätze und Stellplatzschlüssel Heinrich-Längerer-Straße 37
sowie Änderung der Stellplatzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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08.10.2020
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Zu Ziffer 1:
Die Baugenehmigung für das betreffende Grundstück wurde am 09.06.2020 erteilt. Nach der geltenden Rechtslage (§ 37 LBO) kann je Wohneinheit nur 1 Kfz-Stellplatz gefordert werden. Darüberhinaus wurden 12 Fahrradstellplätze (§ 35 (4) LBO) gefordert. Insgesamt sind demnach 6 Kfz-Stellplätze und 12 Fahrradstellplätze herzustellen. Ein höherer Stellplatzschlüssel kann ausschließlich durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder eine Stellplatzsatzung durchgesetzt werden.
Zu Ziffer 2:
Die Ausarbeitung einer Stellplatzsatzung über das gesamte Gemeindegebiet erfordert neben der konzeptionellen Bearbeitung im Vorfeld umfangreiche Datenerhebungen über die in den einzelnen Bereichen bestehenden Regelungen sowie gegebenenfalls auch eine rechtliche Würdigung. Regelungen zu Stellplätzen werden entsprechende den Beschlüssen des Gemeinderates in diesen laufenden Bebauungsplanverfahren festgesetzt.
Die aktuelle Personalsituation im Stadtplanungsamt (u.a. nicht besetzte Amtsleitung und zwei Stadtplanerstellen) bedingt eine Priorisierung der Verfahren. Höchste Priorität haben hierbei die laufenden Verfahren, beispielsweise im Postareal, zur Entwicklung der Wohnbaugebiete Berliner Straße und Unterer Schützenrain sowie weitere Verfahren (u.a. Hinter den Gärten in Warmbronn, Badstraße, Atrio Ramtelstraße und das Sparkassenareal).
Die weitere Ausarbeitung der Stellplatzsatzung wird bei verbesserter Personalsituation auch unter Einbeziehung externer Unterstützung baldmöglichst wieder aufgenommen.
