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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Planung zum Bau der Verbindungstreppe Gerlinger Straße / Neue Ramtelstraße, auf der Grundlage der Pläne des Büros Philipp + Peter Treuchtlinger GbR aus Oberboihingen, vom 02.04.2020 wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen zu vergeben.

 

  1. Eine erforderliche Verpflichtungsermächtigung in 2020 über 130.000,00 EUR auf dem Investitionsauftrag 754100197002 „Treppenanlage Gerlinger-/Neue Ramtelstraße“ wird mit der nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigung auf dem Investitionsauftrag 75300057201 „Am Schloßberg u. Pforzheimer Straße“ gedeckt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Planung liegt zur Genehmigung vor.
In der Böschung zwischen der Gerlinger- und der Neuen Ramtelstraße wird eine  Verbindungstreppe erstellt.
Diese ermöglicht eine direkte fußläufige Verbindung von der Gerlinger Straße zum Bereich des ALDI in der Ulmer Straße.
Die Treppe beginnt an der Kreuzung Neue Ramtel- Ulmer Straße bei der lichtsignalgeführten Fußgängerquerung und endet in der Gerlinger Straße gegenüber dem katholischen Gemeindezentrum (Edith Stein Haus).

Die Treppe besteht aus insgesamt 18 Stufen mit einem Zwischenpodest. Sie überwindet einen Höhenunterschied von 2,80m. Die Treppe ist 3m breit mit einer Kinderwagenrampe. Links und rechts neben der Treppe wird die Böschung angeglichen. Im Bereich des Zwischenpodests wird ein Beleuchtungsmast aufgestellt.
Ein in der aktuellen Böschung bestehender Erdwall muss mit der neuen Treppenanlage quer durchschnitten werden. Daher sind für diese Baumaßnahme verhältnismäßig umfangreiche Erdarbeiten erforderlich.
Links und rechts der neuen Treppe wird eine neue Böschung ausgebildet und mit verschiedenen Blühsträuchern, die sich stufenweise an den Bestand anpassen, bepflanzt.

Die Maßnahme wird in 2020 ausgeschrieben und im Sommer 2021 ausgeführt.
Zur Deckung einer hierzu erforderlichen Verpflichtungsermächtigung werden Mittel der bestehenden Verpflichtungsermächtigung „Am Schloßberg u. Pforzheimer Straße“ herangezogen.

Gemäß Kostenberechnung der Maßnahme durch das Tiefbauamt sowie das Büro Philipp + Peter Treuchtlinger GbR werden voraussichtlich folgende Baukosten (Brutto) entstehen:

 Baukosten Treppe 110.000,00 EUR
 Geländer 6.000,00 EUR
 Planungshonorar 3.500,00 EUR
 Vermessung / Rodung 6.000,00 EUR
 Sonstiges                          4.500,00 EUR
 Summe 130.000,00 EUR 
 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754100197002

Treppenanlage Gerlinger-/Neue Ramtelstraße

2020

115.725

0

VE in Höhe von 130.000 EUR wird benötigt.

754300057201

Am Schloßberg u. Pfrzheimer Str.

2020

VE 750.000

VE 130.000

Deckungsvorschlag VE.

754100197002

Treppenanlage Gerlinger-/Neue Ramtelstraße

2021

0

130.000

Erforderliche Mittel sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen.

 

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Anlagen

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