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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vom Gewässerentwicklungsplan und von den Vorüberlegungen des TBA zur Hochwasserschutzmaßnahme im dortigen Bereich (nördlicher Fockenbach) wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 200.000 € wird zugestimmt.

 

  1. Mit den erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI wird das Ing.-Büro Herzog und Partner, Im Bögel 7, 76744 Wörth-Maximiliansau beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vom Ing.-Büro zu erbringenden Entwurfs, beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Maßnahmenförderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) zu stellen.

 

  1. Der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 20.000 € im Jahr 2020 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der vorhandenen Mittel bei der Maßnahme „Kapitaleinlage Wasserverband Glems“ (Invest.-Auftr. 755200025001).

 

  1. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen (2021: 35.000 €).
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahme

 

In der Vergangenheit aufgetretene Hochwasserereignisse haben teilweise zur Überlastung der Verdolung des Fockenbachs in Gebersheim geführt und dadurch Schäden verursacht.

Insbesondere das Gebäude „Alte Dorfstrasse 26“ gab anlässlich einer mehrfach überschwemmten Kellerwohnung  - letztmalig  im Juni 2016 - Grund zur Sorge.

Tatsächlich befindet sich das Gebäude ausweislich der offiziellen Hochwassergefahrenkarte

des Landes BW im Bereich einer HQ 100 Überflutung (100 jährliches Hochwasserereignis) (vgl. Anlage 1-Auszug HWGK).

Nach geltendem Wasserrecht darf derzeit die Gemeinde dem Grunde nach in diesem Bereich keine Baugenehmigung erteilen was zum Zeitpunkt der damaligen Baugenehmigung nicht gegeben war.

Eine Regresspflicht für die Gemeinde kann dadurch nicht abgeleitet werden, fordert doch das einschlägige Wassergesetz, dass sich Bewohner /Eigentümer des Gebäudes selbst durch entspr. Maßnahmen gegen derartige Hochwasserereignisse schützen müssen.

 

Im Juli 2004 hat das TBA eine Berechnung der Leistungsfähigkeit der Verdolung vornehmen lassen und ermittelt, mit welchen Maßnahmen die Hochwassersicherheit für die Verdolung in Zukunft sichergestellt werden kann.

In diesem Zusammenhang wurden drei Möglichkeiten zum Schutz der Ortslage vor extremen Hochwasserereignissen geprüft.

 

  1. Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens.
  2. Austausch der Dole DN 1000 auf ca. 350 m Länge
  3. Druckdichte Ausbildung der Dole und Umbau des Einlaufbauwerks

 

Die ersten beiden Möglichkeiten wurden aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen der

Praktikabilität der Durchführung (Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens) nicht weiterverfolgt.

Der Einbau von druckdichten Schachtdeckeln an den Schächten der Verdolung und von Rückstauklappen in die Rohrstutzen der einmündenden Rohre (bspw. von Straßeneinläufen etc.) wurde bereits realisiert, die strömungsgünstige Umgestaltung des Einlaufbereichs und die Schüttung eines homogenen Dammes um diesen, um höhere Einstauhöhen am Doleneinlauf und damit eine höhere Wasserabführungsleistung zu ermöglichen, scheiterte an Einsprüchen verschiedener angrenzender Nachbarn.

 

Nachdem der Fockenbach oberhalb von Gebersheim (oberhalb Kirchgässle) bei Weitem nicht den Zielvorgaben des WHG an oberirdische Gewässer - so weit wie möglich natürliche

und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung

des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen  – entspricht, hat sich das TBA 2017 entschlossen, für diesen Bereich des Fockenbachs ein Renaturierungskonzept erstellen zu lassen, welches die o. g. Umgestaltung des Einlaufbereichs der Dole mit entspr. Verwallung in naturverträglicher Weise berücksichtigen mußte (vgl. Anlage 2 – Renaturierungskonzept Büro Langenholt)

Mit einer hydraulischen Berechnung konnte zum einen ein Regelquerschnitt des renaturierten Gewässers festgelegt und zum anderen die Wirkungsweise der Renaturierung hinsichtl. Hochwasserschutz nachgewiesen werden dergestalt, dass die Überflutungsflächenausdehnung beim HQ 100 Ereignis (vgl. Anlage 3 - Lageplan hydr. Berechnung Büro Winkler u. Partner) ermittelt und dargestellt wurde. Damit konnte die Höhe der Verwallung ums Einlaufbauwerk so ermittelt werden, dass die gesamte Verdolung nunmehr dann im Druckabfluss ein HQ 100 schadlos abführen kann.

Die Darstellung dieser Verwallung in Anlage 3 zeigt, dass die entspr. Mauer nunmehr weitgehend auf städtischem Grund zu liegen kommt und kein Nachbargrundstück beansprucht wird, was sicherlich in deren Sinne sein wird.

Das Renaturierungskonzept Langenholt, welches in dem bereits seit 09/2019 vorliegenden

Gewässerentwicklungsplan als „sonstige Planungen“ eingearbeitet wurde, zusammen mit der hydraulischen Berechnung des Büros Winkler u. Partner dient nunmehr dem hiermit zu beauftragenden Büro Herzog und Partner als Grundlage für die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung zur Gesamtmaßnahme.

Die 1. Planungsstufe wird die Objektplanung, Leistungsphase 1 - 4 (erforderlich für die Stellung des Förderantrags womöglich im Herbst 2020) und die statische Berechnung der o. g. Verwallung sein.

Nach Eingang des Förderbescheids folgt die Entwurfs- und Ausführungsplanung zusammen mit der Ausschreibung und der Bauleistungsvergabe (Leistungsphase 5 – 9) voraussichtlich bis zum Herbst 2021.

Die Bauausführung soll im Frühjahr 2022 beginnen.

Grunderwerbsverhandlungen für den als ersten Bauabschnitt vorgesehenen Renaturierungsteil „Variante 2“ sind bereits geführt und endeten mit dem Signal zur grundsätzlichen Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers.

 

 

Gewässerentwicklungsplan (GEP) Fockenbach (vgl. Anlage 4 GEP Fockenbach)

 

In der Ortschaftsratsitzung im Nov 2018 wurde die Erstellung eines Pflege- und Reinigungs-

Konzeptes für die Gewässer-, Bach- und Grabensysteme in Gebersheim von der Verwaltung gefordert. Unmittelbar vorausgegangen war eine Gewässerschau des Fockenbachs bei der

die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans angeregt wurde, den das TBA bereits im FJ

2018 ans Büro Langenholt in Auftrag gegeben hat. Das im bereits seit Sept. 2019 vorliegenden GEP Fockenbach enthaltene Pflegekonzept zeigt neben Maßnahmen zur Erhaltung/Pflege in sämtlichen Bereichen des Fockenbachs auch Maßnahmen zur Entwicklung des Gewässers und Maßnahmen zur Umgestaltung (wie „Renaturierungskonzept“ Fockenbach und die naturverträgliche Ertüchtigung der baufälligen „Ufermauern“ der Privatgrundstücke Talstraße 20 u. 22 ) auf, welche beide Gegenstand der o. g. Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahme sind.

Grundsätzlich kommt der Gewässerentwicklungsplan zum Ergebnis, dass die Gewässerstrukturgüte des genannten Planungsabschnittes mit dem Kriterium „vollständig verändert“ die schlechteste Wertstufe aufweist. Er schlägt neben verschiedenen Maßnahmen vor, in diesem Bereich den Fockenbach naturnah umzugestalten, die vorhandene Verdolung zu öffnen und den Bach von der Bebauung nach Süden hin abzurücken. Wie oben erwähnt (Berechnungen Büro Winkler u. Partner), würde diese naturnahe Umgestaltung zu einer Absenkung des Hochwasserspiegels im Planbereich führen was zu einer Verringerung der Höhe der Hochwasserschutzmauer führt.

Insofern ist bei dieser Maßnahme die notwendige Renaturierung des Gewässers mit dem erforderlichen Hochwasserschutz in vortrefflicher Weise erbracht.

 

Das TBA ist für den Unterhalt auch des Fockenbachs zuständig und verantwortlich, orientiert sich selbstverständlich weitgehend an den die Grün- und Gehölzpflege am Gewässer betreffenden Angaben des GEP.

Der zuständige Mitarbeiter des TBA, der das Pflegepersonal des Baubetriebshofs bzw. die pflegenden Fremdfirmen disponiert, nutzt die abschnittsweisen Hinweise des GEP zu Maßnahmen zur Erhaltung/Pflege, bzw. zur Erstellung eines Erhaltungs- und Pflegekonzepts und dessen Fortschreibung.

 

Die unabdingbare Voraussetzung für eine Förderung der Maßnahme ist das Vorhandensein eines mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abgestimmten GEP was im vorliegenden Fall Fockenbach nunmehr gegeben ist.

 

Der sich aus der vorliegenden Kostenschätzung heraus ermittelte, geschätzte Auftragswert für vergütungsfähige Planungsleistungen (LP 1- 9, örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung und Nebenkosten) der HOAI beträgt insgesamt ca. 26.900 €/netto.

Da der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung – VgV – i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.

Die erforderlichen Ingenieurleistungen (hier: Ing.-Bauwerke / Tragwerksplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeverordnung – UVgO – an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der  UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i. V. m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planungsleistungen (Ing.-Bauwerke und Tragwerksplanung) zur Realisierung der Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz Gebersheim an das Ingenieurbüro Herzog und Partner, Im Bögel 7, 76744 Wörth-Maximiliansau auf Basis der HOAI zu vergeben.

 

Die Vergabe erfolgt stufenweise. Als 1. Stufe werden die Leistunsphasen 1 – 4 erbracht, welche die Grundlagen für den Förderantrag darstellen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt nach der Förderzusage des Landes Baden Württemberg.     

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

755200017101

Vorbeugender Hochwasserschutz Gebersheim

2020

0

20.000

Vorentwurf u. Statische

Berechnung

Außerplanmäßige Ausgabe – Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der Mittel an der Maßn.

“Kapitaleinlage Wasserverband Glems”

(Inv.Auftr.755200025001,52.000 €)

 

 

2021

78.000

35.000

 

 

 

Ausführungsplanung, Vorbereitung der Bauleistungsvergabe

 

 

VE

2021

0

180.000

Verpflichtungsermächtig.

 

2022

0

180.000

Baul. Umsetzung der Maßnahme

 

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Anlagen

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