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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/213
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasser Kläranlage Ausstattung - Sanierung der Elektrotechnischen Anlagen mit Niederspannungshauptverteilung/Niederspannungsverteilung an den Automatisierungsstationen u. Prozessleitsystem auf der Kläranlage Mittleres Glemstal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.10.2020
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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13.10.2020
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Beschlussvorschlag
- Von der Zustandsdokumentation und dem vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog mit Kostenschätzung zur Sanierung der elektrotechnischen Ausrüstung auf der Kläranlage Mittleres Glemstal wird Kenntnis genommen.
- Einer abschnittsweisen Realisierung der Maßnahme mit einem voraussichtlichen Gesamtkostenrahmen i. Höhe von 2.350.000 €/brutto einschl. Planung bis ins Jahr 2024 (4 Jahre) wird zugestimmt.
- Die Durchführung eines VgV-Verfahrens mit dem Ziel, die erforderliche Objektplanungsleistung an den geeignetsten Planer zu vergeben wird genehmigt. Die Verwaltung wird ermächtigt hierzu ein geeignetes Büro (zur Durchführung des VgV-Verfahrens) zu beauftragen.
- Die Beauftragung der erforderlichen Objektplanungsleistung an das aus dem VgV-Verfahren als das geeignetste hervorgegangene Büro und ein voraussichtlicher Gesamtkostenrahmen für das Projekt wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 dem Gremium zur Genehmigung und Baubeschlussfassung vorgelegt.
- Die Mittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Als Betreiber der städtischen Abwasseranlagen wie Kläranlagen, Sonderbauwerken in der Kanalisation wie Pumpwerke, Regenüberlaufbecken und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen ist die Stadt verpflichtet mit den Anlagen und den dazugehörigen elektrischen Ausrüstungen einen zuverlässigen, störungsfreien und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Grundlage für diesen Kläranlagenbetrieb bilden Gesetze mit verschiedenen Verordnungen und Richtlinien wie das BW-Wassergesetz mit der Abwasserverordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, Eigenkontrollverordnung, das IT-Sicherheitsgesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, das Arbeitsschutzgesetz mit der Betriebssicherheitsverordnung und versch. technische Regeln wie DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“, VDI/VDE „Lastenheft/Pflichtenheft für den Einsatz von Automatisierungssystemen“ usw.
Vieler dieser elektrischen Anlagen auf der Kläranlage Mittleres Glemstal sind bereits über 25 Jahre in Betrieb und arbeiten weitgehend störungsfrei.
Nichtsdestotrotz ist es unsere Betreiberaufgabe – um zukünftige Störungen und Fehlfunktionen zu minimieren – eine Zustandsdokumentation der elektrotechnischen Ausrüstung von einem fachkundigen Ingenieurbüro erstellen zu lassen.
Hierzu hat das TBA das Ingenieurbüro Redlich u. Partner beauftragt, im Rahmen einer Studie eine aussagefähige Zustandsdokumentation zu erstellen.
Diese liegt nunmehr vor und soll dem Gremium in einer übersichtlichen, kompremierten Form (Anlage 1) vorgestellt werden.
Inhalt dieser Dokumentation ist die Bestandsaufnahme folgender Ausrüstungen:
- Mittelspannungsschaltanlagen (MS-Schaltanlagen)
- Mittelspannungstransformatoren (MS-Trafos)
- Niederspannungshauptverteilungen (NSHV-Schaltanlagen)
- Niederspannungsverteilungen (NS-Verteilungen)
- Bussystem (Feldbussystem)
- Automatisierungssysteme (A-Stationen)
- Prozessleitsystem (PLS)
Dieser Bestand wurde analysiert und beurteilt nach folgenden Kriterien:
- Alter und Zustand
- Technischer Stand
- Einhaltung gültiger Vorschriften
- Zuverlässigkeit Reparaturanfälligkeit
- Ersatzteilbeschaffung Instandhaltungsaufwand
- Modernisierungsbedarf durch verfahrens- oder maschinentechnische Sanierungen in den nächsten Jahren
Daraus wurde ein Maßnahmenkatalog in einfacher und übersichtlicher Form (Anlage 2) erstellt, verdichtet mit einer Ampelbewertung (rot-gelb-grün) sowie eine Kostenschätzung für sämtliche Maßnahmen, die sich aus der Analyse u. Bewertung ergeben.
Die erforderlichen Maßnahmen wurden entsprechend eingeteilt in „Sofort Maßnahmen“,
„kurzfristige Maßnahmen“ (1-3 Jahre), „Mittelfristige Maßnahmen“ (4-6 Jahre) und „langfristige Maßnahmen“ (> 10 Jahre).
Die Sofortmaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen der Unterhaltung u. Instandsetzung durchgeführt und sind finanziell Bestandteil des Ergebnishaushalts.
Die kurzfristigen Maßnahmen schlägt das TBA zur Ausführung wie folgt vor:
- Bauabschnitt 1 im Jahr 2021 Erneuerung der NSHV u. des PLS
Objektkosten ca. 690.000 €
- Bauabschnitt 2 im Jahr 2022 Abschluss Erneuerung NSHV u. PLS
Erneuerung NSV für 2 Automatisierungsstationen
Objektkosten ca. 500.000 €
- Bauabschnitt 3 im Jahr 2023 Erneuerung NSV für 5 Automatisierungsstationen
Erneuerung MS-Verteilung
Objektkosten ca. 500.000 €
- Bauabschnitt 4 im Jahr 2024 Erneuerung NSV für 3 Automatisierungsstationen
Erneuerung 2 MS-Trafos
Objektkosten ca. 500.000
Die mittelfristigen Maßnahmen sind in der derzeitigen Finanzplanung noch nicht zu berücksichtigen.
Der effizienten und fachgerechten, bauabschnittsweisen Umsetzung der Maßnahmen muß
eine kompetente Fachplanung vorausgehen.
Der sich aus der Kostenschätzung (anrechenbaren Baukosten : 1.583.485 €/netto) heraus ermittelte, geschätzte Auftragswert für vergütungsfähige Planungsleistungen (LP 3-8, örtl. Bauüberwachung, ggfls. Umbauzuschlag und Nebenkosten) der HOAI beträgt insgesamt ca. 274.000 €/netto. Da damit der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung - VgV - i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB - für öffentliche Auftraggeber überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es eines VgV-Verfahrens (§74 ff. VgV). Hiernach sind die erforderlichen Planungsleistungen nach den EU-Bestimmungen europaweit auszuschreiben.
Die Auswahl des Objektplaners (Ingenieure – „Technische Ausrüstung“) hat dabei unter Anwendung der Vergabeverordnung - VgV – hier entspr. § 74 ff. VgV zu erfolgen. Hierbei werden die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an den geeignetsten Bewerber vergeben (§ 74 i. V. m. § 17 VgV).
Die hierfür erforderlichen Wettbewerbsunterlagen sollen durch ein qualifiziertes Projektsteuerungsbüro erstellt werden. U. a. gehören hierzu die Erstellung einer genauen Aufgabenstellung sowie projektbezogener Wertungskriterien, welche zur rechtssicheren Durchführung des VgV-Verfahrens unabdingbar sind.
Zur Aufstellung der Teilnahmeunterlagen und zur Durchführung des VgV-Verfahrens sind von der Verwaltung im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog §12 Abs. 2 UVgO i. V. m. Ziff. 2.3 Vergabe VwV) mehrere für diese Leistungen qualifizierte Büros aufzufordern ein Angebot abzugeben.
Das TBA benennt geeignete Fachbüros aus dem betreffenden Bereich Abwasserbeseitigung, prüft und wertet deren bei der Stadt eingehenden Angebote zusammen mit dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt aus und vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Auftragsverteilung soll durch die Verwaltung (Dezernenten) erfolgen; die diesbezgl. Ermächtigung der Verwaltung ist im Beschlussvorschlag vermerkt.
Das Verfahren in oben beschriebener Weise nimmt ca. 4 – 5 Monate in Anspruch, sodass der Zuschlag an den geeignetsten Objektplaner im Frühjahr 2021 erfolgen kann
Je nach geeignetstem Lösungsvorschlag – hervorgegangen aus dem VgV-Verfahren – ergeben sich die voraussichtlichen Gesamtkosten, die dem Gemeinderat dann im Frühjahr 2021 zur Genehmigung und zur Fassung des Baubeschlusses vorgelegt werden.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt zum sicheren Betrieb der Anlage bestehen zur Maßnahmenumsetzung keine Alternativen.
Demzufolge sollten die angegeben Finanzmittel in dem Haushaltsplanentwurf 2021 ff berücksichtigt werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800026003 Abwasser Kläranlage Ausstattung- Sanierung E.-Anlagen NSV/ NSHV u. PLS
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2020 |
265.000 |
0 |
Die Mittel werden in 2020 nicht benötigt und zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung beim Invest.-auftrag 73800027007 teilweise verwendet (vgl. Vorlage 2020/249) |
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2021 |
0 |
690.000 |
Objektkosten für 1. BA-NSHV u. PLS |
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2022 |
0 |
500.000 |
Objektkosten für 2. BA- Abschluss PLS u. NSHV - NS-Verteilung für 2 Automatisierungsstat.
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2023 |
0 |
500.000 |
Objektkosten für 3. BA- NS-Verteilung für 5 Automatisierungsstat. u. Mittelspannungsvert.
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2024 |
0 |
500.000 |
Objektkosten für 4. BA. NS-Verteilung für 3 Automatisierungsstat. u. 2 MS-Trafos |
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753800027004 Kläranl. Masch.-u. E.-technik Sanierung E.-anlagen NSV/ NSHV u. PLS |
2020 |
181.718 |
10.000 |
Zustandsdokumentation u. Maßnahmenkatalog |
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2021 |
0 |
150.000 |
Entwurfs- und Ausführungsplanung Fachplanungshonorar |
Der Finanzbedarf ist in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufzunehmen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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806,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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717,6 kB
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