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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungscampus Ezach - Sanierung und Umbau Ökumenisches Zentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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07.10.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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13.10.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Beauftragung des Architekturbüros Steinhoff Haehnel Architekten GmbH / Swiatkowski-Suerkemper Architekten PartGmbB, Schloßstraße 47, 70174 Stuttgart auf Basis der HOAI für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Ingenieurleistungen (Vermesser, Haustechnik, Statiker, etc.) zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In Anbetracht des hohen und durch das Neubaugebiet Ezach III weiter ansteigenden Bedarfs
an Kinderbetreuungsplätzen im Wohngebiet Ezach und im benachbarten Wohngebiet
Eltingen, der aktuell durch den Interimskindergarten in der Hohheckstraße aufgefangen wird,
sowie bedingt durch den baulichen Zustand von Ezach- und Schopflochkindergarten ist es
notwendig, eine neue Kinderbetreuungseinrichtung zu bauen. Sowohl der Ezach- als auch
der Schopflochkindergarten weisen bei künftig unzulänglichem Raumangebot erheblichen
Sanierungsbedarf auf.
Mit Sitzungsvorlage 2019/164 wurde daher unter anderem dem Kauf des Ökumenischen Zentrums mit anschließender Sanierung und Umbau zu einer Kinderbetreuungseinrichtung mit 2 Gruppen und TaPiR zugestimmt.
Das Gebäude ist mittlerweile im Eigentum der Stadt Leonberg.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie zum Umbau des Ökumenischen Zentrums müssen für den weiteren Planungsverlauf Architektenleistungen vergeben werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.
Die erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Objektplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung drei Architektur-/Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt.
Für die Planungsleistungen werden die Wertgrenzen nach der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (0001, § 12 Abs. 2 Nr. 2.2.2 „Vergabe von Planungsaufträgen für Maßnahmen mit voraussichtlichen Baukosten bis 60.000,- €“) für die Zuständigkeit der Verwaltung überschritten. Daher ist die Beauftragung des vorgeschlagenen Architekturbüros durch den Gemeinderat zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Objektplanungsleistungen zur Realisierung des Bildungscampus Ezach - Sanierung und Umbau Ökumenisches Zentrum zu einer Kinderbetreuungseinrichtung mit 2 Gruppen und TaPiR an das Architekturbüros Steinhoff Haehnel Architekten GmbH / Swiatkowski-Suerkemper Architekten PartGmbB, Schloßstraße 47, 70174 Stuttgart auf Basis der HOAI zu vergeben.
Weiteres Vorgehen
Nach der Zustimmung zur Beauftragung des Architekturbüros wird unverzüglich mit der weiteren Planung begonnen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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ÖZE Sanierung/Umbau 736501007004 |
2020 |
545.000 |
50.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt |
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2021 |
455.000 |
950.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt |
