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Anfrage in einer Sitzung - 2020/267

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Sachverhalt

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 07.07.2020

 

Herr Werbke fragt, ob der Stadtverwaltung bekannt sei, warum Tiefgaragenstellplätze auf dem Layher-Areal öffentlich vermarktet werden. Hintergrund der Frage sei die Sorge, dass die Bewohner möglicherweise ihre Fahrzeuge auf kostenlosen Plätzen in der Umgebung abstellen, sich so individuelle Kosten für die Unterbringung ihres Fahrzeuges sparen und den hohen Parkdruck der Umgebung weiter verschärfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Verwaltung liegen keine Informationen vor, dass im "Layher-Areal" Stellplätze frei vermarktet werden.

Die für die geplanten Wohnungen erforderlichen Stellplätze sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen und tatsächlich herzustellen. Dies ist in den bereits fertiggestelten Bauabschnitten im "Layher-Areal" erfolgt.

Die Zuordnung der Stellplätze zu den Wohnungen auf dem Baugrundstück bzw. sonstige Vermarktung liegt ausschließlich im privatrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Grundstückseigentümers/ Bauträgers. Es besteht keine öffentlich-rechtliche Steuerungsmöglichkeit, den Grundstückseigentümer/ Bauträger zu verpflichten, die im Zuge des Bauvorhabens hergestellen Stellplätze ausschließlich den erstellten Wohnungen zuzuordnen.

 

 

 

 

 

 

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