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Anfrage in einer Sitzung - 2020/265
Grunddaten
- Betreff:
-
Außengastronomie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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29.09.2020
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Sachverhalt
Anfrage aus dem Gemeinderat vom 07.07.2020
Frau Hutter weist auf die wirtschaftlichen Einbußen der Gastronomie in Leonberg aufgrund der Corona-Pandemie hin und schlägt als Unterstützungsmaßnahme vor, für die Dauer von einem Monat auf die städtischen Gebühren für die Außengastronomie zu verzichten sowie die Öffnungszeiten in den Sommermonaten bis 24:00 Uhr freizugeben.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Gebühren der bestehenden Flächen sind sehr moderat und werden nicht monatlich, sondern für das ganze Jahr erhoben. Für die coronabedingt neu ausgewiesenen Außenflächen wurde lediglich eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 50,- Euro erhoben.
Jeder Gastronomiebetrieb, der über eine bestehende Außenfläche verfügt, diese erweitern konnte oder coronabedingt die Möglichkeit hat, überhaupt eine Außenfläche (neu) zu bewirtschaften, hat einen deutlichen Vorteil gegenüber den Betrieben, die nur im Innenbereich bewirten können. Hier einen weiteren (monetären) Vorteil zu schaffen, wäre im Sinne der Gleichbehandlung schwierig.
Seit Mitte Juli kann die Sperrzeit auf Antrag für Freitage und Samstage verkürzt werden. Nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls konnte das Zeitfenster, in dem außen bewirtet werden darf, somit freitags und samstags bis 24 Uhr erweitert werden. Diese Regelung ist zunächst bis 30.09.2020 befristet. Danach kann einer Verlängerung im Einzelfall auf Antrag zugestimmt werden. Wichtig ist dabei, dass sämtliche Regelungen der Corona-VO durch den Gastronomiebetrieb eingehalten werden.
