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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die städtebauliche Konzeption „Kreissparkasse Böblingen – Mehrfachbeauftragung“ des Stadtplanungsamts vom 24.08.2020 wird als städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren genehmigt (Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung, Planbereich 02.09-7 in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.


Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 24.08.2020 (Anlage 2) und die Begründung vom 24.08.2020 (Anlage 4)
 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
     
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

  1.                                                                                                                                                   Zusammenfassung des Sachverhalts

Die bestehende Direktion der Kreissparkasse Böblingen wurde 1961 als Hauptstelle der damaligen Kreissparkasse Leonberg errichtet und in den 1990er Jahre an die aktuellen Erfordernisse des Bankbetriebs angepasst und erweitert. Das durch weitere Zukäufe arrondierte Grundstück wird heute mit Parkplätzen und einem separaten S-Forum genutzt.

Die Kreissparkasse Böblingen möchte nun den Bereich grundlegend städtebaulich und funktional neu ordnen. Hierzu soll nach Abbruch der vorhandenen Bausubstanz auf 7.100 m² ein attraktiv gestaltetes Quartier entstehen, bestehend aus einem neuen Direktionsgebäude mit S-Forum und einer ergänzenden Wohnbebauung in mehreren Gebäuden. Für den privaten und öffentlichen Freiraum sollen prägende Elemente der vorhandenen Grünstruktur gesichert und ausgebaut werden. Zukunftsfähige Lösungsansätze im Bereich Nachhaltigkeit und Mobilität sind zentrale Bestandteile des Entwurfs.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Weiterentwicklung als gemischt genutztes Quartier als Dienstleistung- und Wohnstandort nahe der historischen Altstadt von Leonberg auf Grundlage des Planfalls 3 für die Wohnbebauung (SV 2019/312-001) und unter Berücksichtigung der beschlossenen Eckpunkte (vgl. Sitzungsvorlage 2020/110).

Am 26.05.2020 hat der Gemeinderat die Auslobung der Mehrfachbeauftragung genehmigt und die Verwaltung beauftragt, im Benehmen mit der Kreissparkasse Böblingen die Mehrfachbeauftragung zur Neuordnung der Leonberger Direktion in der Grabenstraße als planerische Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan zu unterstützen und zu begleiten (vgl. Sitzungsvorlage 2020/110).

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt und durchgeführt werden.

 

  1.                                                                                                                                                   Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Erfordernisse der Planaufstellung ergeben sich aus:

  •                                                                                                                                                 der Notwendigkeit einer Neuordnung des Quartiers durch ein städtebauliches Konzepts nach dem Abriss der Gebäude der Kreissparkasse Böblingen
  •                                                                                                                                                 dem Neubau eines modernen Direktionsgebäude mit ergänzenden Nutzungen
  •                                                                                                                                                 den fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen für die der Realisierung der städtebaulichen Konzeption als Ergebnis der Mehrfachbeauftragung
  •                                                                                                                                                 der erforderlichen Neuordnung der Verkehrsflächen einschließlich Fuß- und Radwegen, Parkierung und Bushaltestelle sowie des öffentlichen Raums
  •                                                                                                                                                 dem Bedarf an innerstädtischem Wohnraum mit einem Anteil bezahlbarem (Miet-) Wohnraum

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist es, für einen innerstädtischen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neuordnung und Aufwertung zu schaffen.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:

  •                                                                                                                                                 die planungsrechtliche Umsetzung und Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Neuordnung des Gebiets
  •                                                                                                                                                 die Durchmischung von Dienstleistung und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zur historischen Altstadt
  •                                                                                                                                                 Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers im südöstlichen Bereich des Plangebiets;
  •                                                                                                                                                 Von der hergestellten Wohnfläche soll 25% als bezahlbare (Miet-) Wohnraumfläche geschaffen werden mit einer Mieterwartung von 67% des ortsüblichen Mietpreisspiegels.
  •                                                                                                                                                 Definition der Raumkanten am Kreuzungsbereich der Stuttgarter Straße/Grabenstraße als „Tor zur Altstadt“
  •                                                                                                                                                 Neuordnung der Verkehrsflächen einschließlich Fuß- und Radwegen, Parkierung und Bushaltestelle und Stärkung der öffentlichen Räume im Sinne einer qualitätvollen Stadtgestaltung
  •                                                                                                                                                 Verbesserung der Parksituation durch Herstellung ausreichender öffentlicher und privater Stellplätze
  •                                                                                                                                                 Entwicklung attraktiver Freibereiche und Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands sowie einer fußläufigen Durchquerung mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen der Altstadt und Engelberg.

 

  1.                                                                                                                                                   Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet von Leonberg, zwischen Stuttgarter Straße und der Grabenstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 1,1 ha und wird in etwa wie folgt begrenzt:

  •                                                                                                                                          Im Norden durch die nördliche Grenze der Stuttgarter Straße (Teil von Flst. Nr. 1415)
  •                                                                                                                                          im Osten durch die Flurstücke 164/4, 163 sowie 165/1
  •                                                                                                                                          im Süden durch die südliche Grenze des Fußwegs 162/1 sowie der Flurstücke 154/4, 154/3, 152/4, 151/2, 150/2, 150/3 sowie 164/7
  •                                                                                                                                          im Westen durch die westliche Grenze der Grabenstraße (Teil von Flst. Nr. 166 sowie den Kreuzungsbereich der Graf-Ulrich-Straße (Teil von Flst. Nr.159)

 

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 24.08.2020

 

  1.                                                                                                                                                   Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 im nordwestlichen Bereich als „Gemischte Bauflächen“ und im Südosten als „Wohnbauflächen mit besonderer Durchgrünung“ dargestellt. Die Stuttgarter Straße ist zudem als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Der künftige Bebauungsplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

  1.                                                                                                                                                   Vorhandene planungsrechtliche Situation

Bauplanungsrechtlich gilt der Bebauungsplan „Ditzinger-/ Stuttgarter-/ Graben-/ Graf- Ulrich- Straße (Sonnenkreuzung)“ aus dem Jahr 1970, der im maßgeblichen Bereich ein Mischgebiet mit fünf Vollgeschossen festsetzt. Der Vollausbau der Sonnenkreuzung ist in diesem Bebauungsplan baurechtlich abgebildet. Der Bebauungsplan „Untere Burghalde“ aus dem Jahr 1985 setzt im südöstlichen Planbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest und regelt die bislang nicht umgesetzte Erschließung im Bereich des Sonnenrains.

Die grundlegende Neuordnung des Areals erfordert eine neue Bauleitplanung, deren Grundlagen durch die Mehrfachbeauftragung geschaffen werden sollen.

  1.                                                                                                                                                   Anwendung beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Da es sich bauplanungsrechtlich um die Umnutzung einer Fläche im Innenbereich handelt,

wird der Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ist nicht anzuwenden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Es wird ortsüblich bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung bisher ungenutzten Flächen dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet.

Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder europäischen Vogelschutzgebieten. Darüber hinaus sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten. Das Plangebiet liegt nicht im Umfeld sogenannter „Störfallbetriebe“.

 

  1.                                                                                                                                                   Städtebauliche Konzeption/Bebauungs- und Erschließungskonzept

Verkehrskonzept „Sonnenkreuzung“

Der Auslobung liegt die geringfügige planerische Verschiebung des Kreuzungspunktes um bis zu 5 Meter Richtung Süden zugrunde. Damit ist eine erste Stufe einer baulich-funktionalen Optimierung des Verkehrsraums möglich. Außerdem wird der Bau einer Buswartebucht (bei freiem Rechtsabbieger in die Stuttgarter Straße) und die optimierte Führung des Radverkehrs an der Grabenstraße planerisch projektiert, um die verkehrlichen Abläufe in Richtung Stuttgarter Straße zu verbessern. Gegenüber der Bestandssituation fördert der erweiterte, öffentliche Straßenraum durch Zurückspringen der zukünftigen Raumkanten von der Grabenstraße den Luftaustausch und verringert die Lärmbelastung.

Aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastungen führt die zurückgesetzte Gebäudekante der Grabenstraße mit einem vergrößerten Straßenraum der Grabenstraße zur Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte für NO2 für die geplanten Wohngebäude im Plangebiet.

Darüber hinaus schafft diese Variante die Voraussetzung für einen angemessenen freien Rechtsabbieger in die Stuttgarter Straße sowie für eine geeignete Führung des Radverkehrs aus Richtung Süden. Die verkehrlichen Details sind im Rahmen der Mehrfachbeauftragung darzustellen. Vor diesem Hintergrund wird der Planfall 3 als Grundlage für die Weiterent­wicklung des städtebaulichen Konzeptes empfohlen (vgl. Sitzungsvorlage 2019/312). Die Zu-/ Abfahrten der zwei Tiefgaragen, befinden sich an an den jeweils äußeren Plangebietsrändern: westlich der Stuttgarter Str. 8, dem höchsten Punkt an der Stuttgarter Straße und nördlich der Treppenanlage an der Grabenstraße zu Am Sonnenrain, dem tiefsten Punkt im Gebiet.

 

Ergebnisse Testentwurf Ackermann + Raff

Zur Klärung wesentlicher planerischer, ökologischer und ökonomischer Parameter für die städtebauliche Neuordnung wurde durch das Büro Ackermann+Raff (a+r Architekten GmbH) ein Testentwurf erstellt. Die städtebauliche Konzeption wird geprägt durch eine klare Verteilung von Nutzungen (Wohnbebauung und Sparkassengebäude), das als Solitär die prägnante Raumkante zwischen Graben- und Stuttgarter Straße besetzt. Die Qualität des Wohnens profitiert von der Lage im Übergang zur Burghalde. Bäume und Grünzäsuren glie­dern das Quartier und bilden grüne Frischluftschneisen in Ost- West- Richtung, die gleich­zeitig kurze Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Wohnquartiere ermöglichen. Die geplanten Wohngebäude selbst sind gegenüber dem Bestand vom Straßenraum abgesetzt. Zwei der neuen Wohngebäude sind hofförmig um jeweils einen (Bestands-) Baum gruppiert, der Erhalt eines weiteren Baumes wird noch geprüft. Die Gebäudevolumen sind mit Höhenversätzen gegliedert, wobei die Abstufungen von drei bis fünf Geschossen zur Quartiersmitte reichen. Im Bereich des Margarete-Stingele Wegs schließen sich drei- bis viergeschossige Bestandsgebäude an. Geplant ist die Errichtung von insgesamt ca. 70 Mietwohnungen, davon 25 % als preisgebundene Sozialmietwohnungen.

Durch das nach Osten zurückgesetzte Gebäude an der Grabenstraße können die Belange des ÖPNV (Bushaltestelle, Radwegeführung etc.) angemessen berücksichtigt werden.

Das neue Quartier wird sich, abgesehen von wenigen Kundenparkplätzen an der Stuttgarter Straße, durch zwei Tiefgaragen weitgehend autofrei darstellen mit Zu-/ Abfahrten, die an den jeweils äußeren Plangebietsrändern vorgesehen sind. Die Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen (1,5 Stpl./ Wohneinheit) liegen an den jeweils abgewandten Grundstückskanten und orientieren sich an den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung.

Der Testentwurf hat ergeben, dass die planerische Varianz für die südliche Teilfläche (Wohnbebauung) sehr begrenzt ist, insbesondere bei dem verpflichtend gewünschten Erhalt der prägenden Bestandsbäume; dies gilt auch für die Höhenentwicklung und Einbindung in die umgebende Bebauung.

Daher sind für das Planungskonzept die drei geplanten Wohngebäude im Süden gesetzt (vgl. SV 2019/312-001 zur Umsetzung des Planfalls 3). Die Mehrfachbeauftragung konzentriert sich daher auf den nördlichen Bereich mit dem geplanten Sparkassengebäude mit angrenzender Wohnbebauung. Damit wurde auch die Möglichkeit eröffnet, die Freiflächenplanung und die städtebauliche Torbildung im Vorfeld des historischen Stadteingangs aus einem Guss zu entwickeln (vgl. Sitzungsvorlage 2019/192, 2019/312).

 

Beschreibung Wettbewerbsaufgabe/ wesentliche Inhalte der Auslobung für den nördlichen Bereich

Ausgehend von der städtebaulich hergeleiteten Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes im nördlichen Bereich des Sparkassenareals, soll am Standort Leonberg ein identitätsstiftendes, attraktiv gestaltetes Quartier entstehen. Die zukünftige Nutzung umfasst an der prominentesten Stelle den Neubau einer Direktion und ergänzende Wohnnutzungen. Um den öffentlichen Raum hochwertig und nutzerfreundlich auszubilden, sollen wesentliche Teile der vorhandenen Grünstruktur gesichert und qualitativ ausgebaut werden. Ökologische Aspekte sollen dabei umfassend und langfristig im Entwurf abgebildet werden. Weiterhin sollen auch zukunftsfähige Lösungsansätze im Bereich Nachhaltigkeit und Mobilität ausgearbeitet werden und in den Entwurf einfließen.

 

Mit dem neuen Direktionsgebäude der Kreissparkasse in der Grabenstraße strebt der Aus­lober die erlebbare Öffnung hin zur Sonnenkreuzung und dem Zugang zur Altstadt an. Bar­rierefrei mit ebenerdigem Zugang, wird der Kunde/ Besucher in freundliche und zum Verwei­len anregende Räumlichkeiten gelangen.

Neben der Nutzung als Bankgebäude legt die Kreissparkasse Böblingen großen Wert auf die Integration des Gebäudes in das Stadtgefüge und das städtische Leben. Die Kreissparkasse hat sich deshalb ausdrücklich für die Nutzung der weiteren Grundstücksflächen für den Miet­wohnungsbau entschieden.

 

Das Wettbewerbsgebiet wird aufgeteilt in einen Realisierungsteil (Neubau der Sparkassen­direktion für 50 Mitarbeiter + S-Forum) und einen Ideenteil für die östlich angrenzende Wohn- und Gewerbenutzung. In einem weiteren Ideenteil wurde die Gestaltung der Sonnen-kreuzung auf Grundlage des Verkehrsgutachtens vom Büro Richter Richard abgefragt.

 

Die im Süden außerhalb des Wettbewerbsgebietes abgebildeten drei Wohnbaukörper wer­den als zukünftige Nachbarschaft gesetzt. Sie sind deshalb nicht Gegenstand des Wettbe­werbs. Der geforderte Anteil mit 25% bezahlbaren Wohnraums (in Form von preisgebundenen Sozialmietwohnungen) wird in diesen drei Wohnungsbaukörpern gesetzt.

Das aktuell geltende Baurecht ist für die angestrebte Neubebauung nicht geeignet, weshalb neues Planungsrecht geschaffen werden soll, das sich inhaltlich am Ergebnis der Mehrfachbeauftragung orientiert. Folgende Prämissen sind sowohl für die Mehrfachbeauf­tragung als auch für den Bebauungsplan maßgebend:

  •                                                                                                                                          Ausbildung eines Mischgebietes bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes mit den einschlägigen Nutzungskennziffern nach §§ 17 ff. BauNVO
  •                                                                                                                                          Intensive Dachbegrünung/ Begrünung der nicht überbauten TG- Decken
  •                                                                                                                                          Beachtung der erhaltenswerten Baumstruktur/ Ergänzung durch Baumneupflan­zungen (z.B. zwischen den TG`s und in den Randbereichen) in Form von durch­gängigen Frischluftachsen
  •                                                                                                                                          Städtebau des Planfall 3: Von der Grabenstraße zurückgesetztes Gebäude mit teilweise fünftem Staffelgeschoss auf drei Gebäuden (Ergebnis des standortbezogenen Luftschadstoffgutachtens, vgl. Sitzungsvorlage 2019/312))
  •                                                                                                                                          Stellplatznachweis für gewerbliche Stellplätze für Kunden, Mitarbeiter und Besucher des S-Forums gemäß Raumprogramm
  •                                                                                                                                          Von der geschaffenen Wohnfläche werden 25 Prozent bezahlbarer Wohnraum (in Fläche) geschaffen.
  •                                                                                                                                          1,5 Stellplätze je Wohneinheit zusätzlich 10 % der Stellplätze als öffentliche oberirdische Parkplätze
  •                                                                                                                                          Die maximale Gebäudehöhe umfasst 5 Geschosse zuzüglich technischer Aufbauten
  •                                                                                                                                          der ruhende Verkehr erfolgt über zwei separate Tiefgaragen für die Nutzungen im Wettbewerbsgebiet mit interner Unter­teilung für Gewerbe- und Wohnungsstellplätze.

 

  1.                                                                                                                                                   Umweltbelange

Der Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ wird als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Weiterhin werden die aufgrund der Planaufstellung zu erwartenden Eingriffe gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig betrachtet, weshalb ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Bilanzierung ist deshalb entbehrlich. Dennoch sind die Belange der Umwelt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in die Abwägung einzustellen.

 

Biotope

Naturdenkmäler, besonders geschützte und nach § 33 Naturschutzgesetz kartierte Biotope sind innerhalb des Plangebiets und in der Umgebung nicht vorhanden.

 

Baumschutzsatzung

Im Gebiet befinden sich drei nach der Leonberger Baumschutzsatzung geschützte Bäume, vor einer Rodung ist ein entsprechendes Verfahren erforderlich.

 

Heilquellschutzgebiet

Das Plangebiet befindet sich in der Außenzone des Heilquellschutzgebiets Stuttgart-Bad Cannstatt, dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.

 

Denkmalschutz

Im nördlichen Bereich befindet sich ein Bodendenkmalbereich („Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Stadt Leonberg mit Vorstadtbereichen“). Das weitere Vorgehen wird mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Es wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 20 und 27 DSchG verwiesen.

 

Altlasten und Kampfstoffe

Hinweise auf Altlasten oder Kampfstoffe liegen nicht vor.

 

Habitatpotentialanalyse

Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse durchgeführt (Büro Quetz, Stuttgart November 2019). Die Habitatpotenzialanalyse hat ergeben, dass artenschutzrechtliche Konflikte bei Beachtung der im Gutachten vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Maßnahmen (CEF) auszuschließen sind.

Aus Artenschutzgründen dürfen Abrissarbeiten von Gebäuden und Rodungsmaßnahmen von Gehölzen und Bäumen nur im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. (oder nach fachlicher Begutachtung und Freigabe) durchgeführt werden. Als CEF-Maßnahme für entfallende Nist- und Brutstätten sind vor dem Abriss von Gebäuden bzw. vor Baumrodungen gemäß dem Gutachten Vogelnistkästen und Fledermauskästen in der unmittelbaren Umgebung aufzuhängen.

Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 44 BNatSchG sind darüber hinaus bei allen Baumaßnahmen (Abriss, Umbau, Sanierung, Umgestaltung) zu berücksichtigen.

Durch die bestehende Bebauung des Gebiets liegt eine starke Vorbelastung vor, erhebliche Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Biotope und Landschaftsbild werden nicht eintreten.

 

Luftschadstoffe

Die Grabenstraße in der Leonberger Kernstadt gehört zu den durch Luftschadstoffe stark belasteten Straßenabschnitten in Leonberg. An der bestehenden Randbebauung der Grabenstraße in Leonberg herrschen hohe Luftschadstoffbelastungen vor. Als Grundlage für die Entwicklung des Plangebietes wurde daher ein Luftschadstoffgutachten erarbeitet. Für die Abschätzung der möglichen Veränderungen durch die Planung wurde der Testentwurf des Büros Ackermann + Raff (siehe auch Ziffer 5) zugrunde gelegt.

Das Luftschadstoffgutachten hat ergeben, dass an den geplanten Gebäuden für den Prognosefall 2025 durchgehend NO2- und PM10-Konzentrationen unterhalb der Grenzwerte auftreten werden.

(Luftschadstoffgutachten Neubebauungen im Bereich des Areals der Kreisparkasse Böblingen in Leonberg, Ingenieurbüro Lohnmeyer, Dezember 2019).

Lärmimmissionen

Das Gebiet ist vom Verkehrslärm der Grabenstraße und der Stuttgarter Straße stark betroffen. Die Orientierungswerte der DIN 18.005 für Mischgebiete werden in einem großen Teil des Gebiets überschritten. Dies muss im weiteren Verfahren berücksichtigt werden u.a. bei der Grundrissgestaltung der Wohnungen, der Lüftung und der Lärmdämmung. In einigen Fassadenbereichen müssen voraussichtlich die Balkons verglast und fensterunabhängige Lüftungssysteme eingebaut werden. Das Gutachten empfiehlt im Bereich der zu den Straßen orientierten Fassaden keine Wohnräume zu platzieren.

(Voruntersuchung zum Thema Lärmschutz: Lärmschutz Sparkasse/ Sonnenkreuzung Leonberg, Büro ISIS, Juni 2020).

 

  1.                                                                                                                                                   Weiteres Vorgehen

Als nächster Verfahrensschritt schließt sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange an. Die Ergebnisse dieser Verfahrensbeteiligung fließen dann nach entsprechender Bewertung in die Ausarbeitung des Bebauungsentwurfes ein. Der Planentwurf wird dem Gemeinderat dann wieder zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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