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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung/Abwasser - Betonsanierung RÜB 48 in der Mollenbachstraße
Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
- Von den Erläuterungen und Begründungen der Verwaltung für die Notwendigkeit der Maßnahme wird Kenntnis genommen.
- Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen i. H. v. 190.000 € wird zugestimmt.
- Mit den erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI wird das Ingenieurbüro Dr. Tarek Mansour, Hohenzollernweg 8, 70794 Filderstadt beauftragt.
- Die Ergebnisse der „Ertüchtigungsplanung“ und der mit dem Entwurf zu erstellenden
konkreten Kostenberechnung werden dem Planungsausschuß noch im Jahr 2020 vorgestellt damit dieser die Verwaltung beauftragen kann, die erforderlichen Bauleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach VOB/A auszuschreiben und zu beauftragen.
- Der außerplanmäßigen Auszahlung von 35.000 € bei diesem Invest.-Auftrag wird zugestimmt.
- Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der vorh. Mittel bei der Maßnahme Siebanlagen Warmbronn (Invest. Auftr. 753800017301)
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. 155.000 € werden in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Jahre 2015 führte das TBA zusammen mit dem Ing.-Büro Klinger u. Partner eine Zustandsbewertung annähernd sämtlicher RÜBs u. Sonderbauwerke im Kanalnetz der Stadt Leonberg durch. Anlass für diese Bewertung war nicht nur die Notwendigkeit der Beurteilung
des baulichen Zustands der verschiedenen Bauwerke, sondern auch die der Beurteilung, welche Gefahr vom Bauwerk im Betrieb fürs Personal der Leonberger Abwasserbeseitigung – insbesondere hinsichtlich der Arbeitsstättensicherheit – ausgeht.
Bei einer diesbezüglichen Begehung des Bauwerks RÜB 48 „Mollenbachstr.“ konnten u. a. eine Vielzahl freiliegender, stark korrodierte Bewehrungen festgestellt werden die offensichtlich eine eklatante Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit bedeuteten.
Das Büro stufte deshalb die Schadensbeseitigungspriorität als sehr hoch ein (Priorität 5). Die Begehung fand in den Jahren 2015/2016 statt, sodass nunmehr die Schadensbeseitigung
keinen Aufschub duldet.
Das RÜB 48, Mollenbachstraße im Gewerbegebiet Hertich ist ein Regenüberlaufbecken mit 186 m³ Beckenvolumen in einem Rechteckbecken. Die abfließende Menge zur Kläranlage wird über eine magnetisch induktive Mengenmessung eingedrosselt. Das Becken wird über Pumpen entleert. Das Becken wurde 1986 gebaut.
Schäden und Mängel
Das Eindringen von Feuchtigkeit in Becken und Schachtbauwerken mit den daraus resultierenden Mängeln im Bereich der Einstiege (Kalkaussinterungen, Tropfsteinbildung) muß z. B. durch eine neue, über dem Bauwerk anzubringende Abdichtung behoben werden.
Dies kann in Verbindung mit der Behebung der Schäden im Straßenbelag erfolgen, die teilweise zu den Feuchtigkeitsschäden beitragen. Ohne die Ergreifung von Abdichtungsmaßnahmen ist ansonsten langfristig mit einer weiteren Schadensausbreitung im Bauwerk zu rechnen.
Der nicht verschließbare Deckel in der Straße ist durch eine verschließbare Abdeckung auszutauschen.
Die Sanierung der Betonabplatzungen und der korrodierten Bewehrung in allen Bauwerks-
teilen insbesondere aber im Becken ist erforderlich. Die Betondeckung ist in einigen Bereichen zu gering. Weitere Schäden können auch in Folge von eindringendem Wasser auftreten.
Korrodierte Ausrüstungsteile im Bereich der Entleerungspumpen, im Spülwasserschacht und IDM-Schacht müssen entrostet und mit Rostschutz behandelt oder ausgetauscht werden
(z. B. Schrauben an der Rohrleitung).
Anbringen verschiedener, geeigneter Einstieghilfen an den Einstiegen zum Becken und den
Schächten.
Die für die Instandsetzungsmaßnahmen notwendigen Ingenieurleistungen (Ing-Bauwerke) beinhalten folgende Leistungsphasen.
- LP 1 - 9 (Grundlagenermittlung – Objektbetreuung; ohne LP 4, da keine Genehmigungsplanung erforderlich ist)
- Örtliche Bauüberwachung
- Betontechnologische Voruntersuchung
Der sich aus der vorliegenden Kostenschätzung heraus ermittelte, geschätzte Auftragswert für vergütungsfähige Planungsleistungen (LP 1 - 9, Örtliche Bauüberwachung und Nebenkosten) der HOAI beträgt insgesamt ca. 30.000 €/netto.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung – VgV – i. V. m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.
Die erforderlichen Ingenieurleistungen (hier: Ing-Bauwerke) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeverordnung – UVgO – an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i. V. m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planungsleistungen (Ing.-Bauwerke) zur Realisierung der Maßnahmen zur Betonsanierung RÜB 48 – Mollenbachstraße - an das Ingenieurbüro Dr. Tarek Mansour, Hohenzollernweg 8, 70794 Filderstadt auf Basis der HOAI zu vergeben.
Angesichts des doch sehr schlechten Zustandes des Bauwerks und der Tatsache, dass bei Belassen und damit einhergehender weiterer Schadensausbereitung, der finanzielle Schadensbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig stark steigt, empfiehlt das TBA dem Gremium die zeitnahe Ertüchtigung wie vorgeschlagen.
Die angegebenen Gesamtkosten sind Schätzkosten und entspringen der damaligen Beurteilung des Büros Klinger und Partner zuzgl. eines Teuerungszuschlags. Diese werden durch die Kostenberechnung des Entwurfs ersetzt.
Weiteres Vorgehen
Die mit diesem Beschluss beauftragte Planung wird dem Planungsausschuss spätestens im Dezember 2020 vorgestellt, sodass im Winter 2020/21 eine möglichst „markt-günstige“ Ausschreibung der Leistungen erfolgen und die Bauausführung bis spätestens Oktober 2021 abgeschlossen sein kann.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800017016 Abwasser-Sanierung RÜB “Mollenbachstraße” |
2020 |
0 |
35.000 |
Planung Außerplanmäßige Auszahlung – Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der Mittel an der Maßn. Siebanlagen RÜBs Warmbronn (Invest. Auftr. 753800017301) |
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2021 |
0 |
155.000 |
Bauleistungen Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021 zu veranschlagen |
