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Anfrage in einer Sitzung - 2020/159

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 26.05.2020

 

Herr Pfitzenmaier führt an, man habe die Verkehrsführung im Gebiet Ezach III provisorisch verändert. In der Verkehrsschau im November letzten Jahres habe man zwei Optionen gefunden. Der Bürgerverein Ezach habe im letzten Jahr seine Priorität festgelegt. Herr Pfitzenmaier möchte wissen, wann das Projekt umgesetzt wird.

 

Der Vorsitzende sagt zu, die Anfrage im zuständigen Planungsausschuss zu beantworten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Am 10.10.2019 hat der Finanz- und Verwaltungsausschusses beschlossen, dass die Stadtwerke Leonberg beauftragt werden, die zweite Stufe zur Neustrukturierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit den damals beigefügten Fahrplänen der Linien 640, 641, 642, 643, 651, 631/632, 632A, 747 umzusetzen. Weiter wurde beschlossen, dass die Buslinie 94-alt bzw. 640-neu in die Betriebsführerschaft der Stadtwerke zu übernehmen ist sowie mit dem Landkreis Böblingen eine Finanzierung der Angebotsverbesserungen zu verhandeln ist.

 

Ergänzend wurde die Verwaltung beauftragt, die Linienführung der Linie 651 im Ezach als großen Ringverkehr zu prüfen

 

Nachdem im Gemeinderat am 15.10.2019 die Ergebnisse der Überprüfung zur Verkehrsführung in dem Gebiet Ezach III sowie daraus resultierend eines großen Ringverkehrs durch die Planungsabteilung des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) und das Verkehrsunternehmen OVR (Omnibusverkehrs Ruoff GmbH) vorgestellt wurde, regte der Gemeinderat an, die Haltestellenbelastungen in dem Gebiet zu ermitteln, das Thema in der nächsten Verkehrsschau zu beraten und ein Meinungsbild von der Jahreshauptversammlung des Bürgervereins Ezach einzuholen.

 

In der Kommission für nachhaltige Mobilität am 22.10.2019 wurde die Verkehrsführung und Buslinienführung ebenfalls erörtert mit dem Ergebnis, dass zunächst kurzfristig eine Lösung gefunden und perspektivisch weitere Lösungen erarbeitet werden sollten.

 

Das Ergebnis der Verkehrsschau am 19.11.2019 war, dass die Bushaltestelle Ellwanger Straße derzeit vergleichsweise wenig genutzt werde und dass das Gebiet Ezach III nach den Vorgaben des Nahverkehrsplanes zur Erschließung durch die beiden Bushaltestellen Geislinger Straße und die Bushaltestelle Schopfloch ausreichend erschlossen sei. Ein Ringverkehr würde zusätzliche Kosten von jährlich rund 160.000 Euro verursachen und würde von den Fachleuten des VVS als nicht verkehrlich sinnvoll beurteilt, was zur Folge hätte, dass eine 50-prozentige Beteiligung des Landkreises an den Kosten ausscheidet.

Deshalb wurde in der Verkehrsschau die Rücknahme der Linienführung auf die Bushaltestelle Geislinger Straße 31 und 51 präferiert.

Bezüglich der Verkehrsführung im Lichtensteiner Weg entweder als Einbahnstraße oder mit Anlieger-frei -Beschilderung kam die Verkehrsschau zu dem Ergebnis, dass beide Varianten umsetzbar wären und dass auch hierzu ein Meinungsbild im Bürgerverein Ezach eingeholt werden solle.

 

Ergebnis der Jahreshauptversammlung am 22.11.2019 im Bürgerverein Ezach war, dass die Bushaltestelle Ellwanger Straße aufgegeben werden soll, um durch einen verkürzten und direkten Fahrweg eine bessere Fahrplanstabilität und  Anschlusssicherheit  zu erreichen sowie gleichzeitig den problematischen Begegnungsverkehr in dem Wohnweg Lichtensteiner Straße zu vermeiden. Die Situation solle aber weiterhin beobachtet und bei einer weiteren Aufsiedlung des Gebiets Ezach III weitere Lösungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Schaltung von Busvorberechtigungen durch den Verkehrsrechner oder Ersatz bzw. Ergänzung von Linienverkehren durch on-demand-Verkehre geprüft werden.

 

Bezüglich der Verkehrsführung im Lichtensteiner Weg wurde die Variante anliegefrei, ergänzt um eine Einengung der Fahrbahn, präferiert.

 

Zum 06.07.2020 wurde Folgendes verkehrsrechtlich angeordnet:

 

  • Aufhebung des provisorischen verkehrsberuhigten Bereichs am zentralen Quartiersplatz im Ezach III (Ellwanger Straße).
  • Da durch die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs nunmehr auch das Parkverbot aufgehoben wird, ist zur Aufrechterhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs gegenüber den vorhandenen Stellplätzen die Anordnung eines Haltverbots notwendig. Ergänzend erging daher ein Haltverbot (Zeichen 283-10/-20 StVO) auf dem zentralen Quartiersplatz
  • Aufhebung der unechten Einbahnregelung und Neubeschilderung mittels „Verbot für Kraftfahrzeuge“ (Zeichen 260 StVO) und Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ (Zeichen 1020-30 StVO an den Zufahrten zum Lichtensteiner Weg.

Bezüglich der Anbringung einer ergänzenden Straßenmöblierung (Einengung der Fahrbahn) im Lichtensteiner Weg hat die Überprüfung vor Ort ergeben, dass die geringe Straßenbreite eine Umsetzung schwierig macht. Deshalb soll zunächst die Situation beobachtet werden.

 

Die Bushaltestelle Ezach wird seit 05.07.2020 nicht mehr angefahren.

 

 

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Anlagen

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