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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/124-0-004
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektromobilitätskonzept 2030
Beschlussvorschlag vom 15.07. des Ortschaftsrates Höfingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der
Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm
„Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.
2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven
Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive
Lastmanagement integriert werden.
3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bei
Neuanschaffung mit neuer Antriebstechnik (zum Beispiel Elektro- oder
Wasserstoff-) vorrangig zu prüfen und bei Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.
4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an
folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:
- 2x Parkplatz Neues Rathaus
- Parkplatz Stadtbibliothek
- Parkhaus Bahnhof
- Neuköllner Straße
Der Ortschaftsrat Höfingen hält an seinem bisherigen Beschlussvorschlag des Standortes in der Ditzinger Straße beim alten Friedhof fest.
5. Der Beschlussvorschlag „Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in
Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten
Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen
ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.“ kommt nicht zur
Abstimmung und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiter
beobachtet.
6. Die Stadt Leonberg bringt sich verstärkt in das bestehende Carsharing-Modell
unter Berücksichtigung der neuen Mobilität ein.
7. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des
Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie
weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.
8. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm
INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem
Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel
generiert werden.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
In seiner Sitzung am 15.07 hat der Ortschaftsrat Höfingen wiederholt den Standort für eine öffentliche Ladesäule beraten.
Ein Standort in einem dicht besiedelten Wohngebieten, wie beispielsweise der Bereich Uhlandstraße/Mörikestraße wurde mehrheitlich als nicht geeignet angesehen, da öffentliche Ladesäulen vorrangig die Funktion des Zwischenladens haben und auch von Durch-reisenden leicht zu finden sein sollten, weshalb ein Standort an der Durchgangsstraße zu präferieren sei. Auch bestanden Bedenken, dass die ohnehin schon bestehende Parkplatznot in Wohngebieten weiter verschärft würde, wenn zu Gunsten einer öffentlichen Ladeinfrastruktur zwei Stellplätze aufgegeben werden müssten. Ebenso wurde die Schwierigkeit gesehen, dass in Wohngebieten meist Dauerparken stattfindet, während in zentralörtlicher Lage bzw. in der Nähe von Infrastruktureinrichtungen ein höherer Parkumschlag stattfindet, so dass dort das Zwischenladen gut zu integrieren sei.
Deshalb hält der Ortschaftsrat Höfingen an seiner Beschlussempfehlung des bisherigen Standortes in der Ditzinger Straße, beim alten Friedhof fest.
