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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/124-0-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der

Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm

„Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.

 

2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven

Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive

Lastmanagement integriert werden.

 

3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bei

Neuanschaffung mit neuer Antriebstechnik (zum Beispiel Elektro- oder

Wasserstoff-) vorrangig zu prüfen und bei Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.

 

4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an

folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:

- 2x Parkplatz Neues Rathaus

- Parkplatz Stadtbibliothek

- Parkhaus Bahnhof

- Neuköllner Straße

 

Der Ortschaftsrat Höfingen hält an seinem bisherigen Beschlussvorschlag des Standortes in der Ditzinger Straße beim alten Friedhof fest.

 

5. Der Beschlussvorschlag „Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in

Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten

Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen

ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.“ kommt nicht zur

Abstimmung und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiter

beobachtet.

 

6. Die Stadt Leonberg bringt sich verstärkt in das bestehende Carsharing-Modell

unter Berücksichtigung der neuen Mobilität ein.

 

7. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des

Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie

weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

8. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm

INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem

Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel

generiert werden.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In seiner Sitzung am 15.07 hat der Ortschaftsrat Höfingen wiederholt den Standort für eine öffentliche Ladesäule beraten.

 

Ein Standort in einem dicht besiedelten Wohngebieten, wie beispielsweise der Bereich Uhlandstraße/Mörikestraße wurde mehrheitlich als nicht geeignet angesehen, da öffentliche Ladesäulen vorrangig die Funktion des Zwischenladens haben und auch von Durch-reisenden leicht zu finden sein sollten, weshalb ein Standort an der Durchgangsstraße zu präferieren sei. Auch bestanden Bedenken, dass die ohnehin schon bestehende Parkplatznot in Wohngebieten weiter verschärft würde, wenn zu Gunsten einer öffentlichen Ladeinfrastruktur zwei Stellplätze aufgegeben werden müssten. Ebenso wurde die Schwierigkeit gesehen, dass in Wohngebieten meist Dauerparken stattfindet, während in zentralörtlicher Lage bzw. in der Nähe von Infrastruktureinrichtungen ein höherer Parkumschlag stattfindet, so dass dort das Zwischenladen gut zu integrieren sei.

 

Deshalb hält der Ortschaftsrat Höfingen an seiner Beschlussempfehlung des bisherigen Standortes in der Ditzinger Straße, beim alten Friedhof fest.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

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