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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/124-0-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der

Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm

„Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.

 

2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven

Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive

Lastmanagement integriert werden.

 

3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bei

Neuanschaffung mit neuer Antriebstechnik (zum Beispiel Elektro- oder

Wasserstoff-) vorrangig zu prüfen und bei Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.

 

4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an

folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:

- 2x Parkplatz Neues Rathaus

- Parkplatz Stadtbibliothek

- Parkhaus Bahnhof

- Neuköllner Straße

 

Für Höfingen, Gebersheim und Warmbronn wird es jeweils eine Ladestation im

Rahmen des Förderprogramms geben. Die Standorte sind zu konkretisieren

unter Berücksichtigung der Frequenz der Nachfrage. Vorrangig sind dichtbebaute Wohngebiete mit wenig privaten Stellplätzen zu prüfen.

 

4a Aufgrund der hohen Frequentierung soll weiter der Standort am Sportheim gewählt werden.

Sollte das nicht möglich sein, ist zu prüfen, ob eine Ladesäule am ersten Stellplatz zwischen den Gebäuden Alte Dorfstr. 8-10 und Alte Dorfstr. 12 möglich ist.

 

5. Der Beschlussvorschlag „Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in

Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten

Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen

ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.“ kommt nicht zur

Abstimmung und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiter

beobachtet.

 

6. Die Stadt Leonberg bringt sich verstärkt in das bestehende Carsharing-Modell

unter Berücksichtigung der neuen Mobilität ein.

 

7. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des

Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie

weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

8. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm

INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem

Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel

generiert werden.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortschaftsrat Gebersheim steht  nach wie vor zu seinem Beschluss vom 24.06.2020, da er weiterhin die Meinung vertritt, dass durch die Ladesäule im Stadtteil Gebersheim im Bereich des Gebersheimer Sportheims am meisten frequentiert sein wird.

Sollte der Gemeinderat auf seiner Meinung beharren, dass eine Ladesäule in der Ortsmitte stehen muss, schlägt der Ortschaftsrat vor, den ersten Stellplatz zwischen den Gebäuden Alte Dorfstr. 8-10 und Alte Dorfstraße 12 dafür vorzusehen.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

 

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