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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/096-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelfristige Spielplatzplanung
Neuer Kostenrahmen für Spielplätze und Bolzplätze
Spielplatz Tiroler Straße, erneute Ausschreibung, Baubeschluss
mit Ergänzungen aus der Sitzung des Ortschaftsrates Warmbronn vom 13.07.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendausschuss
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Vorberatung
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14.07.2020
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Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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22.07.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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23.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Fortschreibung der Spielplatz-Rahmenkonzeption für 2021-2023 entsprechend dieser Beschlussvorlage wird den weiteren Spielflächenplanungen in Leonberg zugrunde gelegt.
- Vorbehaltlich der Haushaltssituation der Stadt Leonberg sollen für die Erneuerung von Spielplätzen in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils 395.000,- € p. a. (Planungskosten 45.000,- €, Baukosten 350.000,- €) in den Haushalt eingestellt werden.
- Vorbehaltlich der Haushaltssituation der Stadt Leonberg sollen für die Erneuerung von Bolzplätzen im Zeitraum von 2021 bis 2023 jeweils 70.000,- € p. a. in den Haushalt eingestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, sukzessive die jeweiligen Planungen für die im Folgejahr umzusetzenden Spielplatzprojekte zu vergeben. Entsprechend soll in 2020 in die Planung der Spielplätze, Markgröninger Weg und Esslinger Straße eingestiegen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Spielplatz Tiroler Straße auf der Grundlage des Entwurfs (Stand 25.01.2019- vgl. BV 2018/286) des Büros Schmid-Treiber-Partner, Freie Landschaftsarchitekten, erneut auszuschreiben. Der hierfür erforderliche Bau-
beschluss wird auf Grundlage dieser Vorlage gefasst.
Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 75.000,- € aus dem Investitionsauftrag 755100017001 wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Maßnahmen, die über den einfachen Austausch von Spielgeräten hinausgehen, den Ortschaftsrat gemäß §17 Absatz 3 Ziffer 3.5d der Hauptsatzung der Stadt Leonberg einzubeziehen.
- Die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendbeteiligung sollen klar formuliert und definiert werden.
