Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/124-0-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektromobilitätskonzept 2030
Beschlussvorschlag aus dem Gemeinderat vom 07.07.2020
Beschluss nach erneuter Diskussion im Ortschaftsrat Warmbronn am 13.07.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Ortschaftsrat Warmbronn
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.07.2020
|
Beschlussvorschlag
1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der
Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm
„Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.
2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven
Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive
Lastmanagement integriert werden.
3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bei
Neuanschaffung mit neuer Antriebstechnik (zum Beispiel Elektro- oder
Wasserstoff-) vorrangig zu prüfen und bei Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.
4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an
folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:
- 2x Parkplatz Neues Rathaus
- Parkplatz Stadtbibliothek
- Parkhaus Bahnhof
- Neuköllner Straße
Für Höfingen, Gebersheim und Warmbronn wird es jeweils eine Ladestation im
Rahmen des Förderprogramms geben. Die Standorte sind zu konkretisieren
unter Berücksichtigung der Frequenz der Nachfrage. Vorrangig sind dichtbebaute Wohngebiete mit wenig privaten Stellplätzen zu prüfen.
Unter der Prämisse, dass am Standort Hauptstraße 75 zwei weitere Stellplätze zu generieren sind, soll dieser Standort gewählt werden.
Sollte das nicht möglich sein, ist zu prüfen, ob rechts neben der Zufahrt zum Rückhaltebecken auf der gegenüberliegenden Straßenseite unter Gewährleistung der jederzeitigen Zufahrt für das Spülfahrzeug hier die Ladesäule installiert werden kann.
Aufgrund des Einwohner-Proporzes ist in Höfingen zumindest ein weiterer Standort,
wie beispielsweise beim Bädle, beim TSV-Gelände oder in Nähe des Ärztehauses
(ITVT-Gebäude) zu prüfen.
5. Der Beschlussvorschlag „Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in
Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten
Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen
ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.“ kommt nicht zur
Abstimmung und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiter
beobachtet.
6. Die Stadt Leonberg bringt sich verstärkt in das bestehende Carsharing-Modell
unter Berücksichtigung der neuen Mobilität ein.
7. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des
Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie
weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.
8. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm
INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem
Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel
generiert werden.
