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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/204
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung mobile Endgeräte zum Verleih an Schüler/innen aus dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPaktes Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für IT und Digitalisierung
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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22.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt im Volumen bis zu 349.625 Euro mobile Endgeräte mit Zubehör mit dem zugehörigen Mobile Device Management (MDM) System zum Verleih an Schüler*innen zu beschaffen und die notwendigen Dienstleistungen zur Installation zu beauftragen.
- Es soll die erforderliche Anzahl an Geräte beschafft werden. Die maximale Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte ergibt sich aus der zugewiesenen Fördersumme.
- Die Kosten für den laufenden IT-Support oder Ersatzbeschaffungen sind kein Bestandteil des Förderprogrammes und müssen von der Kommune getragen werden. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsplänen für die Folgejahre angemeldet.
- Die außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 349.625 Euro werden genehmigt. Die Deckung erfolgt aus den zweckgebundenen Erträgen aus dem Förderprogramm.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) werden zusätzliche Bundesmittel für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zum Verleih an Schüler*innen bereitgestellt.
Auszug aus dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung
§ 2 – Zweck
(1) Zweck des Sofortausstattungsprogramms ist es, Schulen zu unterstützen, damit in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes – bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebes – einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht zu Hause, unterstützt mit mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), ermöglicht wird, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden.
Das Land Baden-Württemberg stellt zusätzlich zu den Finanzhilfen des Bundes Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen somit 130 Millionen Euro bereit.
Die Mittelzuweisung erfolgt automatisch, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel, über die Landkreise an die Träger kommunaler Schulen. Jeder Schulträger wird ein festes Budget abhängig von der Schülerzahl erhalten. Der Prokopfbetrag pro Schüler*in beträgt 85,84 Euro, davon bringen der Bund 42,90 Euro und das Land 42,94 Euro auf. Nach einer vorläufigen Mitteilung des Städtetages vom 06.07.2020 beträgt die Zuweisung für die Stadt Leonberg 349.625,00 Euro.
Die Mittel dürfen für die Anschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten mit dem erforderlichen Zubehör und der Inbetriebnahme der Endgeräte verwendet werden.
Die Mittel dürfen nicht für Miete oder Leasing verwendet werden. Die laufenden Kosten der Verwaltung, sowie die Kosten für Betrieb, Wartung, Ersatzbeschaffungen und IT-Support werden ebenfalls nicht übernommen.
Der Verbrauch der Mittel ist für das Jahr 2020 anzustreben. Nicht verbrauchte Mittel werden als passiven Rechnungsabgrenzungsposten in das Folgejahr übertragen.
Die Bereitstellung eines Internetzugangs über WLAN ist kein Bestandteil des Förderprogramms. Dazu ein weiterer Auszug aus dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung: […] Darüber hinaus wird der Bund, in Absprache mit den Ländern, mit Mobilfunkanbietern nach Lösungen für Schülerinnen und Schüler suchen, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf eine bestehende Netzanbindung zugreifen können und auch insoweit der Unterstützung bedürfen.
Am 01.07.2020 wurde in einer Sitzung mit den Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leonberg eine Standardausstattung für die mobilen Endgeräte vereinbart.
In vier Schulstandorten wurden im vergangenen Jahr bereits Apple-Tablets mit einem Mobile Device Management (MDM) System etabliert. Dieses System ist einfach erweiterbar und soll in den restlichen Schulstandorten ebenfalls eingesetzt werden. Die Kosten für die Erweiterung und Einrichtung des MDM System belaufen sich auf ca. 7.500 EUR.
Mit den Schulen wurde ein Apple iPad mit Schutzhülle (mit integrierter Tastatur und Pencil-Halter) als Standard festgelegt.
Nach aktuellen, marktüblichen Preisen belaufen sich die Gesamtkosten für ein Tablet auf ca. 500 Euro. Mit Kostensteigerungen und Lieferengpässen muss aufgrund der Sammelbeschaffungen vieler Schulen aus dem Sofortprogramm gerechnet werden.
Apple iPad 32 GB ca. 350 Euro,
Hülle mit Tastatur ca. 100 Euro,
Lifetime-Lizenz MDM ca. 25 Euro,
kostenpflichtige Software ca. 25 Euro (je nach Schulart)
Die Kosten für die Installation und Vorbereitung der Tablets müssen noch erhoben werden. Nach den neuesten Informationen des Städtetages können auch städtische Personalkosten als Inbetriebnahmekosten angerechnet werden. Über die Modalitäten zur Anrechnung und Ausweisung der Kosten wird in einer Sitzung der AG Schulen in Coronazeiten am 10.07.2020 beraten. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse können die Planungen zu den Installationskosten konkretisiert werden.
Es soll die erforderliche Anzahl Geräte beschafft werden. Die maximale Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte ergibt sich aus der zugewiesenen Fördersumme und den Kosten für Beschaffung, Installation und Vorbereitung der Tablets sowie den Einrichtungskosten des MDM Systems. Nach momentaner Schätzung können maximal 600 Tablets mit Zubehör beschafft werden.
Der Zeitaufwand für den laufenden Support kann aktuell nicht beziffert werden.
Die Geräte werden an die Schüler/innen verliehen. Kriterien für den Verleih der Geräte müssen noch erarbeitet werden und sollen sich nach den Empfehlungen des Städtetages und Gemeindetages orientieren. Hierzu erwarten wir noch weitere Informationen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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21109999 allgemeine Kostenstelle Schulen Zuweisungen und Zuschüsse vom Land |
2020 |
0
0 |
174.731
174.894
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Zweckgebundene Erträge aus Förderprogramm |
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Kostenstelle der jeweiligen Schule Erwerb EDV-Geräte |
2020 |
0 |
349.625 |
Überplanmäßige Aufwendung für die Beschaffung der mobilen Endgeräte |
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21500000 Sonstige schul. Aufgaben und Einrichtungen |
2020 |
22.680 |
22.680 |
Aufwand für Support ist derzeit noch nicht abschätzbar. Umsetzung erfolgt aus dem laufenden Budget |
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21500000 Sonstige schul. Aufgaben und Einrichtungen |
2021ff |
32.700 |
32.700 |
Der tatsächliche Finanzbedarf ist noch zu ermitteln und wird im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt |
