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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt, die Kooperation mit der Glemseck GmbH ab 2021 auf Grundlage des beigefügten Vereinbarungentwurfs abzuschließen.
 

2. Die Stadt Leonberg beteiligt sich mit max. 85.000 EUR (vgl. Tabelle) an der Veranstaltung "Glemseck 101".
 

3. Die Beschlüsse werden vorbehaltlich der Klärung der im Vereinbarungsentwurf vermerkten Fragen (markiert), sowie der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Glemseck GbR durch das Rechnungsprüfungsamt gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Seit 2005 findet jährlich jeweils im September das überregionale Bikertreffen „Glemseck 101“ als Motorsportveranstaltung am Glemseck (Glemseck 1, 71229 Leonberg) sowie an den angrenzenden Bereichen der ehemaligen Solitude-Rennstrecke auf der L1187 und L1188 statt. Die Veranstaltung wurde in den Vorjahren durch die Stadt Leonberg organisatorisch und finanziell unterstützt. Ab dem Jahr 2021 soll diese Freiwilligkeitsleistung in Form einer Bezuschussung in einer Kooperationsvereinbarung (Entwurf s. Anlage 1) geregelt werden.
 

Zweck der Vereinbarung ist die Festlegung der Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter, der Glemseck GmbH, sowie der Stadt Leonberg. Die Glemseck GmbH verpflichtet sich im Wesentlichen zur Erbringung öffentlichkeitswirksamer Marketing-Leistungen (z.B. Logoplatzierung auf T-Shirts, Website, Social Media-Kanälen) zur nationalen und internationalen Positionierung der Stadt Leonberg bzw. zur Steigerung ihres Bekanntheitsgrads. Zudem gewährt sie der Stadt Werbeflächen und die Nutzung von Ausstellerfläche.


Die Stadt Leonberg benennt einen Hauptansprechpartner und einen unterstützenden Mitarbeiter, die die Stadt Leonberg als Kooperationspartner aktiv vertreten. Zudem unterstützt sie mit Bauhofleistungen (s. Anlage 2) sowie beim Beantragen bzw. bei der Bewilligung aller notwendigen Genehmigungen und durch Bereitstellung von Strom- und Wasserversorgungseinrichtungen. Die Stadt Leonberg gleicht 50% eines möglichen finanziellen Verlustes der Veranstaltung bis zu einem maximalen Betrag von 8.000 Euro aus.


Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2021 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht einer der Kooperationspartner diese Vereinbarung zum 3.12. des jeweiligen Jahres kündigt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

Kostenstelle 28100002 Sachkonto 48110010

Leistungen BBH

 

2021

0 EUR

67.000 EUR

Interne BBH-Leistungen

Kostenstelle 28100002 Sachkonto 42710000 

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen   

 

2021

 

0 EUR

10.000 EUR

Beschilderung durch ext. Dienstleister

0 EUR

8.000 EUR

Ausgleich von 50% des Verlusts der Veranstaltung, max. 8.000 EUR pro Jahr

 

Die Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt.

 

 

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Anlagen

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