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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/199
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH
- Jahresabschluss 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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23.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung
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für die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zu stimmen,
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den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen sowie
-
für die Verrechnung des Jahresverlustes in Höhe von 253.723,13 EUR mit den Gewinnen des Vorjahres und den Vortrag des nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag verbleibenden Verlustes von 58.107,97 EUR auf neue Rechnung zu stimmen und
- zuzustimmen, die Übernahme eines Verlustanteils i.H.v. 32.923,07 EUR im Haushaltsplan 2021 der Stadt Leonberg vorzusehen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH stellt nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat unmittelbar nach Eingang gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zugestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge-stellt und von der BSKP Revision und Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch gemäß § 53 HGrG die Ordnungsmä-ßigkeit der Geschäftsführung, alle Zahlungen an die Prokuristen und den Geschäftsführer sowie in Stichproben die Gehaltsabrechnung einzelner Mitarbeiter.
Der Jahresabschluss wird mit einem Fehlbetrag von 253.723,13 EUR festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. 195.615,15 EUR verrechnet, so dass ein Bilanzverlust von 58.107,97 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
Für 2019 greift erstmals die Formulierung des § 6 des Gesellschaftsvertrags vom 28.10.2010:
„Sofern allgemeine Umstände, insbesondere Preisvereinbarungen der Spitzenverbände, Änderungen der Rechtslage oder des Tarifvertrags ursächlich für ein Defizit der Gesellschaft sind, tragen die Gesellschafter Stadt Leonberg und Stadt Gerlingen ein solches Defizit im Verhältnis der Anzahl der in ihrem Stadtgebiet zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres (Stichtag) betreuten und gepflegten Patienten.
Innerhalb des Stadtgebiets Gerlingen teilen sich die Gesellschafter Stadt Gerlingen und Altenhilfezentrum Gerlingen gGmbH das Defizit im Verhältnis ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft.“
Die entsprechende Beschlussvorlage des Aufsichtsrats führt dazu aus:
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses sowie zur anteiligen Übernahme der Verlustanteile durch die Gesellschafter empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Nach Beschlussfassung durch die Gesellschafter übersendet der Geschäftsführer den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmungen des § 105 GemO an die kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss vom Geschäftsführer nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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268,7 kB
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