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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftrag zur Weiterentwicklung der Betriebsträgerschaft der Mensa Triangel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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22.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Auf Grundlage des Überlassungs- und Betreibervertrags vom 04.09.2009 mit Nachtrag vom 01.02.2013 und des Verpflegungsvertrags vom 01.12.2010 betreibt der Triangel e. V. im Auftrag der Stadt als Schulträgerin die Mensa im Schulzentrum für Schülerinnen und Schüler der Gerhart-Hauptmann-Realschule, des Albert-Schweitzer- und des Johannes-Kepler-Gymnasiums. Neben einer festangestellten Hauswirtschaftsleiterin hat der Verein inzwischen 4 weitere Angestellte, davon 2 Spülkräfte auf Minijobbasis. Das Essen wird ehrenamtlich von „aktuellen“ und „ehemaligen“ Eltern oder anderen engagierten, dem Verein nahe stehenden Personen zubereitet.
Im Durchschnitt werden in der Unterrichtszeit 1.100 Essen pro 4-Tage-Woche bzw. 270 Essen täglich ausgegeben, mit z. T. erheblichen täglichen Schwankungen (dienstags zeitweise 450 bis 500 Essen).
Der Betrieb der Mensa Triangel wird seitens der Stadt Leonberg bezuschusst. Im laufenden Haushaltsjahr sind 42.500 Euro bereitgestellt, davon Personalkosten für die Hauswirtschaftsleitung ca. 32.500 Euro. Für evtl. Ersatzbeschaffungen mobiler Teile und Küchentechnik stehen in 2020 8.000 EUR bereit. Die Gebäudekosten belaufen sich auf jährlich ca. 60.000 Euro (Ergebnis 2019: 52.923,98 Euro).
Im Zuge der Schulschließungen und aktuell des reduzierten Betriebs der Ganztagsschulen bzw. -angebote musste auch die Mensa Triangel geschlossen bleiben. Damit kam es unerwartet zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ausfall, der vertraglich nicht abgesichert ist. Aufgrund dessen wandte sich der Vereinsvorsitzende an die Stadtverwaltung mit der Bitte, dauerhaft eine Lösung für vergleichbare Ausnahmesituationen zu finden.
Die Prüfung der Änderung des Vertrags hin zu einer Abmangelfinanzierung ergab, dass dies aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Mit dem Ziel, die Tradition der ehrenamtlich organisierten Essensversorgung der Triangel im Schulzentrum weiter fortzusetzen und den Betrieb des Triangel e. V. mit und für Ehrenamtliche längerfristig sicherzustellen, schlagen Vereinsvorstand und Stadt gemeinsam vor, eine gemeinnützige GmbH, die Mensa Triangel Betriebs gGmbH, nach folgendem Schaubild zu gründen. Wichtig ist, dass die Stadt Leonberg stets über die Kapital- und Stimmenmehrheit verfügt. Der Triangel e.V. legt Wert darauf, dass wesentliche Aspekte der Geschäftspolitik nicht gegen seine Auffassung durchgesetzt werden können, z. B. in Form einer Sperrminorität.
Ziel der Rechtsform gGmbH wäre es, die Vorteile der Gemeinnützigkeit mit jenen einer GmbH zu vereinen:
Der Triangel e. V. wirbt und begleitet gemäß der langjährigen Leonberger Tradition weiterhin die ehrenamtlichen „Kocheltern“ der 3 beteiligten Schulen.
Die Stadt Leonberg als Gesellschafter leistet die finanzielle Absicherung des Mensabetriebs.
Die Mensa Triangel Betriebs gGmbH ist verantwortlich für
- die Geschäftsführung,
- Bewirtschaftung der Mensa,
- Beschäftigung des hauptamtlichen Personals.
Eine Voranfrage bei der Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium Stuttgart über die Rechtmäßigkeit eines solchen Betriebsführungsmodells zwischen Stadt und Verein zum Zwecke des gemeinsamen Mensabetriebs wurde positiv beschieden.
Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, das vorgeschlagene Betriebsmodell gemeinsam mit dem Vereinsvorstand des Triangel e. V., bestehend aus
- Entwurf Gesellschaftsvertrag
- Entwurf Vereinbarung zum Betriebsübergang mit dem Personal des Triangel e. V.
- Entwurf Vereinbarung zur Gestellung ehrenamtlicher Kräfte durch den Triangel e. V.
- Entwurf Wirtschaftsplan bzw. Business Plan
- Zustimmungserklärungen Finanzamt und Kommunalaufsicht
auszuarbeiten und ihm zur Beschlussfassung vorzulegen. Für die Erarbeitung wird eine Arbeitsgruppe aus Personen des Triangel e. V. und der Stadtverwaltung eingerichtet.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Derzeitige Haushaltsmittel und Anmeldungen zum Haushalt 2021:
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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21400001 Mensa Stadtmitte/Triangel (BgA) Sachkonto 43180000 |
2020 . |
42.500 |
42.500 |
Zuschuss an Triangel e. V. |
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21400001 Mensa Stadtmitte/Triangel (BgA) Sachkonten 42220000 und 42710000 |
2020 |
8.000 |
8.000 |
Gesamtausgaben für Ersatzbeschaffungen und Küchentechnik |
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11243095 Triangel (Mensa) (BgA) |
2020 ff. |
60.000 |
60.000 |
Gebäudeausgaben gesamt lt. Ergebnis 2019 |
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21400001 Mensa Stadtmitte/Triangel (BgA) Sachkonto 43180000 |
2021 |
42.500 |
42.500 |
Die Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt |
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21400001 Mensa Stadtmitte/Triangel (BgA) Sachkonten 42220000 und 42710000 |
2021 |
9.000 |
9.000 |
Die Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt |
