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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/124-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektromobilitätskonzept 2030
Beschlussvorschlag aus dem Gemeinderat vom 07.07.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Geplant
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der
Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm
„Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.
2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven
Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive
Lastmanagement integriert werden.
3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bei
Neuanschaffung mit neuer Antriebstechnik (zum Beispiel Elektro- oder
Wasserstoff-) vorrangig zu prüfen und bei Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.
4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an
folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:
- 2x Parkplatz Neues Rathaus
- Parkplatz Stadtbibliothek
- Parkhaus Bahnhof
- Neuköllner Straße
Für Höfingen, Gebersheim und Warmbronn wird es jeweils eine Ladestation im
Rahmen des Förderprogramms geben. Die Standorte sind zu konkretisieren
unter Berücksichtigung der Frequenz der Nachfrage. Vorrangig sind dichtbebaute Wohngebiete mit wenig privaten Stellplätzen zu prüfen.
Aufgrund des Einwohner-Proporzes ist in Höfingen zumindest ein weiterer Standort,
wie beispielsweise beim Bädle, beim TSV-Gelände oder in Nähe des Ärztehauses
(ITVT-Gebäude) zu prüfen.
5. Der Beschlussvorschlag „Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in
Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten
Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen
ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.“ kommt nicht zur
Abstimmung und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiter
beobachtet.
6. Die Stadt Leonberg bringt sich verstärkt in das bestehende Carsharing-Modell
unter Berücksichtigung der neuen Mobilität ein.
7. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des
Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie
weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.
8. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm
INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem
Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel
generiert werden.
