Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/207
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr - Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW)
Beschaffungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.07.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Es soll ein Transporter vergleichbar mit einem „Sprinter“ mit 9 Sitzplätzen beschafft werden. Das neue Fahrzeug soll dem Stand der Technik entsprechend mit umweltfreundlicher Motorentechnik beschafft werden. Es ersetzt den MTW Sprinter Baujahr 2000, welcher nach 20 Einsatzjahren technisch überholt und verbraucht ist.
Anwendungsgebiete und Einsatzlagen:
- Das Fahrzeug dient vorrangig der Beförderung von Personal bei Einsätzen,
- für Lotsendienste zur Heranführung von überörtlich anrückenden Einheiten der Feuerwehr und/oder des Katastrophenschutzes,
- für die Erkundung bei Großschadenslagen oder Unwetterereignissen,
- für den Personentransport zum Austausch der Einsatzkräfte bei lang anhaltenden Einsätzen, Maßnahmen der Aus- und Fortbildung, zu Dienstbesprechungen und Informationsveranstaltungen,
- für Transportaufgaben, für die Organisation und Absicherung der Arbeit mit Jugendfeuer-wehren sowie als Zugfahrzeug für deren in Spezialanhängern untergebrachten Geräten,
- öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen an Schulen,
- für werbewirksame Veranstaltungen zur Nachwuchsgewinnung.
Durch den Einsatz dieser kleinen Fahrzeuge müssen hochwertige Lösch- und Sonderfahrzeuge nicht aus dem operativen Geschehen herausgelöst werden, um mit ihnen die eingangs genannten Aufgaben zu erfüllen. Die Maßnahmen der Brandbekämpfung und Hilfeleistungen werden nicht beeinflusst.
Die Flexibilität der Freiwilligen Feuerwehr wird erhöht. Der MTW darf, im Gegensatz zu größeren Löschfahrzeugen, mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Diesen besitzt fast jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Weiterhin werden folgende Synergieeffekte erzielt:
- Wesentliche Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten bei der Organisation und Sicherstellung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Jugendfeuerwehren),
- Wesentliche Erhöhung der Verkehrs- und Insassensicherheit (Jugendfeuerwehr),
- Erhöhung der durchschnittlichen Verfügbarkeit der hochwertigen Lösch- und Sonderfahr-zeuge, da diese nicht zum Personentransport benötigt werden.
Weiteres Vorgehen
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Fahrzeugbeschaffung. Die erforderlichen Lieferleistungen (Fahrzeugbeschaffung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden.
Das Fahrzeug MTW Sprinter, Baujahr 2000, wird nach Indienststellung des neuen MTW ausgemustert und veräußert.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
|
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
712600016005 |
2020 |
70.000 |
|
Die Lieferung wird erst 2021 erfolgen. Daher wird der Betrag im HHPlanentwurf 2021 berücksichtigt. |
|
712600016005 |
2021 |
|
90.000 |
Der Betrag im HHPlanentwurf 2021 berücksichtigt. |
|
712600013001 |
2021 |
|
13.000 |
Landeszuschuss, der Betrag im HHPlanentwurf 2021 berücksichtigt. |
Für die Beschaffung des Fahrzeugs sind im Haushaltsplan 2020 Mittel in Höhe von € 70.000 veranschlagt. Nach den vorliegenden Info-Angeboten wird dieser Betrag für die Beschaffung nicht ausreichen. Es wird mit Kosten in Höhe von € 90.000 gerechnet. Da die Lieferung nicht mehr im Jahr 2020 erfolgen kann, wird der Betrag im Haushaltsplanentwurf 2021 berücksichtigt.
Für die Beschaffung wurde ein Landeszuschuss in Höhe von € 13.000 bewilligt (Festbetrag nach Zuwendungsrichtlinie Feuerwehrwesen).
