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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2020/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Instandsetzung der Asphaltdecke in der Bismarckstraße zwischen Friedhof Eltingen und Poststraße im Haushaltsjahr 2021 auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen zu vergeben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Erneuerung des Pflasterbelags in der Kirchbachstraße, Glemsstraße sowie 1. – 3. Querstraße mit Betonpflaster auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen zu vergeben.

 

2.1 Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung der Verpflichtungsermächtigung in 2020 in Höhe von 300.000,00 EUR aus dem Investitionsauftrag 75300057201 „Am Schloßberg u. Pforzheimer Straße“ wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Straßenerhaltung ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen an Straßen, die der Instandsetzung, der Wiederherstellung des Gebrauchswerts für den Straßennutzer und der Umwelt-verträglichkeit dienen.

Nach gültigem Recht sind Straßen so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen von Sicherheit und Ordnung genügen.

Das in die Verkehrsflächen investierte Anlagevermögen ist gesamtwirtschaftlich optimal zu erhalten.

Die bauliche Erhaltung untergliedert sich in drei Bereiche, die bauliche Unterhaltung (örtliche, punktuelle, kleinflächige Maßnahmen), die Instandsetzung (großflächige Maßnahmen) und die Erneuerung (kompletter Straßenausbau).

 

Für den Unterhalt kommunaler Straßen müsste laut „Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen“ ein jährlicher Mindestbetrag von 1,2-1,5% des Anlagevermögens bereitgestellt werden, dies ist den meisten Kommunen nicht möglich und führt zu permanenten Wert- und Qualitätsverlusten.

In unserem Fall wären ca. 1,3 Mio. EUR jährlich bereitzustellen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Jahr 2014 darauf hingewiesen, dass zwischen ausschließlichen Instandsetzungen von Straßen und weitergehenden Erneuerungsmaßnahmen zu unterscheiden ist:

 

  • Ausschließliche Instandsetzungen im Bereich der Fahrbahndecke (Decken-erneuerungen), auch größere Oberflächenbehandlungen, sind demnach über den Verwaltungshaushalt abzurechnen.

 

  • Wird bei größeren Maßnahmen außer dem Deckbelag auch noch eine bzw. mehrere Tragschichten großflächig erneuert, gelten diese Arbeiten als Erneuerungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind, da sie der Substanz-verbesserung des Anlagevermögens dienen, über den Vermögenshaushalt abzurechnen.

 

 

Größere Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahndeckschicht, bei denen stellenweise auch die Asphalttragschicht instandgesetzt wird, lassen sich gemäß dieser Kategorisierung oftmals nicht eindeutig zuordnen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt daher im Zweifelsfall solche Maßnahmen über den Verwaltungshaushalt abzurechnen.

 

Folgende Maßnahmen werden ausgeschrieben: 

 

Instandsetzung der Bismarckstraße

 

In der Bismarckstraße wird zwischen Friedhof Eltingen und Poststraße die Fahrbahndecke instandgesetzt. Hierzu wird der alte Deckbelag abgefräst und durch eine neue Asphaltdecke ersetzt. Die darunterliegenden Schichten bleiben erhalten. Für die Maßnahme sind Mittel von 130.000,00 EUR erforderlich.

Die Baumaßnahme wird über die Kostenstelle „Instandsetzung von Straßen“ im Verwaltungshaushalt abgerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erneuerung des Pflasterbelags in der Kirchbachstraße, Glemsstraße sowie 1. – 3. Querstraße, analog zum Ausbau der Carl-Schminke-Straße im Jahr 2011

 

In der Kirchbachstraße, Glemsstraße sowie 1. – 3. Querstraße befindet sich ein Porphyr-Pflasterbelag, bei welchem die Pflastersteine nach und nach zerbrechen. Der Belag muss daher erneuert werden. Für ein einheiltliches Erscheinungsbild werden in der Kirchbachstraße, Glemsstraße sowie 1. – 3. Querstraße der gleiche Betonpflasterbelag wie in der Carl-Schmincke-Straße zwischen Poststraße und Hindenburgstraße verlegt.

Für die Maßnahme sind Investitionsmittel im Haushalt 2021 vorgesehen. Jedoch besteht keine Verpflichtungsermächtigung. Daher könnte erst nach Freigabe des Haushalts 2021 die Maßnahme ausgeschrieben werden.

Eine Ausschreibung und Ausführung im gleichen Jahr jedoch lässt kein wirtschaftliches Angebot erwarten. Um eine Ausschreibung im Herbst 2020 herbeizuführen wird daher die bestehende Verpflichtungsermächtigung in 2020 auf dem Investitionsauftrag 75300057201 „Am Schloßberg u. Pforzheimer Straße“ mit 300.000,00 EUR zur Deckung herangezogen.

Da für 2021 nur 250.000,00 EUR freie Mittel vorgesehen sind, welche aufgrund der aktuellen Preisentwicklung im Bausektor sehr knapp sind, wird die Baumaßnahme „In der Kirchbachstraße, Glemsstraße sowie 1. – 3. Querstraße“ im Haushalt 2021 mit 300.000,00 EUR neuveranschlagt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

54100000 – 42120110

Instandsetzung von Straßen

2021

0

130.000

Im Haushaltsplanentwurf 2021 werden

1.100.000 EUR vorgesehen.

754100317001

Neugestaltung Carl-Schmincke-Str Tiefbau

2020

0

VE 300.000

Außerplanmäßige VE

75300057201

Am Schloßberg u. Pforzheimer Str

2020

VE 750.000

VE 300.000

Deckung der Außerplanmäßigen VE

754100317001

Neugestaltung Carl-Schmincke-Str Tiefbau

2021

250.000

300.000

Für den Haushalt 2021 werden 300.000 EUR neu angemeldet.

 

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