Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/199

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung

 

  1. für die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zu stimmen,
     
  2. den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen sowie
     
  3. für die Verrechnung des Jahresverlustes in Höhe von 253.723,13 EUR mit den Gewinnen des Vorjahres und den Vortrag des nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag verbleibenden Verlustes von 58.107,97 EUR auf neue Rechnung zu stimmen und
     
  4. zuzustimmen, die Übernahme eines Verlustanteils i.H.v. 32.923,07 EUR im Haushaltsplan 2021 der Stadt Leonberg vorzusehen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH  stellt nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Jahresabschluss und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden den Gesellschaftern und dem  Aufsichtsrat unmittelbar nach Eingang gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zugestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge-stellt und von der BSKP Revision und Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

 

Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch gemäß § 53 HGrG die Ordnungsmä-ßigkeit der Geschäftsführung, alle Zahlungen an die Prokuristen und den Geschäftsführer sowie in Stichproben die Gehaltsabrechnung einzelner Mitarbeiter.
 

Der Jahresabschluss wird mit einem Fehlbetrag von 253.723,13 EUR festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. 195.615,15 EUR verrechnet, so dass ein Bilanzverlust von 58.107,97 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
 

Für 2019 greift erstmals die Formulierung des § 6 des Gesellschaftsvertrags vom 28.10.2010:

 

„Sofern allgemeine Umstände, insbesondere Preisvereinbarungen der Spitzenverbände, Änderungen der Rechtslage oder des Tarifvertrags ursächlich für ein Defizit der Gesellschaft sind, tragen die Gesellschafter Stadt Leonberg und Stadt Gerlingen ein solches Defizit im Verhältnis der Anzahl der in ihrem Stadtgebiet zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres (Stichtag) betreuten und gepflegten Patienten.

 

Innerhalb des Stadtgebiets Gerlingen teilen sich die Gesellschafter Stadt Gerlingen und Altenhilfezentrum Gerlingen gGmbH das Defizit im Verhältnis ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft.“

 

Die entsprechende Beschlussvorlage des Aufsichtsrats führt dazu aus:

 

    

 

    

 

    


Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses sowie zur anteiligen Übernahme der Verlustanteile durch die Gesellschafter empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
 

Nach Beschlussfassung durch die Gesellschafter übersendet der Geschäftsführer den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmungen des § 105 GemO an die kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig wird der Jahresabschluss vom Geschäftsführer nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

31600000/43150000

Förderung der Wohlfahrtspflege

2021

0,00

 

32.923,07

Übernahme Verlustanteil  aus Jahresabschluss 2019. Der Finanzbedarf wird in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...