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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht zum 30.06.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Haushaltskommission
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Vorberatung
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●
Unterbrochen
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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23.07.2020
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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28.07.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat stimmt der Abplanung der in Anlage 6 von den Fachämtern dargestellten Maßnahmen zu.
- Der Gemeinderat nimmt vom den Corona-bedingten Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt Kenntnis.
- Von der Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 zum Stichtag 30.06.2020 und der Hochrechnung zum 31.12.2020 mit einem prognostizierten Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6,64 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
- Von der prognostizierten Entwicklung der Verschuldung zum 31.12.2020 auf 89,4 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
- Von der prognostizierten Reduzierung der Liquiden Mittel zum 31.12.2020 auf 11,4 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
- Zusammenfassung des Sachverhalts
Zum Stichtag 30.06.2020 wird sich das veranschlagte ordentliche Ergebnis von 3.004 TEUR in der Hochrechnung zum 31.12.2020 um 9.646 TEUR auf einen Fehlbetrag von rund -6.642 TEUR verschlechtern, das Gesamtergebnis reduziert sich um 15.266 TEUR auf rund -5.294 TEUR.
Im Berichtszeitraum (01.01.2020 bis 30.06.2020) verringert sich die Verschuldung um 2,7 Mio. EUR von 78,5 Mio. EUR auf 75,8 Mio. EUR.
Die Gesamtverschuldung im Kernhaushalt wird – sofern keine weiteren Projekte abgeplant werden (vgl. Anlage 6) - zum 31.12.2020 auf rund 89,4 Mio. EUR prognostiziert und damit um 2,9 Mio. EUR weniger als im Haushaltsplan 2020 vorgesehen.
- Ziele der Maßnahme
Zeitnahe Information der Gremien über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres.
- Sachverhalt/Sachstand
Mit dem vorliegenden Finanzbericht zum 30.06.2020 informiert die Verwaltung zum einen über die bisherige Entwicklung des Haushaltsjahres 2020. Zum anderen erfolgt unter Berücksichtigung der bereits bekannten wesentlichen Veränderungen eine Hochrechnung zum 31.12.2020 und damit eine vorläufige Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2020.
Insgesamt ist in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der derzeit bekannten und zu erwartenden Veränderungen von einer Ergebnisverschlechterung beim ordentlichen Ergebnis zum Jahresende um rund -9.646 TEUR auszugehen. Im Haushaltsplan ist ein positives ordentliches Ergebnis von 3.004 TEUR veranschlagt, dieses verringert sich auf einen Fehlbetrag von -6.642 TEUR.
Beim Gesamtergebnis (ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis) ist auf Grund der Verschlechterung im Sonderergebnis insgesamt ein negatives Ergebnis von rund -5.294 TEUR zu erwarten.
Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverschlechterung sind:
- Erträge aus der Gewerbesteuer (-7.400 TEUR): Seit Anfang März wurden vermehrt und Herabsetzungsanträge bezüglich den Vorauszahlungen der Jahre 2020 ff beim Finanzamt gestellt, die zu Neufestsetzungen für die Jahre 2020 ff geführt haben. Jedoch ist der Gesamtertrag 2020 seit Wochen stabil, so dass gegenüber dem Finanzbericht zum 31.03.2020 keine Anpassung erfolgen musste.
- Erträge aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer (-3.912 TEUR) und an der Umsatzsteuer (-329 TEUR): Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung wurden die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer berechnet und die Zahlen im Finanzbericht zum 31.03.2020 ergänzt. Hierzu wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2020 informiert.
- Erträge aus der Vergnügungssteuer (-450 TEUR): Auf Grund der Betriebsschließungen ist im Haushaltsjahr 2020 mit einem Rückgang bei der Vergnügungssteuer zu rechnen. Die Verwaltung ist in der Hochrechnung von der Annahme ausgegangen, dass sich die Erträge anteilig um ein Quartal verringern werden. Konkretere Zahlen können erst auf Grundlage der Abrechnung des zweiten Quartals 2020 ermittelt werden.
- Erträge aus Gebühren und Entgelten für öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Bäder, Kindertageseinrichtungen, Volkshochschule und Jugendmusikschule (-1.405 TEUR), vgl. Anlage 5. Bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen sind die Ertragsausfälle bis einschließlich Mai berücksichtigt, die Berechnung für Juni steht noch aus.
Auch wenn viele öffentliche Einrichtungen im zweiten Quartal geschlossen waren, mussten die Fixkosten (z.B. Personalaufwendungen, Mieten und Pachten) weiter bezahlt werden. Nennenswerte Einsparungen bei den Betriebskosten wurden bislang nicht gemeldet.
Des Weiteren ist derzeit noch nicht geklärt, wie das Land die kommunalen Haushalte weiter entlasten wird. Die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag und Landreistag) mit dem Land in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) haben Ende Mai begonnen. Die kommunalen Spitzenverbände haben bei den Kommunen die coronabedingten Mindererträge und Mehraufwendungen zum Stichtag 15.05.2020 abgefragt.
Das Land hat als Liquiditätshilfe für die Kommunen die Zuweisungen nach dem FAG zum Stichtag 10.06.2020 auf Basis der Herbst-Steuerschätzung 2019 ausgezahlt und keine Anpassung an die Mai-Steuerschätzung vorgenommen. Sofern auf Grund der sinkenden Steuereinnahmen von Bund und Land eine Reduzierung des Kopfbetrags auf Basis der Steuerschätzungen 2020 erfolgt, ist von einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen um 2 bis 3 Mio. EUR zu rechnen.
Aus der Soforthilfe des Landes für die Kommunen in Höhe von insgesamt 200 Mio. EUR hat die Stadt in den Monaten April und Mai insgesamt 690 TEUR als allgemeine Finanzzuweisung erhalten.
Weitere Ausgleichszahlungen sind bislang nicht erfolgt. Wie eine Kompensation der Ausfälle bei der Gewerbesteuer, der Gebührenerträge usw. durch Bund und Land erfolgen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Die negative Entwicklung der Ergebnisrechnung wirkt sich in voller Höhe auf die Finanzrechnung aus.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung fällt um rund 9.966 TEUR geringer aus und sinkt von geplant 12.817 TEUR auf 2.862 TEUR. Damit reicht der Zahlungsmittelüberschuss nicht aus, um die mit 5.320 TEUR veranschlagten Auszahlungen zur Tilgung der Kreditverpflichtungen zu leisten. Die Differenz von 2.458 TEUR ist aus dem Zahlungsmittelbestand (= liquide Mittel) zu finanzieren.
Die Verschlechterung in der Hochrechnung ist überwiegend bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus und der Schließung der öffentlichen Einrichtungen. Ein frühzeitiges Gegensteuern durch Einschnitte in die Mittelbewirtschaftung war dringend geboten, auch im Hinblick auf die Haushaltsjahre 2021 ff.
Der Gemeinderat hat am 26.05.2020 beschlossen, eine Haushaltskommission, identisch mit den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses einzurichten. Die Haushaltskommission hat am 23.06.2020 ihre Arbeit aufgenommen.
Im Finanzbericht zum 31.03.2020 wurden die von Seiten der Kämmerei veranlassten Maßnahmen informiert. Dies sind:
- Die Abfrage zum Finanzbericht bei den Ämtern wurde auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur Ausbreitung des Coronavirus erweitert. In den Anlagen 5 und 6 wurde vermerkt, soweit die Abweichungen der aktuellen Situation zugerechnet werden müssen (vgl. Spalte „CV“).
- Für alle Aufwendungen, die auf Grund des Coronavirus entstehen, wurde eine eigene Kostenstelle „12809999 Corona-Virus“ angelegt. Auf dieser Kostenstelle werden alle Aufwendungen gebucht, die für Maßnahmen entstehen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen (z.B. Maßnahmen des Arbeitsschutzes). Ziel ist zum einen die Trennung der Corona-bedingten Aufwendungen von den im Haushaltsplan vorgesehenen Verwaltungsaufwendungen und Ermittlung der dadurch entstehenden Mehraufwendungen. Zum anderen soll im Falle einer Kostenerstattung durch Bund und Land die Abrechnung durch die zentrale Verbuchung erleichtert werden. Die Kämmerei prüft die verbuchten Aufwendungen regelmäßig. Auf Grund der Hinweise des Innenministeriums wurden die direkt zuordenbaren Aufwendungen in das Sonderergebnis umgebucht. Im Finanzbericht zum 30.06.2020 sind dies insgesamt 157 TEUR (vgl. Anlage 1).
- Allen Ämtern wurde ein Excel-Dokument zur Verfügung gestellt, um alle Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen, die auf Grund der aktuellen Situation getroffen werden, zu dokumentieren. Damit soll gewährleistet werden, dass z.B. Entscheidungen über die Aussetzung von Zahlungseinzug oder von Mehraufwendungen nach Ende der Coronakrise auch abschließend geprüft und bearbeitet werden und so kein Schaden entsteht.
3.1.1 Gesamtergebnisrechnung zum 30.06.2020 und Hochrechnung zum 31.12.2020
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In Tausend Euro* |
Plan anteilig 01.01.-30.06.2020 |
Ergebnis zum 30.06.2020 |
Hochrechnung zum 31.12.2020 |
|
Ordentliche Erträge |
74.720 |
60.769 |
137.230 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
-73.218 |
-65.843 |
-143.872 |
|
Ordentliches Ergebnis |
1.502 |
-5.074 |
-6.642 |
|
Sonderergebnis |
3.484 |
-139 |
+1.348 |
|
Gesamtergebnis |
4.986 |
-5.213 |
-5.294 |
*Rundungsdifferenzen bei Rundung auf Tausend Euro sind in den Tabellen möglich.
Die Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum Stichtag 30.06.2020 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung zum 30.06.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 1). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2019 und 2020, jeweils zum Stichtag 30.06., enthalten.
Die ordentlichen Erträge verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 um rund 13.951 TEUR, die ordentlichen Aufwendungen fallen um rund 7.375 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich das anteilige ordentliche Ergebnis um 6.576 TEUR auf -5.074 TEUR.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2020 ist in der Übersicht „Ergebnisrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 3). Die detaillierte Aufstellung der einzelnen voraussichtlichen Änderungen zum Jahresende ist der Anlage 5 „Ergebnisrechnung, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2020“ zu entnehmen.
In der Prognose ist von einer Verschlechterung der Erträge um rund 12.211 TEUR und geringeren Aufwendungen um rund 2.564 TEUR auszugehen. Das ordentliche Ergebnis sinkt um 9.646 TEUR auf -6.642 TEUR, das Gesamtergebnis um 15.266 TEUR auf -5.294 TEUR.
3.1.2 Gesamtfinanzrechnung zum 30.06.2020 und Hochrechnung zum 31.12.2020
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|
In Tausend Euro |
Plan anteilig 01.01.-30.06.2020 |
Ergebnis zum 30.06.2020 |
Hochrechnung zum 31.12.2020 |
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|
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
73.766 |
60.188 |
135.322 |
|
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Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit |
-67.358 |
-61.397 |
-133.460 |
|
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Zahlungsmittel- Überschuss/-bedarf |
6.409 |
-1.209 |
2.862 |
|
||||
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
11.982 |
9.100 |
16.778 |
|
||||
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-25.298 |
-13.853 |
-40.508 |
|
||||
|
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-13.316 |
-4.752 |
-23.730 |
|
||||
|
Einzahlungen aus Kreditaufnahme |
9.550 |
0 |
16.198 |
|
||||
|
Einzahlungen aus kurzfristigen Darlehen |
0 |
1.000 |
1.000 |
|
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|
Auszahlungen für Kredittilgung |
-2.660 |
-2.687 |
-5.320 |
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|
Auszahlungen für kurzfristige Darlehen |
0 |
-1.000 |
-1.000 |
|
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|
Saldo aus Finan- zierungstätigkeit |
6.890 |
-2.687 |
10.878 |
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Die Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum Stichtag 30.06.2020 ist in der Übersicht „Finanzrechnung zum 30.06.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 2). Des Weiteren ist ein Vergleich der noch vorläufigen Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2019 und 2020, jeweils zum Stichtag 30.06., enthalten.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringern sich im Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 um rund 13.578 TEUR, die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit fallen um rund 5.960 TEUR geringer aus. Dadurch verringert sich der Zahlungsmittelüberschuss um 7.618 TEUR auf -1.209 TEUR.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtfinanzrechnung zum 31.12.2020 ist in der Übersicht „Finanzrechnung mit Hochrechnung zum 31.12.2020“ dargestellt und die Abweichungen sind zusammenfassend erläutert (Anlage 4).
In der Finanzrechnung wirken sich zum einen die Änderungen der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung aus. Die Veränderungen führen zu einem höheren oder geringeren Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung. Die vorliegende Hochrechnung geht von einer Reduzierung des Zahlungsmittelüberschusses um 9.955 TEUR von 12.817 TEUR auf 2.862 TEUR aus.
Zum anderen wirken sich Änderungen bei den veranschlagten Ein- und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen auf die Finanzrechnung aus. Die Verwaltung geht bei den Investitionsmaßnahmen davon aus, dass die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 7.186 TEUR sinken und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um rund 10.088 TEUR geringer ausfallen werden (vgl. Anlage 6 „Investitionen, voraussichtliche Änderungen zum 31.12.2020“).
Die Ein- und Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an die Eigenbetriebe und Gesellschaften der Stadt werden zum Jahresende unter der lfd. Nr. 33 „Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbare Vorgängen für Investitionen“ und lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ geführt.
Die Änderung des Saldo aus Investitionstätigkeit wirkt sich auf die Höhe der Kreditaufnahme in Höhe von 2.902 TEUR aus. Die Liquidität halbiert sich zum Jahresende. Auf Grund der Ergebnisverschlechterung ist davon auszugehen, dass eine Kreditaufnahme in 2020 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erstmals seit 2016 wieder wie geplant erforderlich sein wird.
3.1.3 Entwicklung der Liquidität
Stand der Liquiden Mittel zum 01.01.2020 21.371.043 EUR
Stand der Liquiden Mittel zum 30.06.2020 13.494.296 EUR
Voraussichtlicher Stand der Liquiden Mittel zum 31.12.2020 11.381.490 EUR
Der Stand der Liquidität war zum Jahresanfang 2020 um rund 2,4 Mio. EUR höher war als geplant. Auf Grund der prognostizierten Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 entfällt die Entnahme aus der Liquidität in der Hochrechnung mit 9.990 TEUR um 9.955 TEUR höher aus als geplant.
3.1.4 Entwicklung des Schuldenstandes
Stand der Schulden zum 01.01.2020 78.480.197 EUR
Einzahlungen aus Kreditaufnahme 0 EUR
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten (IST) 2.687.433 EUR
Schuldenstand zum 30.06.2020 75.792.764 EUR
Die Auszahlungen für Kredite sind Teil der Finanzrechnung und in Anlage 2, lfd. Nr. 34 „Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen“ dargestellt.
Für Kreditzinsen wurden bis 30.06. insgesamt 694 TEUR aufgewendet. Die Zinsen für Darlehen sind Teil der Ergebnisrechnung und in Anlage 1, lfd. Nr. 16 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.
Stand der Schulden zum 01.01.2020 78.480.197 EUR
voraussichtliche Einzahlungen aus Kreditaufnahme 16.198.022 EUR
voraussichtliche Auszahlungen zur Tilgung von Krediten -5.320.000 EUR
Voraussichtlicher Stand der Schulden zum 31.12.2020 89.358.219 EUR
Voraussichtliche Veränderung (Nettoneuverschuldung) 10.878.022 EUR
4. Fazit
Die Corona-Krise bedeutet für den städtischen Haushalt eine außergewöhnliche Sondersituation, deren Gesamtvolumen auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann. Dies betrifft auch den gesamten Zeithorizont der krisenbedingten finanzwirtschaftlichen Auswirkungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass nur mit größten Einsparanstrengungen ein genehmigungspflichtiger Haushalt 2021 möglich ist.
Feststellbar ist, dass sich die Corona-Krise nach wie vor im Wesentlichen auf den Ergebnishaushalt auswirkt:
- Erhebliche Ausfälle bei den Erträgen aus Steuern, Finanzzuweisungen, Gebühren und Entgelten.
- Nahezu unveränderte Aufwandssituation (z.B. Personalkosten, Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtungen).
Für den Finanzhaushalt hat das folgende Konsequenzen:
- Erheblich reduzierte Liquiditätszufuhr aus dem Ergebnishaushalt.
- Geplante Grundstückverkäufe werden möglicherweise nicht realisiert.
- Investitionsmaßnahmen können nicht wie geplant umgesetzt werden und der zeitliche Ablauf verzögert sich.
Die Abweichungen im Ergebnishaushalt zum Stichtag 30.06.2020 führen im ordentlichen Ergebnis zu einem Fehlbetrag in Höhe von -6.642 EUR. Der Fehlbetrag liegt bei 4,5 % der veranschlagten ordentlichen Aufwendungen. Dem Fehlbetrag steht ein positives Sonderergebnis von noch 1.348 TEUR gegenüber. Entgegen den Prognosen im Finanzbericht zum 31.03.2020 schließt das Gesamtergebnis insgesamt negativ mit -5.294 TEUR ab.
Im Jahresabschluss wird der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Das negative Sonderergebnis wird entweder ganz oder teilweise durch Entnahme aus der Rücklage des Sonderergebnisses gedeckt. Soweit diese nicht ausreicht, erfolgt eine Verrechnung mit dem Basiskapital.
Durch die erheblich geringeren Einzahlungen aus Investitionstätigkeit fällt die Reduzierung der Kreditaufnahme geringer aus, trotz der um 1/5 geringeren Investitionsauszahlungen.
Die seit Jahren gute Liquidität wird durch die Verschlechterung des Ergebnishaushalts deutlich reduziert, jedoch ist diese auch in der vorliegenden Prognose nach wie vor ausreichend.
Insgesamt ist auch weiterhin nicht davon auszugehen, dass ein Nachtragshaushalt nach § 82 Gemeindeordnung aufgestellt werden muss. Der prognostizierte Fehlbetrag ist nicht erheblich und kann durch Entnahme aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Auf Grund der für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts vorgegebenen Fristen ist es auch zu spät, diesen erst im Herbst aufzustellen und zu beschließen. Deshalb muss bereits jetzt entschieden werden, welche Maßnahmen zur finanzwirtschaftlichen Sicherung des städtischen Haushalts getroffen werden, um weiteren Verschlechterungen entgegen zu wirken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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